4367/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.11.2002
Bundeskanzler:
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
19. September 2002 unter der Nr. 4361/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Ministerinnenbüros gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Zum 1. Oktober 2002 waren in meinem Büro neben der
erforderlichen Anzahl von
Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal
10 Mit-
arbeiter als Fachreferenten beschäftigt: 3 Personen im Rahmen von
Arbeitsleih-
verträgen, 6 Personen im Rahmen von öffentlichen Dienstverhältnissen
und 1 Per-
son im Rahmen eines Verwaltungsübereinkommens mit einem Bundesland.
Zu den Fragen 2 und 3:
In der Zeit vom 1. Jänner 2002 bis 1. Oktober 2002 hat kein Wechsel stattgefunden.
Zu den Fragen 4 und 5:
Seit 1. September 2002 hat kein Wechsel stattgefunden.
Zu Frage 6:
Derzeit sind keine personellen Erweiterungen oder Reduktionen innerhalb meines
Kabinetts geplant oder in Durchführung.
Zu Frage 7:
Derzeit sind
organisatorische Veränderungen im Rahmen der Clusterprojekte ge-
plant, die ausschließlich die
Präsidialsektion (Bibliotheken, Handwerker, Buchhal-
tung, etc.) betreffen. Weiters wird im Sinne der Verwaltungsreform und unter
Zu-
grundelegung der vorgegebenen Einsparungsziele im Bereich der Sektion IV per
1. Jänner 2003 die Gruppe IV/A aufgelöst.
Zu Frage 8:
Nein.
Zu Frage 9:
Da
sich jeder meiner Kabinettsmitarbeiter jederzeit um einen Arbeitsplatz bzw. um
eine Funktion bewerben und unter Einhaltung der Bestimmungen des Ausschrei-
bungsgesetzes 1989 mit einem anderen Arbeitsplatz bzw. einer anderen Funktion
betraut werden kann, ist es mir nicht möglich, diese Möglichkeit
auszuschließen.