4355/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.11.2002
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.
Maier, Genossinnen und Genossen haben am
20.
September 2002 unter der Nr. 4404/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend
"Personalabbau durch die Blau-Schwarze Bundesregierung / Verwaltungs-
reform
II" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Die Reorganisation der Zentralstelle des
Bundesministeriums für Landesverteidigung und
der
obersten und oberen Führung des Bundesheeres ist ein Projekt, das nunmehr
nach etwa
zweijähriger
intensiver Planungstätigkeit unmittelbar vor dem erfolgreichen Abschluss
steht.
Die
wichtigsten Ziele dieser Reform umfassen eine Straffung der Strukturen der
oberen
Führung
durch Konzentration der strategischen Angelegenheiten in der Zentralstelle und
Nachordnung
operativer Aufgaben (damit sollen personelle Ressourcen für die Truppe -
Brigadekommando abwärts - freigegeben werden), weiters die Anpassung der
Führungsstruktur
an den verringerten Truppenurnfang sowie eine Abstimmung mit der
Integration
des österreichischen Bundesheeres in multinationale Sicherheitsaufgaben.
Die
Reorganisation
wird eine “schlanke" Zentralstelle mit nur mehr drei statt sechs
Sektionen
bei
gleichzeitig erheblicher Personaleinsparung ergeben. Das Bundesbediensteten -
Sozialplangesetz (BB-SozPG), BGBl. I Nr. 138/1997, in der Fassung des
Bundesgesetzes
BGBI. I Nr. 119/2002, stellt den rechtlichen
Rahmen für eine rasche Umsetzung der
erforderlichen Personalmaßnahmen dar
und ermöglicht Bediensteten auf dem Prinzip der
Freiwilligkeit
in sozial verträglicher Weise einen
würdevollen Rückzug aus ihrer
Beschäftigung.
Zur vorliegenden Anfrage ist zu bemerken, dass darin
wesentliche Tatbestandsmerkmale des
BB-SozPG miteinander
vermengt bzw. verwechselt und mehrdeutige Begriffe verwendet
werden, sodass die
Anfrage zum Teil in sich unschlüssig und der Wille der Anfragesteller -
auch unter Heranziehung interpretativer Mittel - nicht deutlich zum Ausdruck
kommt. Unter
diesem Gesichtspunkt
erfolgt die Beantwortung so detailliert wie möglich.
Im Einzelnen beantworte
ich die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Im
Jahr 2000 wurden unter Einrechnung des mit 1. April 2000 aus dem Bereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten übernommenen Personals 436,49
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) eingespart, im Jahr
2001 578,22 VBÄ und im Jahr
2002 weitere 635,33 VBÄ.
Zu 2:
Hiezu verweise ich auf folgende Übersicht:
|
|
2000
|
2001
|
2002
|
|
Wien:
|
176
|
124
|
128
|
|
Niederösterreich:
|
133
|
123
|
92
|
|
Burgenland:
|
25
|
34
|
17
|
|
Steiermark:
|
90
|
77
|
84
|
|
Kärnten:
|
72
|
52
|
36
|
|
Oberösterreich:
|
66
|
50
|
52
|
|
Salzburg:
|
90
|
62
|
47
|
|
Tirol:
|
27
|
32
|
12
|
|
Vorarlberg:
|
5
|
5
|
7
|
Zu 3:
Keinem. § 22g BB-SozPG sieht das Angebot eines
“vorzeitigen Ruhestandes" durch den
Dienstgeber nicht vor. Vielmehr hat der Beamte unter den gesetzlichen
Voraussetzungen
einen Rechtsanspruch auf Versetzung in den
vorzeitigen Ruhestand.
Zu 4:
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Landesverteidigung haben bis
30. September 2002 insgesamt 26 Bedienstete von der Möglichkeit eines
vorzeitigen
Ruhestandes gemäß § 22g BB-SozPG Gebrauch gemacht. Eine
Einsparung der jeweiligen
Arbeitsplätzen bzw. Planstellen ist damit grundsätzlich nicht
verknüpft.
Zu 5 und 11:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung
des Bundesministeriums für
Landesverteidigung, da für die Berechnung der Pensionen das
Bundespensionsamt
zuständig ist.
Zu 6 und 12:
Derzeit ist nicht vorhersehbar, wie
viele Bedienstete insgesamt die “Vorruhestandsregelung"
bzw. den “Karenzurlaub
vor Ruhestandsversetzung" nach dem BB-SozPG in Anspruch
nehmen werden. Deshalb kann auch keine Aussage über diesbezügliche
Kosten getroffen
werden.
Zu 7:
Da im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Landesverteidigung keine
Unternehmen ausgegliedert wurden,
entfällt die Beantwortung dieser Frage.
Zu 8:
Die Möglichkeit, Bediensteten eine
Vorruhestandskarenzierung anzubieten, läuft ex lege mit
31. Dezember 2002 aus.
Aus diesem Grund kann im Jahr 2003 keinem Bediensteten ein
derartiges Angebot
gestellt werden.
Zu 9 und 10:
Bis 30. September 2002 wurde 229 Bediensteten ein
“Karenzurlaub vor Ruhestandsverset-
zung" angeboten.
227 Bedienstete nahmen dieses Angebot an, wobei 93 den “Karenzurlaub
vor
Ruhestandsversetzung" bis 30. September 2002 angetreten haben. Die dadurch
gebundenen Planstellen
können erst nach erfolgter Versetzung dieser Bediensteten in den
Ruhestand eingespart
werden.
Zu 13 und 15:
Bis 30. September 2002 hat nach § 22f BB-SozPG kein
Beamter seinen Austritt aus dem
definitiven
Dienstverhältnis erklärt; aus diesem Grund entfällt eine weitere
Beantwortung
dieser Fragen.
Zu 14:
Zum
Stichtag 30. September 2002 befanden sich 129 Bedienstete nach dem Beamten-
Dienstrechtsgesetz 1979- BDG, 38
Bedienstete nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 -
VBG, 93 Bedienstete nach dem
Mutterschutzgesetz 1979 - MSchG, 40 Bedienstete nach
dem Elternkarenzurlaubsgesetz und 93
Bedienstete nach dem BB-SozPG im Karenzurlaub.
Zu 16:
Da das BB-SozPG einen “Antrag auf
Vorruhestand" durch den Bediensteten nicht vorsieht,
ist diese Frage einer
Beantwortung nicht zugänglich.
Zu 17:
Die im Zuge der Reorganisation der Zentralstelle des
Bundesministeriums für Landesver-
teidigung zu
erarbeitenden Personaleinsatzpläne liegen noch nicht zur Gänze vor,
weshalb
eine Beantwortung dieser
Frage derzeit nicht erfolgen kann.
Zu 18 und 20:
Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für Landesverteidigung wurden keine
Konsulentenverträge
abgeschlossen.
Zu 19 und 21:
Entfällt.
Zu 22:
Zunächst ist festzustellen, dass Neuaufnahmen im
Zeitraum 2000 bis 2002 in erster Linie
zugunsten der Soldaten
erfolgten (im Schnitt kommt auf ca. drei Soldaten ein
Zivilbediensteter); im
Konkreten wird auf die beiliegende Übersicht verwiesen.
Zu 23:
Im
Jahr 2002 sind noch 152 und im Jahr 2003 - vorwiegend bei der Truppe - 988
Aufnahmen möglich.
Zu 24:
Im Stellenplan für die Jahre 2002 und 2003 sind
jeweils fünf Lehrlingsplanstellen für die
Zentralleitung und 171
für die Heeresverwaltung vorgesehen.
Zu 25:
Keine.
Zu 26:
Zur Zeit wird an
einem Projekt zur Ausgliederung der
Verpflegsversorgung des
Bundesheeres gearbeitet.
Zu 27 bis 34:
Im Hinblick auf die noch nicht
abgeschlossenen Budgetverhandlungen ersuche ich um Ver-
ständnis,
dass diese Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden können.
Zu 35 und 36:
Grundsätzlich
ist festzuhalten, dass das österreichische Bundesheer - wie jede moderne
Armee - schon jetzt einen hohen Anteil an zeitverpflichteten Soldaten (Militärpersonen
auf
Zeit und Zeitsoldaten) aufweist und dies auch in Zukunft vermehrt notwendig
sein wird. Im
Übrigen fallen Fragen nach der
künftigen Rolle der Berufsbeamten in der Bundesverwaltung
sowie ihrem Dienstrecht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums
für öffentliche
Leistung und Sport, weshalb ich auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage
Nr. 4406/J verweise.
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