4361/AB XXI.GP
Eingelangt am: 20.11.2002
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
Die schriftliche
parlamentarische Anfrage Nr. 4408/J-NR/2002 betreffend Personalabbau durch die
Blau-Schwarze Bundesregierung / Verwaltungsreform II, die die Abgeordneten
Mag. Maier und
GenossInnen am 20. September
2002 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Wie viele Vollbeschäftigte (bzw.
Planstellen) wurden seit 2000 in Ihrem Ressort bis 30. 09. 2002
eingespart (Aufschlüsselung auf einzelne Jahre, Organisationseinheiten,
nach nachgeordneten
Dienststellen und Bundesländer bzw. Dienstort)?
Antwort:
Vom Jahre 2000 auf 2001 wurden 14
Planstellen in der Zentralleitung, 5 im Österreichischen
Patentamt,
11 in der Wasserstraßendirektion, 1 in der Schifffahrtspolizei, 1 in der
Bundesprüf-
anstalt für Kraftfahrzeuge, 7 im Amt "Forschungs- und
Prüfzentrum Arsenal" und 5 Planstellen im
Amt der Wasserstraßendirektion eingespart.
Vom Jahre 2001 auf 2002 wurden 15
Planstellen in der Zentralleitung, 7 im österreichischen
Patentamt, 3 in der
Wasserstraßendirektion, 3 in der Schifffahrtspolizei, 1 in der
Bundesprüfanstalt
für Kraftfahrzeuge, 5 im Amt “FPZ-Arsenal" und 7 Planstellen im
Amt der Wasserstraßendirektion
eingespart.
Frage 2:
Wie viele Bedienstete wurden seit 2000 mit
Erreichung der Altersgrenze in den definitiven Ruhe-
stand versetzt (Aufschlüsselung auf einzelne Jahre,
Organisationseinheiten, nach nachgeordneten
Dienststellen und Bundesländer bzw. Dienstort)?
Antwort:
Im Jahr 2000 wurden 12 Bedienstete der
Zentralleitung, 8 Bedienstete des Österreichischen
Patentamtes, 4 Bedienstete der Wasserstraßendirektion, 2 Bedienstete der
Schifffahrtspolizei und
4 Bedienstete des Amtes “FPZ-Arsenal" mit Erreichung der
Altersgrenze in den definitiven Ruhe-
stand versetzt.
Im Jahr 2001 wurden 9 Bedienstete der
Zentralleitung, 7 Bedienstete des Österreichischen
Patentamtes, 3 Bedienstete der Wasserstraßendirektion, 3 Bedienstete der
Schifffahrtspolizei, 6
Bedienstete des Amtes “FPZ-Arsenal" und 2 Bedienstete des Amtes der
Wasserstraßendirektion
mit Erreichung der Altersgrenze in den definitiven Ruhestand versetzt und im
Jahr 2002 wurden 15
Bedienstete der Zentralleitung, 5 Bedienstete des österreichischen
Patentamtes, 1 Bediensteter
der Wasserstraßendirektion, 1 Bediensteter der Schifffahrtspolizei, 1
Bediensteter der Bundesprüf-
anstalt für Kraftfahrzeuge, 6
Bedienstete des Amtes “FPZ-Arsenal" und 5 Bedienstete des Amtes
der Wasserstraßendirektion mit Erreichung der Altersgrenze in den
definitiven Ruhestand versetzt.
Frage 3:
Wie vielen Bediensteten haben Sie bis 30.9.2002 ein Angebot des "vorzeitigen Ruhestandes" nach
dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz gestellt?
Wie viele davon haben angenommen?
Wie viele Planstellen wurden damit eingespart?
Antwort:
Für die Inanspruchnahme des
“vorzeitigen Ruhestandes" (§ 22g BB-SozPG) ist ein
schriftlicher
Antrag des Beamten erforderlich. Es kann daher seitens des Dienstgebers kein
Angebot gestellt
werden.
Frage 4:
Wie viele Bedienstete davon haben bis 30.
09. 2002 den "Vorzeitigen Ruhestand" nach dem
Bundesbediensteten Sozialplangesetz angetreten?
Welche Arbeitsplätze wurden in
welchen Organisationseinheiten bzw. Dienststellen aufgelassen?
Wie viele davon waren welche Funktionsträger?
Antwort:
Bis 30.9.2002 haben 4 Bedienstete den
“vorzeitigen Ruhestand" nach dem § 22g Bundesbe-
diensteten-Sozialplangesetz angetreten, davon war 1 Bediensteter
Funktionsträger.
Die Frage, welche Arbeitsplätze in welchen Organisationseinheiten bzw.
Dienststellen aufgelassen
wurden, stellt sich in diesem Zusammenhang nicht.
Frage 5:
Wie hoch ist die durchschnittliche Pensionszahlung pro Kopf?
Antwort:
Gemäß § 4 PG 1965 wird der
Ruhegenuss auf der Grundlage des ruhegenussfähigen Monatsbe-
zuges und der ruhegenussfähigen Gesamtdienstzeit ermittelt; 80 % des
ruhegenussfähigen
Monatsbezuges bilden die Ruhegenussbemessungsgrundlage. Für jeden
Monat, der zwischen
dem Zeitpunkt der Wirksamkeit der Versetzung in den Ruhestand und dem Ablauf
des Tages liegt,
zu dem der Beamte
frühestens seine Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung bewirken
hätte können, ist die Ruhegenussbemessungsgrundlage von 80 % um
0,3333 Prozentpunkte zu
kürzen.
Fragen 6 und 7:
Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten
für die Vorruhestandsregelung nach dem Bundesbe-
diensteten Sozialplangesetz für Ihr Ressort im Jahr 2002?
Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten
bis 30. 09. 2002 welche die ausgegliederten Unter-
nehmen für die Zahlung des Vorruhestandsgeldes aufbringen mussten?
Antwort:
Es haben sich für mein Ressort keine
Kosten ergeben, sondern vielmehr Einsparungen. Im
Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 4401/J durch den
Bundesminister
für Finanzen.
Frage 8:
Wie vielen Bediensteten werden Sie (z.B.
aufgrund der Budgetvorgaben) im Jahr 2003 ein Ange-
bot auf Vorruhestand stellen? Welche Organisationseinheiten bzw. Dienststellen
sind davon betrof-
fen?
Welche Arbeitsplätze wurden in welchen
Organisationseinheiten bzw. Dienststellen aufgelassen?
Wie viele davon waren welche Funktionsträger?
Antwort:
Unter Bezugnahme auf den offensichtlich
gemeinten § 22a BB-SozPG wird mitgeteilt, dass gemäß
§ 24 Abs. 4 BB-SozPG Bedienstete einem angebotenen Karenzurlaub vor
Ruhestandsversetzung
nach § 22a Abs. 1 Z 2 nur bis zum Ablauf des 31. Dezember 2002 wirksam
zustimmen können.
Frage 9:
Wie vielen Bediensteten haben Sie bis 30.
09. 2002 ein Angebot des "Karenzurlaubs vor Ruhe-
standsversetzung" nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz gestellt?
Wie viele davon haben angenommen?
Wie viele Planstellen wurden damit eingespart?
Antwort:
Bis 30.9.2002 wurde 30 Bediensteten ein
Angebot für einen “Karenzurlaub vor Ruhestandsver-
setzung" nach dem Bundesbediensteten-Sozialplangesetz gestellt. Alle Bediensteten
haben das
Angebot
angenommen.
Die Planstellen werden erst
eingespart, wenn die Bediensteten in den Ruhestand treten.
Frage 10:
Wie viele Bedienstete davon haben bis 30.
09. 2002 den "Karenzurlaub vor Ruhestandsver-
setzung" nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz angetreten?
Welche
Arbeitsplätze wurden in welchen Organisationseinheiten bzw. Dienststellen
aufgelassen?
Wie viele davon waren welche Funktionsträger?
Antwort:
Bis 30.9.2002 hat kein Bediensteter den
“Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung" nach dem
Bundesbediensteten-Sozialplangesetz angetreten.
Frage 11:
Wie hoch ist die durchschnittliche Pensionszahlung pro Kopf?
Antwort:
Während
des Karenzurlaubes fallen keine Pensionszahlungen an; es wird ein
Vorruhestandsgeld
in Höhe von 80 % des Monatsbezuges, der der besoldungsrechtlichen Stellung
des Bediensteten
bei Antritt des Karenzurlaubes entspricht, wenn er der beabsichtigten
Karenzierung innerhalb von
14 Tagen ab Zustellung der Mitteilung zustimmt, ansonsten 75 %, ausbezahlt.
Frage 12:
Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die Inanspruchnahme des Karenzurlaubs vor
Ruhestandsversetzung nach dem Bundesbediensteten Sozialplangesetz für Ihr Ressort im Jahr
2002?
Wie hoch sind die Kosten für die ausgegliederten Unternehmen?
Antwort:
Es entstehen keine Kosten, sondern
vielmehr Einsparungen hinsichtlich Sachaufwendungen bzw.
Bezugsteile.
Frage 13:
Wie viele Bedienstete
(Beamte) haben bis 30. 09. 2002 nach dem Bundesbediensteten-
Sozialplangesetz den Austritt aus dem definitiven Beamtendienstverhältnis
erklärt und sind aus
dem öffentlichen Dienst ausgeschieden?
Welche Arbeitsplätze wurden in
welchen Organisationseinheiten bzw. Dienststellen aufgelassen?
Wie viele davon waren welche Funktionsträger?
Antwort:
Bis zum 30.9.2002 hat kein
Bediensteter den Austritt aus dem definitiven Beamtendienstverhältnis
nach dem Bundesbediensteten-Sozialplangesetz erklärt.
Frage 14:
Wie viele Bedienstete nehmen zum Stichtag
30. 09. 2002 eine befristete Karenzurlaubsregelung in
Anspruch?
Antwort:
Zum Stichtag 30.9.2002 nehmen 5
Bedienstete eine befristete Karenzurlaubsregelung in An-
spruch.
Frage 15:
Welcher Betrag wurde bislang insgesamt an
Beamte nach Austritt aus dem definitiven Beamten-
dienstverhältnis bezahlt? Wie hoch werden die Kosten für das Jahr
2003 geschätzt?
Antwort:
Bislang wurde nichts ausbezahlt. Für das Jahr 2003 liegen noch keine Anträge vor.
Frage 16:
Wie viele Bedienstete haben einen Antrag
auf Vorruhestand gestellt, den diese erst nach dem
30. 09. 2002 sowie ab 2003 antreten werden (Aufschlüsselung auf 2002 und
2003)?
Antwort:
Eine Antragstellung ist gesetzlich nicht möglich.
Frage 17:
Wie viele Bedienstete werden nach dem 30.
09. 2002 sowie ab 2003 den Karenzurlaub vor Ruhe-
standsversetzung in Anspruch nehmen (Aufschlüsselung auf 2002 und 2003)?
Antwort:
Nach dem 30.9.2002 werden 18 Bedienstete
und ab 2003 werden 12 Bedienstete den Karenzur-
laub vor Ruhestandsversetzung in Anspruch nehmen.
Fragen 18 und 19:
Wie viele Konsulentenverträge wurden 2002 mit
Bediensteten oder Pensionisten abgeschlossen,
welche die Möglichkeit des Bundesbediensteten Sozialplangesetz in Anspruch
genommen haben?
Für welche Organisationseinheit sind diese tätig?
Mit welchen Kosten ist dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) verbunden?
Antwort:
Im Jahr 2002 wurden keine Konsulentenverträge mit
Bediensteten oder Pensionisten abge-
schlossen, welche die Möglichkeit des
Bundesbediensteten-Sozialplangesetzes in Anspruch ge-
nommen haben.
Fragen 20 und 21:
Wurden aufgrund des Personalabbaus weitere
Konsulentenverträge mit sonstigen Personen ab-
geschlossen?
Wenn ja, wie viele? Mit welchen Kosten ist dies für Ihr Ressort (Sachaufwand) verbunden?
Antwort:
Nein.
Frage 22:
Wie viele Neueinstellungen gab es in Ihrem Ressort in den Jahren 2000, 2001 und bis
30. 09. 2002 (Aufschlüsselung auf Jahre, Organisationseinheit bzw. nachgeordnete Dienstelle und
Bundesländer)?
Antwort:
Im Jahr 2000 gab es je 2
Neueinstellungen in der Zentralleitung, bei der Schifffahrtspolizei und bei
der Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge.
Im Jahr 2001 waren es 7
Neueinstellungen in der Zentralleitung und bis 30.9.2002 wurden 9
Personen in der Zentralleitung sowie 2 Personen beim österreichischen
Patentamt eingestellt.
Frage 23:
Wie viele weitere Neueinstellungen sind bis Ende 2002 bzw.
im Jahre 2003 in Ihrem Ressort ge-
plant (Aufschlüsselung auf Jahre, Organisationseinheit bzw. nachgeordnete
Dienstelle und
Bundesländer)?
Antwort:
Diesbezüglich möchte ich feststellen, dass die
Erhaltung bzw. Einhaltung des hohen Sicherheits-
standards im Bereich der Obersten Zivilluftfahrtbehörde,
verfahrens-beschleunigende Maßnahmen
im Bereich der Obersten Eisenbahnbehörde zur zeitgerechten Veranlassung
von Infrastruktur-
projekten und die Umsetzung von Empfehlungen
des Rechnungshofes in den Bereichen der Inter-
nen Revision und der Forschungsförderung personelle Nachbesetzungen in der
Zentralleitung des
bmvit im Ausmaß
von 5 Mitarbeiterinnen erfordert. Weiters bedingt die Einhaltung
internationaler
Vereinbarungen die Nachbesetzung von 5
Technikerinnen im Bereich des österreichischen
Patentamtes.
Frage 24:
Wie viele Lehrausbildungsplätze sind bis Ende 2002
bzw. im Jahre 2003 in Ihrem Ressort vorge-
sehen (Stellenplan)? In welchen Organisationseinheiten bzw. nachgeordneten
Dienststellen sind
diese angesiedelt?
Antwort:
In meinem Bundesministerium sind bis Ende 2002 je 1 Lehrausbildungsplatz im Österreichischen
Patentamt und in der Wasserstraßendirektion vorgesehen.
Für das Jahr 2003 ist kein Lehrausbildungsplatz mehr vorgesehen.
Frage 25:
Wie viele und welche Lehrlingsausbildungsplätze wurden
in Ihrem Ressort 2000, 2001 und 2002
gestrichen (Stellenplan)? Welche und wie viele sollen für das Jahr 2003
gestrichen werden?
Antwort:
In meinem Bundesministerium wurden vom
Jahr 2000 auf 2001 1 Lehrlingsausbildungsplatz, vom
Jahr 2001 auf 2002 ebenfalls 1 Lehrlingsausbildungsplatz und vom Jahr 2002 auf
2003 2 Lehr-
lingsausbildungsplätze
gestrichen. Es handelt sich jeweils um Lehrlingsausbildungsplätze für
Bü-
rokaufmann/frau. Für das Jahr 2003 ist kein Lehrlingsausbildungsplatz mehr
vorhanden.
Frage 26:
Welche weiteren Ausgliederungen oder
Privatisierungen sind seitens Ihres Ressorts bis Ende
2002 und für 2003 geplant?
Antwort:
Im Bereich meines Ressorts sind folgende Ausgliederungen oder Privatisierungen denkbar:
- Im Zuge des Verwaltungsreformprojektes
"Bundesprüfanstalt für Kraftfahrzeuge" wurden
personelle, organisatorische und strukturelle Vorkehrungen getroffen, um eine
multimodale unab-
hängige Unfalluntersuchungsstelle gemäß bestehender bzw.
kommender gemeinschaftsrechtlicher
Verpflichtungen unter Nutzung der Ressourcen in der Bundesprüfanstalt
für Kraftfahrzeuge einzu-
richten. Dabei wird ua. die bestehende
Flugunfallkommission in die Bundesprüfanstalt ausgeglie-
dert. Weiters werden im Zuge dieses Projektes sämtliche
Fahrzeuggenehmigungsverfahren aus
der Zentralverwaltung im Ministerium in die Bundesprüfanstalt
ausgegliedert sowie im Interesse
einer Verwaltungsvereinfachung die Ausnahme- und Einzelgenehmigungsverfahren
zur Gänze an
die Landesbehörden übertragen.
- Die Agenden für die
Überarbeitung der theoretischen PC-Fahrprüfungsfragen; Ausgliederung
allenfalls an den Fachverband der
Fahrschulen in Verbindung mit dem Kuratorium für Verkehrssi-
cherheit
- Im Bereich der Luftfahrt besteht das
Projekt "Neuordnung der behördlichen Aufgaben im Bereich
der Luftfahrt"; dieses
Projekt, das Ausgliederungen bestimmter insbesondere erstinstanzlicher
Bereiche aus der Obersten Zivilluftfahrtbehörde an die Austro Control bzw.
an den Österr.
Aeroclub vorsieht wird weiter behandelt.
- Eine Zusammenführung der
Forschungsförderungsorganisationen einerseits und eine
Zusammenführung und Reintensivierung der Zusammenarbeit der
Forschungsinfrastruktur
andererseits wurden diskutiert und zum Teil
vorgeplant.
Fragen 27, 28, 29,30,31, 33 und 34:
Wie war die Haltung Ihres Ressorts zur
Aufforderung des BMÖLS vier Prozent der Planstellen im
Jahr 2003 zu streichen?
Welche Meldung (Stellungnahme) haben Sie
an das BMÖLS abgegeben?
Wie viele Planstellen (VBÄ) sollen damit in Ihrem Ressort eingespart
werden (Aufschlüsselung auf
Organisationseinheiten,
nachgeordneten Dienststellen, ausgegliederte Unternehmen und
jeweiliger Einsparanteil in den einzelnen Bundesländer)?
Wie war der letzte Stand der Verhandlungen mit dem BMÖLS dazu?
Wie war die Haltung Ihres Ressort zum
Beamtenentwurf des BMF weitere Planstellen einzu-
sparen?
Welche Stellungnahme haben Sie an das BMF
abgegeben? Wie viele Planstellen (VBÄ) sollen in
Ihrem Ressort und in ausgegliederten Unternehmen im Jahr 2003 eingespart werden
(Auf-
schlüsselung auf
Organisationseinheiten, nachgeordneten Dienststellen, ausgegliederte Unter-
nehmen und jeweiliger Einsparanteil in den einzelnen Bundesländer)?
Welche Einsparungsvorschläge haben
Sie dem BMF übermittelt?
Wie war der letzte Stand der Verhandlungen mit dem BMF dazu?
Antwort:
Das bmvit hat dem bmöls in einer
ersten Stellungnahme mitgeteilt, dass trotz intensiver Sparmaß-
nahmen und wegen der Ausschöpfung von Einsparungspotentialen durch bereits
erfolgte
Verwaltungsreformmaßnahmen die Vorgabe in der Höhe von 4 % zum
jetzigen Zettpunkt nicht
erreicht werden könne und weiters ausgeführt, insbesondere die
Erhaltung bzw. Einhaltung des
hohen Sicherheitsstandards im Bereich der
Obersten Zivilluftfahrtbehörde, verfahrensbe-
schleunigende Maßnahmen im Bereich der Obersten
Eisenbahnbehörde zur zeitgerechten Veran-
lassung von Infrastrukturprojekten im Rahmen des Generalverkehrsplanes
Österreich und die Um-
setzung von Empfehlungen des Rechnungshofes im Bereich der
Forschungsförderung erfordern
unbedingt weitere personelle Ressourcen.
Nach dem letzten Verhandlungsstand war von
Seiten des bmvit beabsichtigt, durch Aus-
gliederungsvorhaben (Bereich
Schifffahrtspolizei-Schleusendienst) die Einsparungsquote in Höhe
von 4 % zu erfüllen.
Frage 32:
Welche Haltung nahmen Sie seitens Ihres
Ressort zur Forderung von BM Grasser ein, bei den
Ermessensausgaben und im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform 500 Millionen
Euro ein-
zusparen?
Antwort:
Der vorgegebene Einsparungsbetrag ergab
sich hauptsächlich aus den Auswirkungen der
Kompetenzübertragung der Bundesstraßen B an die Länder.
Obwohl die weiteren vorgegebenen
Restriktionen für mein Ressort äußerst schmerzhaft waren,
konnten diese inklusive Auswirkungen der Verwaltungsreform im zuletzt
ausverhandelten Bundes-
voranschlagsentwurf für das bmvit ihren Niederschlag finden. Die in meinem
Ressort nach den
letzten Budgetverhandlungen mit dem Herrn Bundesminister für Finanzen noch
bestehende
Saldodifferenz zwischen Vorgabe und Anforderung gründeten einerseits in
Mehranforderungen
gegenüber dem Budget 2002 für den Forschungsförderungsfonds
(FFF) und für den Fonds zur
Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) zur Kompensation von
Versäumnissen aus
früheren Perioden sowie zum kleinen Teil in einer von mir geplanten
zusätzlichen Förderung von
Breitbanddiensten im ländlichen Raum als zusätzliche Notwendigkeit im
Bereich Technologie-
förderung.
Fragen 35 und 36:
Wie stehen Sie zur Linie der
Regierungsparteien (FPÖ und ÖVP) das Berufsbeamtentum auf
Kernbereiche zu beschränken?
Was sind die Kernbereiche Ihres Ressorts,
wo es weiterhin Berufsbeamte geben soll
(Aufschlüsselung auf Funktionen)?
Antwort:
Ich verweise auf die Ausführungen der Frau Bundesminister für öffentliche Leistung und Sport.