4355/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.11.2002

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Genossinnen und Genossen haben am
20. September 2002 unter der Nr. 4404/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend "Personalabbau durch die Blau-Schwarze Bundesregierung / Verwaltungs-
reform II" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Die Reorganisation der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung und
der obersten und oberen Führung des Bundesheeres ist ein Projekt, das nunmehr nach etwa
zweijähriger intensiver Planungstätigkeit unmittelbar vor dem erfolgreichen Abschluss steht.
Die wichtigsten Ziele dieser Reform umfassen eine Straffung der Strukturen der oberen
Führung durch Konzentration der strategischen Angelegenheiten in der Zentralstelle und
Nachordnung operativer Aufgaben (damit sollen personelle Ressourcen für die Truppe -
Brigadekommando abwärts - freigegeben werden), weiters die Anpassung der
Führungsstruktur an den verringerten Truppenurnfang sowie eine Abstimmung mit der
Integration des österreichischen Bundesheeres in multinationale Sicherheitsaufgaben. Die
Reorganisation wird eine “schlanke" Zentralstelle mit nur mehr drei statt sechs Sektionen
bei gleichzeitig erheblicher Personaleinsparung ergeben. Das Bundesbediensteten -
Sozialplangesetz (BB-SozPG), BGBl. I Nr. 138/1997, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBI. I Nr. 119/2002, stellt den rechtlichen Rahmen für eine rasche Umsetzung der
erforderlichen Personalmaßnahmen dar und ermöglicht Bediensteten auf dem Prinzip der


Freiwilligkeit  in  sozial   verträglicher  Weise  einen  würdevollen  Rückzug  aus   ihrer
Beschäftigung.

Zur vorliegenden Anfrage ist zu bemerken, dass darin wesentliche Tatbestandsmerkmale des
BB-SozPG miteinander vermengt bzw. verwechselt und mehrdeutige Begriffe verwendet
werden, sodass die Anfrage zum Teil in sich unschlüssig und der Wille der Anfragesteller -
auch unter Heranziehung interpretativer Mittel - nicht deutlich zum Ausdruck kommt. Unter
diesem Gesichtspunkt erfolgt die Beantwortung so detailliert wie möglich.
Im Einzelnen beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Im Jahr 2000 wurden unter Einrechnung des mit 1. April 2000 aus dem Bereich des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten übernommenen Personals 436,49
Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) eingespart, im Jahr 2001 578,22 VBÄ und im Jahr
2002 weitere 635,33 VBÄ.

Zu 2:

Hiezu verweise ich auf folgende Übersicht:

 

 

2000

 

2001

 

2002
(bis 30. September)

 

Wien:

 

176

 

124

 

128

 

Niederösterreich:

 

133

 

123

 

92

 

Burgenland:

 

25

 

34

 

17

 

Steiermark:

 

90

 

77

 

84

 

Kärnten:

 

72

 

52

 

36

 

Oberösterreich:

 

66

 

50

 

52

 

Salzburg:

 

90

 

62

 

47

 

Tirol:

 

27

 

32

 

12

 

Vorarlberg:

 

5

 

5

 

7

 


Zu 3:

Keinem. § 22g BB-SozPG sieht das Angebot eines “vorzeitigen Ruhestandes" durch den
Dienstgeber nicht vor. Vielmehr hat der Beamte unter den gesetzlichen Voraussetzungen
einen Rechtsanspruch auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand.

Zu 4:

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung haben bis
30. September 2002 insgesamt 26 Bedienstete von der Möglichkeit eines vorzeitigen
Ruhestandes gemäß § 22g BB-SozPG Gebrauch gemacht. Eine Einsparung der jeweiligen
Arbeitsplätzen bzw. Planstellen ist damit grundsätzlich nicht verknüpft.

Zu 5 und 11:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für
Landesverteidigung, da für die Berechnung der Pensionen das Bundespensionsamt
zuständig ist.

Zu 6 und 12:

Derzeit ist nicht vorhersehbar, wie viele Bedienstete insgesamt die “Vorruhestandsregelung"
bzw. den “Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung" nach dem BB-SozPG in Anspruch
nehmen werden. Deshalb kann auch keine Aussage über diesbezügliche Kosten getroffen
werden.

Zu 7:

Da im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung keine
Unternehmen ausgegliedert wurden, entfällt die Beantwortung dieser Frage.


Zu 8:

Die Möglichkeit, Bediensteten eine Vorruhestandskarenzierung anzubieten, läuft ex lege mit
31. Dezember 2002 aus. Aus diesem Grund kann im Jahr 2003 keinem Bediensteten ein
derartiges Angebot gestellt werden.

Zu 9 und 10:

Bis 30. September 2002 wurde 229 Bediensteten ein “Karenzurlaub vor Ruhestandsverset-
zung" angeboten. 227 Bedienstete nahmen dieses Angebot an, wobei 93 den “Karenzurlaub
vor Ruhestandsversetzung" bis 30. September 2002 angetreten haben. Die dadurch
gebundenen Planstellen können erst nach erfolgter Versetzung dieser Bediensteten in den
Ruhestand eingespart werden.

Zu 13 und 15:

Bis 30. September 2002 hat nach § 22f BB-SozPG kein Beamter seinen Austritt aus dem
definitiven Dienstverhältnis erklärt; aus diesem Grund entfällt eine weitere Beantwortung
dieser Fragen.

Zu 14:

Zum Stichtag 30. September 2002 befanden sich 129 Bedienstete nach dem Beamten-
Dienstrechtsgesetz 1979- BDG, 38 Bedienstete nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 -
VBG, 93 Bedienstete nach dem Mutterschutzgesetz 1979 - MSchG, 40 Bedienstete nach
dem Elternkarenzurlaubsgesetz und 93 Bedienstete nach dem BB-SozPG im Karenzurlaub.

Zu 16:

Da das BB-SozPG einen “Antrag auf Vorruhestand" durch den Bediensteten nicht vorsieht,
ist diese Frage einer Beantwortung nicht zugänglich.


Zu 17:

Die im Zuge der Reorganisation der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesver-
teidigung zu erarbeitenden Personaleinsatzpläne liegen noch nicht zur Gänze vor, weshalb
eine Beantwortung dieser Frage derzeit nicht erfolgen kann.

Zu 18 und 20:

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung wurden keine
Konsulentenverträge abgeschlossen.

Zu 19 und 21:
Entfällt.
Zu 22:

Zunächst ist festzustellen, dass Neuaufnahmen im Zeitraum 2000 bis 2002 in erster Linie
zugunsten der Soldaten erfolgten (im Schnitt kommt auf ca. drei Soldaten ein
Zivilbediensteter); im Konkreten wird auf die beiliegende Übersicht verwiesen.

Zu 23:

Im Jahr 2002 sind noch 152 und im Jahr 2003 - vorwiegend bei der Truppe - 988
Aufnahmen möglich.

Zu 24:

Im Stellenplan für die Jahre 2002 und 2003 sind jeweils fünf Lehrlingsplanstellen für die
Zentralleitung und 171 für die Heeresverwaltung vorgesehen.

Zu 25:
Keine.


Zu 26:

Zur  Zeit  wird   an   einem  Projekt  zur  Ausgliederung   der   Verpflegsversorgung   des
Bundesheeres gearbeitet.

Zu 27 bis 34:

Im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossenen Budgetverhandlungen ersuche ich um Ver-
ständnis, dass diese Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden können.

Zu 35 und 36:

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass das österreichische Bundesheer - wie jede moderne
Armee - schon jetzt einen hohen Anteil an zeitverpflichteten Soldaten (Militärpersonen auf
Zeit und Zeitsoldaten) aufweist und dies auch in Zukunft vermehrt notwendig sein wird. Im
Übrigen fallen Fragen nach der künftigen Rolle der Berufsbeamten in der Bundesverwaltung
sowie ihrem Dienstrecht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für öffentliche
Leistung und Sport, weshalb ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 4406/J verweise.