4358/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.11.2002
BUNDESMINISTERIUM FÜR
WIRSCHAFT UND ARBEIT
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage
Nr. 4409/J betreffend
“Personalabbau durch die Blau-Schwarze Bundesregierung /
Verwaltungsreform M",
welche die Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen
am
20.09.2002
an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
a) IST-Stand 2000:
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Planstellen
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Zentralleitung:
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1.304
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Bergbehörden:
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54
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Heimarbeitskommissionen:
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6
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Arbeitsinspektion:
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1.852
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Bundesamt für Eich- und
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1.560
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Beschußämter:
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13
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Bundesmobilienverwaltung:
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47
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Bundesgebäudeverwaltung
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1.009
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Bundesgebäudeverwaltung-
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159
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Eine
Aufgliederung der Organisationseinheiten ist infolge mehrmaliger
Änderungen
der Geschäftseinteilung nicht möglich.
Die Planstellen der nachgeordneten Dienststellen sind - bis
auf das seit 1.9.2002
bestehende Bundesvergabeamt - getrennt ausgewiesen.
Weitergehende Aufschlüsselungen nach
Bundesländern, Dienstort sind aufgrund
des Verwaltungsaufwandes bzw. Organisationsänderungen in diesem Zeitraum
nicht
möglich.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Jahr 2000
Zentralleitung: 1
Bundesamt für Eich- und
Vermessungswesen:
2
Arbeitsinspektion: 1
Jahr 2001
Zentralleitung: 3
Arbeitsinspektion:
4
Jahr 2002
Zentralleitung: 1
Arbeitsinspektion:
3
In
den Dienststellen Bundesmobilienverwaltung, Burghauptmannschaft
Österreich,
Amt der Bundesimmobilien und Schönbrunner Tiergartenamt kein Bediensteter.
Seit 2000 traten insgesamt 15 Beamte mit Erreichen der
Altersgrenze in den
definitiven Ruhestand über.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
§ 22g BB-SozPG sieht die Versetzung in den vorzeitigen
Ruhestand auf Antrag des
Beamten vor; ein "Angebot von Seiten des Dienstgebers" ist demnach
nicht
vorgesehen.
Ein Beamter der Zentralleitung und 2 Beamte im Bundesamt
für Eich- und
Vermessungswesen haben eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand
gemäß §
22g BB-SozPG bewirkt.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
2 Beamte im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
haben den vorzeitigen
Ruhestand gemäß § 22g BB-SozPG bis zum 30.9.2002 angetreten.
(Der Beamte der
Zentralleitung erst mit
Ablauf Dezember 2002.)
In den Dienststellen
Bundesmobilienverwaltung, Burghauptmannschaft Österreich,
Amt der Bundesimmobilien, Schönbrunner Tiergartenamt und Arbeitsinspektion
kein Bediensteter.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist
nicht Pensionsbehörde; die
Pensionszahlung wird gemäß § 2 Abs. 2 BPA-Gesetz vom
Bundespensionsamt, das
dem BMF unterstellt ist, ermittelt und angewiesen.
Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:
Die
Vorruhestandsfälle verursachen keine zusätzlichen Kosten, sondern
bewirken
eine
Einsparung.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Im Jahr 2003 ist das Stellen eines Angebotes nach §
22a BB-SozPG nicht mehr
zulässig.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
44 Bediensteten wurde bis
30.9.2002 ein Angebot nach § 22a BB-SozPG gestellt.
44 Personen haben dieses angenommen.
Es werden 44 Planstellen eingespart werden.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Von den 44 Bediensteten haben 20 bis zum 30.09.2002 den
Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung angetreten.
Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:
Da es sich dabei um einen Karenzurlaub handelt, fällt
keine "Pensionszahlung" an;
es gebührt das sog. "Vorruhestandsgeld", das 80 % bzw 75 % des
Monatsbezugs
entspricht (§ 22b BB-SozPG).
Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:
Die
Inanspruchnahme des Karenzurlaubs vor Ruhestandsversetzung verursacht
keine Kosten, vielmehr sind damit Einsparungen (zum einen Einsparung von 20%
bzw 25 % vom ursprünglichen Monatsbezug, zum anderen an Sachaufwand und
Bezugsteilen)
verbunden.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
2 Beamte haben bis zum 30.9.2002 ihren Austritt aus dem
definitiven
Beamtendienstverhältnis erklärt und sind aus dem öffentlichen
Dienst
ausgeschieden.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
11 Bedienstete nehmen zum Stichtag 30.09.2002 einen
Karenzurlaub nach § 75a
BDG 1979 bzw § 29b
VBG 1948 iVm 22e BB-SozPG in Anspruch.
Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:
Es wurde heuer eine Summe von
12.854,-- Euro (Abfertigung) ausbezahlt.
Für 2003 liegen noch
keine Anträge vor.
Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:
Eine Antragstellung seitens des Bediensteten auf
"Vorruhestand" ist gesetzlich nicht
möglich (vgl. § 22a BB-SozPG).
Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:
Es werden 3 Bedienstete zwischen 30.9.2002 und 31.12.2002
den Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung antreten, im Jahr 2003 wird sich die Zahl der Bediensteten
auf 21
belaufen.
Antwort zu den Punkt 18 bis 21 der Anfrage:
Es
wurden keine Konsulentenverträge geschlossen, demnach entstanden auch
keine weiteren Kosten für das Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit.
Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:
Jahr 2000: Zentralleitung und Arbeitsinspektion - keine Neuaufnahmen
Jahr 2001: Zentralleitung -1 VB; Arbeitsinspektion: 1
Jahr 2002: Zentralleitung - 5 VB; Arbeitsinspektion: 1
In der Burghauptmannschaft Österreich gab es 4 Neuaufnahmen.
Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:
Die Zahl der Neueinstellungen ist derzeit
nicht absehbar.
Antwort
zu Punkt 24 der Anfrage:
Es sind in der Zentralleitung 8 Lehrausbildungsplätze
vorgesehen; im Bereich der
Bundesmobilienverwaltung sind es 5 Lehrlingsplanstellen; bei der
Arbeitsinspektion
ist es eine Planstelle und im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 8.
Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:
Die Anzahl der Lehrlingsausbildungsplätze im Ressort stellt sich wie folgt dar:
Laut Stellenplan 2000:
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Lehrlingsausbildungsplätze
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Zentralleitung:
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8
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Arbeitsinspektion:
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4
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Bundesamt für Eich- und
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20
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Bundesmobilienverwaltung:
|
5
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist
bemüht, nach Möglichkeit keine
Lehrausbildungsplätze für das Jahr 2003 zu streichen. Eine genauere
Aussage lässt
sich derzeit mangels BFG für 2003 nicht treffen.
Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:
Seitens des Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit sind keine weiteren
Ausgliederungen / Privatisierungen für 2002 bzw. 2003 in Aussicht
genommen.
Antwort zu den Punkten 27 bis 31 der Anfrage:
Die Einsparungsvorgaben der Bundesregierung werden vom
Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit erfüllt. Die Verhandlungen betreffend den
Stellenplan 2003
sind nicht abgeschlossen, da ein BFG für 2003 noch nicht vorliegt.
Antwort zu Punkt 32 bis 34 der Anfrage:
Die Budgetverhandlungen sind nicht abgeschlossen, ein BFG
für 2003 liegt noch
nicht
vor.
Antwort zu den Punkten 35 und 36 der Anfrage:
Die Frage der künftigen Rolle des Berufsbeamtentums
kann nicht losgelöst von der
Frage der inhaltlichen Ausgestaltung des Dienstrechts der künftigen
Bundesbediensteten
beantwortet werden, jedoch wird dafür eingetreten, dass es im
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in allen Bereichen
Berufsbeamte geben
soll.