4367/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.11.2002

Bundeskanzler:

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
19. September 2002 unter der Nr. 4361/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Ministerinnenbüros gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Zum 1. Oktober 2002 waren in meinem Büro neben der erforderlichen Anzahl von
Sekretariats-, Kanzlei- und Schreibkräften sowie sonstigem Hilfspersonal 10 Mit-
arbeiter als Fachreferenten beschäftigt: 3 Personen im Rahmen von Arbeitsleih-
verträgen, 6 Personen im Rahmen von öffentlichen Dienstverhältnissen und 1 Per-
son im Rahmen eines Verwaltungsübereinkommens mit einem Bundesland.

Zu den Fragen 2 und 3:

In der Zeit vom 1. Jänner 2002 bis 1. Oktober 2002 hat kein Wechsel stattgefunden.

Zu den Fragen 4 und 5:

Seit 1. September 2002 hat kein Wechsel stattgefunden.

Zu Frage 6:

Derzeit sind keine personellen Erweiterungen oder Reduktionen innerhalb meines

Kabinetts geplant oder in Durchführung.


Zu Frage 7:

Derzeit sind organisatorische Veränderungen im Rahmen der Clusterprojekte ge-
plant, die ausschließlich die Präsidialsektion (Bibliotheken, Handwerker, Buchhal-
tung, etc.) betreffen. Weiters wird im Sinne der Verwaltungsreform und unter Zu-
grundelegung der vorgegebenen Einsparungsziele im Bereich der Sektion
IV per
1. Jänner 2003 die Gruppe IV/A aufgelöst.

Zu Frage 8:
Nein.

Zu Frage 9:

Da sich jeder meiner Kabinettsmitarbeiter jederzeit um einen Arbeitsplatz bzw. um
eine Funktion bewerben und unter Einhaltung der Bestimmungen des Ausschrei-
bungsgesetzes 1989 mit einem anderen Arbeitsplatz bzw. einer anderen Funktion
betraut werden kann, ist es mir nicht möglich, diese Möglichkeit auszuschließen.