4357/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.11.2002
BUNDESMINISTERIUM FÜR
Wirtschaft und ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 4394/J betreffend
“Ungereimtheiten beim Gendarmerieneubau in Vöcklabruck, welche die
Abgeordne-
ten Dipl.-lng. Peter Keppelmüller, Kolleginnen und Kollegen am 20.
September 2002
an mich richteten, möchte ich einleitend festhalten, dass sich die
Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Falle einer von einem
anderen
Ressort beabsichtigten
Neubeschaffung von Räumlichkeiten und Nutzflächen im
Rahmen der dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch das
vorge-
nannte Gesetz übertragenen Aufgabe der Koordination des gesamten Raummana-
gement des Bundes auf die Prüfung und Stellungnahme zu den von den
Nutzerres-
sorts im Eingangsstadium der Formulierung eines konkreten Bau- oder
Einmietungs-
projektes anher zu übermittelnden Raum- und Funktionsprogrammen erstreckt.
Im Rahmen der Bearbeitung in meinem Ressort werden
selbstverständlich auch re-
levante Umfeldaspekte einbezogen sowie allenfalls auch Alternativen dargestellt
und
diskutiert. Die resultierende Stellungnahme mit entsprechenden Empfehlungen er-
geht an das Nutzerressort, das sodann in eigener Verantwortung über
nachfolgende
diesbezügliche Dispositionen entscheidet und die weiteren Schritte setzt.
Nur
im Falle, dass Räumlichkeiten bzw. Objekte betroffen wären, die sich
auf bun-
deseigenen Liegenschaften
befinden, die nicht der Bundesimmobiliengesellschaft
oder anderen
Rechtsträgern übertragen wurden und an denen kein Fruchtgenuss-
recht Dritter besteht, setzt sich die Zuständigkeit des Bundesministeriums
für Wirt-
schaft und Arbeit in
Wahrnehmung der Bauherrn- und Betreuungsaufgaben über das
gesamte Projekt hin fort.
Antwort zu den Punkten 1. 2. 6. 10
bis 15. 19 bis 21. 25 und 30 bis 33 der An-
frage:
Im gegenständlichen Fall wurde das Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit
bisher seitens des Bundesministeriums für Inneres nicht befasst, sodass
jegliche
Umstände hinsichtlich diesbezüglicher Evaluierungs- und
Entscheidungsprozesse
nicht bekannt
sind.
Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:
Mit der Übertragung von Bundesliegenschaften an die
Bundesimmobiliengesell-
schaft, die als eigenständige Gesellschaft agiert, unterliegen nunmehr
auch die Ein-
mietungen von Bundesnutzungen weitgehend den Bedingungen der Marktwirtschaft.
Dementsprechend liegen Entscheidungen und Konsequenzen im Hinblick auf diese
Fragen im eigenverantwortlichen und weitgehend an privatwirtschaftlichen
Gepflo-
genheiten orientierten Ermessen dieser Gesellschaft.
Antwort zu den Punkten 7 bis 9 und 16 bis 18 der Anfrage:
Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist stets bemüht im
Rahmen der Er-
arbeitung von Stellungnahmen zu vorgelegten Unterlagen beabsichtigter Bau- und
Mietvorhaben, möglichst viele für das jeweilige Vorhaben relevante
Aspekte mit zu
berücksichtigen, allenfalls auch mögliche Alternativen aufzuzeigen,
diese mit dem
betreffenden Nutzerressort hinsichtlich Kosten und Nutzen, Vor- und Nachteilen
zu
erörtern und das
Ergebnis dieser Erörterungen sowie alle anderen wichtigen Erwä-
gungen der Beurteilung entsprechend zu dokumentieren. Dabei sind
wirtschaftliche
Aspekte zwar sehr wichtig,
aber häufig keinesfalls die alleinige Grundlage für die ab-
schließenden Empfehlungen meines Ministeriums an das jeweilige
Nutzerressort.
Wie bereits einleitend erwähnt, obliegt es in der Frage dann dem
Nutzerressort, in
eigener Verantwortung aus den schriftlichen Stellungnahmen und Empfehlungen
meines Ressorts zu konkreten Projekten entsprechende Entscheidungen zu treffen.
Antwort zu den Punkten 22 bis 24 und 29 der Anfrage:
Die Mitarbeiter meines Ressorts behandeln jeden derartigen
Fall mit dem Ziel einer
sachlich möglichst objektiven, nachvollziehbaren und ausgewogenen
Stellung-
nahme. Persönliche Präferenzen sind hierbei ohne Relevanz.
Bezüglich der Zuverlässigkeit meiner Mitarbeiter im Hinblick auf das
Bemühen um
größtmögliche Objektivität bei der Erarbeitung ihrer
Stellungnahmen, die sodann als
eine der Grundlagen für die eigenverantwortlichen Entscheidungen der
betreffenden
Nutzerressorts hinsichtlich einer weiteren Realisierung des jeweils
beabsichtigten
Bau- bzw. Mietvorhabens
dienen sollen, besteht für mich kein Anlass zu Zweifel.
Darüber hinaus ist eine zusätzliche Kontrolle der Sachbearbeiter
durch Vorgesetzte
im Wege der organisatorischen Gliederung im Sinne des Vier-Augen-Prinzips
gewährleistet.
Antwort zu den Punkten 26 bis 28 der Anfrage:
Hiezu
verweise ich auf die Kontrolle der Gebarung aller Bundeseinrichtungen und
Gesellschaften im Mehrheitseigentum der öffentlichen Hand durch den
Rechnungs-
hof. Die von diesem verfassten und dem Nationalrat zugeleiteten Berichte
stellen
nach meinem Dafürhalten eine öffentliche Kontrolle ausreichend
sicher.