4358/AB XXI.GP

Eingelangt am: 20.11.2002

BUNDESMINISTERIUM FÜR

WIRSCHAFT UND ARBEIT

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4409/J betreffend
“Personalabbau durch die Blau-Schwarze Bundesregierung / Verwaltungsreform M",
welche die Abgeordneten Mag. Maier, Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen am
20.09.2002 an mich richteten, stelle ich fest:

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

a)     IST-Stand 2000:

 

 

Planstellen

 

Zentralleitung:

 

1.304

 

Bergbehörden:

 

54

 

Heimarbeitskommissionen:

 

6

 

Arbeitsinspektion:

 

1.852

 

Bundesamt für Eich- und
Vermessungswesen:

 

1.560

 

Beschußämter:

 

13

 

Bundesmobilienverwaltung:

 

47

 

Bundesgebäudeverwaltung

 

1.009

 

Bundesgebäudeverwaltung-
Liegenschaftsverwaltung:

 

159

 



 


Eine Aufgliederung der Organisationseinheiten ist infolge mehrmaliger Änderungen
der Geschäftseinteilung nicht möglich.

Die Planstellen der nachgeordneten Dienststellen sind - bis auf das seit 1.9.2002
bestehende Bundesvergabeamt - getrennt ausgewiesen.

Weitergehende Aufschlüsselungen nach Bundesländern, Dienstort sind aufgrund
des Verwaltungsaufwandes bzw. Organisationsänderungen in diesem Zeitraum nicht
möglich.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

Jahr 2000

Zentralleitung:                  1

Bundesamt für Eich- und
Vermessungswesen:            2
Arbeitsinspektion:             1

Jahr 2001

Zentralleitung:                  3
Arbeitsinspektion:                 4

Jahr 2002

Zentralleitung:                  1
Arbeitsinspektion:                 3

In den Dienststellen Bundesmobilienverwaltung, Burghauptmannschaft Österreich,
Amt der Bundesimmobilien und Schönbrunner Tiergartenamt kein Bediensteter.

Seit 2000 traten insgesamt 15 Beamte mit Erreichen der Altersgrenze in den
definitiven Ruhestand über.


Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

§ 22g BB-SozPG sieht die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand auf Antrag des
Beamten vor; ein "Angebot von Seiten des Dienstgebers" ist demnach nicht
vorgesehen.

Ein Beamter der Zentralleitung und 2 Beamte im Bundesamt für Eich- und
Vermessungswesen haben eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand gemäß §
22g BB-SozPG bewirkt.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

2 Beamte im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen haben den vorzeitigen
Ruhestand gemäß § 22g BB-SozPG bis zum 30.9.2002 angetreten. (Der Beamte der
Zentralleitung erst mit Ablauf Dezember 2002.)

In den Dienststellen Bundesmobilienverwaltung, Burghauptmannschaft Österreich,
Amt der Bundesimmobilien, Schönbrunner Tiergartenamt und Arbeitsinspektion
kein Bediensteter.

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist nicht Pensionsbehörde; die
Pensionszahlung wird gemäß § 2 Abs. 2 BPA-Gesetz vom Bundespensionsamt, das
dem BMF unterstellt ist, ermittelt und angewiesen.

Antwort zu den Punkten 6 und 7 der Anfrage:

Die Vorruhestandsfälle verursachen keine zusätzlichen Kosten, sondern bewirken
eine Einsparung.


Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

Im Jahr 2003 ist das Stellen eines Angebotes nach § 22a BB-SozPG nicht mehr
zulässig.

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

44 Bediensteten wurde bis 30.9.2002 ein Angebot nach § 22a BB-SozPG gestellt.
44 Personen haben dieses angenommen.
Es werden 44 Planstellen eingespart werden.

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

Von den 44 Bediensteten haben 20 bis zum 30.09.2002 den Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung angetreten.

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

Da es sich dabei um einen Karenzurlaub handelt, fällt keine "Pensionszahlung" an;
es gebührt das sog. "Vorruhestandsgeld", das 80 % bzw 75 % des Monatsbezugs
entspricht (§ 22b BB-SozPG).

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

Die Inanspruchnahme des Karenzurlaubs vor Ruhestandsversetzung verursacht
keine Kosten, vielmehr sind damit Einsparungen (zum einen Einsparung von 20%
bzw 25 % vom ursprünglichen Monatsbezug, zum anderen an Sachaufwand und
Bezugsteilen) verbunden.


Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:

2 Beamte haben bis zum 30.9.2002 ihren Austritt aus dem definitiven
Beamtendienstverhältnis erklärt und sind aus dem öffentlichen Dienst
ausgeschieden.

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

11 Bedienstete nehmen zum Stichtag 30.09.2002 einen Karenzurlaub nach § 75a
BDG 1979 bzw  § 29b VBG 1948 iVm 22e BB-SozPG in Anspruch.

Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

Es wurde heuer eine Summe von 12.854,-- Euro (Abfertigung) ausbezahlt.
Für 2003 liegen noch keine Anträge vor.

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

Eine Antragstellung seitens des Bediensteten auf "Vorruhestand" ist gesetzlich nicht
möglich (vgl. § 22a BB-SozPG).

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

Es werden 3 Bedienstete zwischen 30.9.2002 und 31.12.2002 den Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung antreten, im Jahr 2003 wird sich die Zahl der Bediensteten
auf 21 belaufen.

Antwort zu den Punkt 18 bis 21 der Anfrage:

Es wurden keine Konsulentenverträge geschlossen, demnach entstanden auch
keine weiteren Kosten für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.


Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

Jahr 2000: Zentralleitung und Arbeitsinspektion - keine Neuaufnahmen

Jahr 2001: Zentralleitung -1 VB; Arbeitsinspektion: 1

Jahr 2002: Zentralleitung - 5 VB; Arbeitsinspektion: 1

In der Burghauptmannschaft Österreich gab es 4 Neuaufnahmen.

Antwort zu Punkt 23 der Anfrage:

Die Zahl der Neueinstellungen ist derzeit nicht absehbar.
Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:

Es sind in der Zentralleitung 8 Lehrausbildungsplätze vorgesehen; im Bereich der
Bundesmobilienverwaltung sind es 5 Lehrlingsplanstellen; bei der Arbeitsinspektion
ist es eine Planstelle und im Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen 8.

Antwort zu Punkt 25 der Anfrage:

Die Anzahl der Lehrlingsausbildungsplätze im Ressort stellt sich wie folgt dar:

Laut Stellenplan 2000:

 

 

Lehrlingsausbildungsplätze

 

Zentralleitung:

 

8

 

Arbeitsinspektion:

 

4

 

Bundesamt für  Eich-  und
Vermessungswesen:

 

20

 

Bundesmobilienverwaltung:

 

5

 


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist bemüht, nach Möglichkeit keine
Lehrausbildungsplätze für das Jahr 2003 zu streichen. Eine genauere Aussage lässt
sich derzeit mangels BFG für 2003 nicht treffen.

Antwort zu Punkt 26 der Anfrage:

Seitens des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sind keine weiteren
Ausgliederungen / Privatisierungen für 2002 bzw. 2003 in Aussicht genommen.

Antwort zu den Punkten 27 bis 31 der Anfrage:

Die Einsparungsvorgaben der Bundesregierung werden vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit erfüllt. Die Verhandlungen betreffend den Stellenplan 2003
sind nicht abgeschlossen, da ein BFG für 2003 noch nicht vorliegt.


Antwort zu Punkt 32 bis 34 der Anfrage:

Die Budgetverhandlungen sind nicht abgeschlossen, ein BFG für 2003 liegt noch
nicht vor.

Antwort zu den Punkten 35 und 36 der Anfrage:

Die Frage der künftigen Rolle des Berufsbeamtentums kann nicht losgelöst von der
Frage der inhaltlichen Ausgestaltung des Dienstrechts der künftigen
Bundesbediensteten beantwortet werden, jedoch wird dafür eingetreten, dass es im
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in allen Bereichen Berufsbeamte geben
soll.