4366/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.11.2002
Bundeskanzler:
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Stoisits, Freundinnen
und Freunde haben am
19. September 2002 unter der Nr. 4349/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend MenschenrechtskoordinatorIn im Bundeskanzleramt gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die
Einsetzung von MenschenrechtskoordinatorInnen in den Bundesministerien er-
folgte im Zusammenhang mit den menschenrechtlichen Aktivitäten im Rahmen
des
UN-Menschenrechtsjahres 1998. Aus Anlaß des 50. Jahrestages der
allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen wurde am 10. Dezember
1997
ein Nationalkomitee zur Koordinierung der nationalen Aktivitäten
gegründet. Diesem
gehörten neben den Bundesministerien, den politischen Parteien und den
Sozialpartnern auch Vertreterinnen der mit Menschenrechten befaßten NGOs
an. Die
in diesem Komitee vertretenen NGOs haben der Bundesregierung einen
Forderungskatalog vorgelegt. Eines der Hauptanliegen im Rahmen der nationalen
Arbeitsgruppe war die Nominierung von KoordinatorInnen für
Menschenrechtsfragen
in den Bundesministerien und den Ämtern der Landesregierungen. Diese
Initiative
konnte unter Mitwirkung aller beteiligten Stellen verwirklicht werden; alle
Bundesministerien und Ämter der Landesregierungen haben für ihren
Bereich auf der
Grundlage der jeweiligen
Organisationskompetenz KoordinatorInnen nominiert.
Um diesen neu eingerichteten Koordinationsstellen ein
gemeinsames Profil zu geben
und damit die Grundlage für eine erfolgreiche Aufgabenerfüllung zu
schaffen, wurde
mit Ministerratsbeschluß vom 20. Juli 1999 ein Aufgabenkatalog
festgelegt. Es handelt
sich bei diesem Katalog um ein einheitliches Modell, wobei die Aufgaben in den
ein-
zelnen Bundesministerien sowohl nach den ihnen jeweils zukommenden
Zuständig-
keiten als auch entsprechend den jeweils verfügbaren Mitteln wahrzunehmen
sind.
Die maßgeblichen Passagen im Ministerratsbeschluß lauten wie folgt:
“Aufgaben der MenschenrechtskoordinatorInnen
1. Informations-, Dokumentations- und
Koordinierungsstelle für Menschenrechts-
fragen; Einbindung in die Behandlung nationaler und internationaler Menschen-
rechtsfragen; jeweils in den
Bundesministerien;
2. Beobachtung langfristiger
ressort-/amtsrelevanter menschenrechtlicher Entwick-
lungen;
3.
Thematisierung und Sensibilisierung für Menschenrechtsfragen;
Erarbeitung von thematischen Schwerpunkten;
4. Unterstützende Maßnahmen für
- die eigene Organisationseinheit (z.B: Schulungen; Seminare);
- die Politik;
- die Beratung in Menschenrechtsfragen;
5. Zusammenarbeit in Menschenrechtsfragen
mit anderen Bundesministerien/Ämtern
der
Landesregierung, Netzwerkaktivitäten;
6. Kontaktstelle für NGOs und
sonstige Einrichtungen der Zivilgesellschaft in Men-
schenrechtsfragen;
7. Mitwirkung bei der Förderung von Projekten von bzw. mit NGOs;
8. Mitwirkung bei der Erstellung von menschenrechtsrelevanten Staatenberichten."
Zusammenfassend kann festgehalten werden, daß die
MenschenrechtskoordinatorIn-
nen sowohl Aufgaben innerhalb der Dienststelle wahrzunehmen haben als auch als
Kontaktstelle nach außen dienen.
Zu den Fragen 2, 3, 5 und 6:
Bereits in der Parlamentarischen Anfrage Nr. 3352/J
betreffend Menschenrechtskoor-
dinatorInnen in den Bundesministerien wurde an mich die Frage gerichtet, wie
die Ar-
beit der KoordinatorIn in der Praxis aussieht. Dabei habe ich darauf
hingewiesen, daß
für den Bereich des Bundeskanzleramtes die nach der
Geschäftseinteilung für Fragen
der Menschenrechte zuständige Abteilungsleiterin im Verfassungsdienst als
Men-
schenrechtskoordinatorin eingesetzt ist (Abteilung V/A/5). Diese Abteilung ist
auch zu-
ständig, an der Vorbereitung von Akten der Rechtssetzung vom Standpunkt
des Ver-
fassungsrechts aus dem Bereich des Bundeskanzleramtes (mit Ausnahme des Ver-
waltungsbereiches Kunst) mitzuwirken. Damit ist gewährleistet, daß
die Menschen-
rechtskoordinatorin des Bundeskanzleramtes bei nationalen und internationalen
Men-
schenrechtsfragen aus dem Bereich des Bundeskanzleramtes eingebunden ist. Durch
die dargestellte organisatorische Verflechtung der bereits im Rahmen der
Geschäfts-
einteilung verankerten Zuständigkeit für Angelegenheiten der
Menschenrechte und
der Tätigkeit der Menschenrechtskoordination ist gewährleistet,
daß die Menschen-
rechtskoordinatorin die erforderlichen Informationen erhält und damit die
Informations,
Dokumentations- und Koordinationsaufgaben, die Einbindung in die Behandlung na-
tionaler und internationaler Menschenrechtsfragen, die Beratung bei
menschenrechts-
relevanten Fragestellungen, die Zusammenarbeit in
Menschenrechtsfragen mit ande-
ren Stellen und die
maßgebliche Mitwirkung bei der Erstellung von menschenrechts-
relevanten Staatsberichten in
zufriedenstellender Weise wahrnehmen kann.
Bei
dieser Tätigkeit ist selbstverständlich auch der erforderliche
Kontakt mit anderen
Bundesministerien, mit anderen österreichischen Behörden,
internationalen Organisa-
tionen und Behörden anderer Staaten gewährleistet, soferne es sich
dabei nicht um
Angelegenheiten handelt, die nach der Kompetenzverteilung des
Bundesministerien-
gesetzes 1986 vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
und damit
vom Menschenrechtskoordinator dieses Ressorts wahrzunehmen sind.
Zu Frage 4:
Eine formelle Stellvertretung wurde bislang nicht
eingesetzt. Durch die organisatori-
sche Verflechtung mit den Aufgaben der Abteilung ist jedoch gewährleistet,
daß sämt-
liche Aufgaben, die im Rahmen der Menschenrechtskoordination erforderlich sind,
auch von der zuständigen
Stellvertreterin wahrgenommen werden können.