4369/AB XXI.GP

Eingelangt am: 21.11.2002

Bundeskanzler:

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am
20. September 2002 unter der Nr. 4398/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Personalabbau durch die Blau-Schwarze Bundesregierung -
Verwaltungsreform II gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Mit Stellenplan 2000 wurden insgesamt 849 Planstellen eingespart.
Davon 18 in der Zentralleitung, 1 im Unabhängigen Bundesasylsenat, 3 im Österrei-
chischen Staatsarchiv, 5 in der Österreichischen Staatsdruckerei und auf Grund der
Ausgliederung 822 im ehemaligen Österreichischen Statistischen Zentralamt.

Mit Stellenplan 2001 wurden insgesamt 115 Planstellen eingespart.
Davon 23 in der Zentralleitung, 2 im Unabhängigen Bundesasylsenat, 4 im Österrei-
chischen Staatsarchiv und 86 im Amt der Statistik.

Mit Stellenplan 2002 wurden 32 Planstellen eingespart.

Davon 23 in der Zentralleitung, 3 im Unabhängigen Bundesasylsenat, 4 im Österrei-
chischen Staatsarchiv und 2 im Amt der Statistik.

Weitergehende Aussagen (Aufschlüsselung nach Organisationseinheiten) können in
der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsauf-
wand getroffen werden.

Zu Frage 2:

Im Jahr 2000 (1.4.2000 - 31.12.2000):
Zentralleitung: 18
Österreichisches Staatsarchiv: 1
Amt der Statistik: 14


Im Jahr 2001:
Zentralleitung: 10
Unabhängigen Bundesasylsenat: 1
Österreichisches Staatsarchiv: 2
Amt der Statistik: 7

Im Jahr 2002 (1.1.2002 - 31.10.2002):
Zentralleitung: 13
Unabhängigen Bundesasylsenat: 2
Österreichisches Staatsarchiv: 3
Amt der Statistik: 8

Hinsichtlich der Aufschlüsselung nach Organisationseinheiten verweise ich auf die
Beantwortung zu Frage 1.

Zu den Fragen 3 und 4:

Gemäß § 22g BB-SozPG 1997 ist der Beamte auf seinen schriftlichen Antrag, aus
dem Dienststand ausscheiden zu wollen, frühestens mit Ablauf des Monats, in dem er
sein 55. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand zu versetzen, wenn kein wichtiger
dienstlicher Grund entgegensteht.

Ein Angebot des Dienstgebers auf Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand hat der
Gesetzgeber im BB-SozPG 1997 nicht vorgesehen.

Zu Frage 5:

Die Höhe der Pensionszahlungen eines jeden Bundesbeamten des Ruhestandes er-
gibt sich aus dem Pensionsgesetz 1965 und dem Nebengebührenzulagengesetz 1971.

Zu den Fragen 6 und 7:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Bundesminis-
ters für Finanzen (4401/J).

Zu Frage 8:

Gemäß § 24 Abs.4 BB-SozPG 1997 können Angebote auf Vorruhestand nur im Jahr

2002 gestellt werden.

Zu den Fragen 9 und 10:

Das Angebot wurde bis 30.9.2002 insgesamt 15 Bediensteten gestellt. Sämtliche Be-
dienstete haben das Angebot angenommen.

Die von diesen Bediensteten besetzten Planstellen werden mit Wirksamkeit der Ruhe-
standsversetzung eingespart.

Bis 30.9.2002 haben insgesamt 9 Bedienstete (1 Abteilungsleiter-Stellvertreter in der
Sektion III, 2 Referenten in der Sektion l, 5 Referenten in der Sektion IM, 1 Chauffeur)
den Vorruhestand angetreten.


Zu Frage 11:

Gemäß § 22b bzw. § 22d BB-SozPG 1997 hat der nach § 22a bzw. § 22c leg.cit. ka-
renzierte Beamte bzw. Vertragsbedienstete Anspruch auf ein monatliches Vorruhe-
standsgeld in Höhe von 80% des Monatsbezugs, der seiner besoldungsrechtlichen
Stellung bei Antritt des Karenzurlaubes entspricht, wenn er der beabsichtigten Karen-
zierung innerhalb von 14 Tagen zustimmt, und in der Höhe von 75% des Monatsbe-
zugs, der seiner besoldungsrechtlichen Stellung bei Antritt des Karenzurlaubes ent-
spricht, wenn er der beabsichtigten Karenzierung nicht innerhalb von 14 Tagen ab
Zustellung der Mitteilung nach § 22a Abs.2 bzw. § 22c Abs.2 leg.cit. zustimmt.

Zu Frage 12:

Die Höhe der im Jahr 2002 anfallenden Vorruhestandsgelder belauft sich auf ca.
218.000 €. Kosten fallen in diesem Zusammenhang jedoch keine an, sondern es er-
geben sich Einsparungen durch den Entfall von Bezugsteilen, Nebengebühren und
beim Sachaufwand (z.B. Telefonkosten etc.).

Zu den Fragen 13 und 15:

Keiner.

Es liegen derzeit keine Austrittserklärungen für das Jahr 2003 vor.

Zu Frage 14:
3.

Zu Frage 16:

Gemäß § 22a bzw. § 22c BB-SozPG 1997 muß das Angebot auf Vorruhestand vom

Dienstgeber gestellt werden.

Zu Frage 17:

In derzeit vom 1.10.2002 bis 31.12.2002 nehmen 5 weitere Bedienstete, und ab 2003

nehmen 4 weitere Bedienstete Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung in Anspruch.

Zu den Fragen 18 bis 21:
Keine.

Zu Frage 22:

Im Jahr 2000 (1.4.2000 - 31.12.2000):
Zentralleitung: 15
Österreichisches Staatsarchiv: 1

Im Jahr 2001:
Zentralleitung: 16
Unabhängigen Bundesasylsenat: 1
Österreichisches Staatsarchiv: 4


Im Jahr 2002 (1.1.2002 - 30.9.2002):
Zentralleitung: 12
Unabhängigen Bundesasylsenat: 2
Österreichisches Staatsarchiv: 1

Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um keine Nettosumme, da auch kurz-
fristige Dienstverhältnisse inkludiert sind.

Hinsichtlich der Aufschlüsselung nach Organisationseinheiten verweise ich auf die
Beantwortung zu Frage 1.

Zu Frage 23:

Seit 1.10.2002 erfolgten 2 Neuaufnahmen in der Zentralleitung und 1 Neuaufnahme
(auf eine Behindertenplanstelle) beim Unabhängigen Bundesasylsenat. Derzeit ist die
Aufnahme von 3 Lehrlingen in Vorbereitung.

Zu Frage 24:

Für das Jahr 2002 sind 17 Lehrlingsplanstellen (16 in der Zentralleitung; 1 im Österrei-
chischen Staatsarchiv) und für das Jahr 2003 sind 14 Lehrlingsplanstellen in der Zen-
tralleitung vorgesehen.

Die Organisationseinheiten können nicht angegeben werden, da die Lehrlinge nach
dem Rotationsprinzip verwendet bzw. eingeschult werden.

Zu Frage 25:

2000 und 2001 wurden im Stellenplan keine Lehrlingsplanstellen gestrichen.

Im Stellenplan 2002 wurden 5 Lehrlingsplanstellen eingespart.

Für 2003 sind 3 Einsparungen vorgesehen.

Zu Frage 26:
Keine.

Zu den Fragen 27 bis 34:

Da die Budgetverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, kann derzeit keine Stel-
lungnahme abgegeben werden.

Zu den Fragen 35 und 36:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Bundesminis-
terin für öffentliche Leistung und Sport (4406/J).