4369/AB XXI.GP
Eingelangt am: 21.11.2002
Bundeskanzler:
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am
20. September 2002 unter der Nr. 4398/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Personalabbau durch die Blau-Schwarze Bundesregierung -
Verwaltungsreform II gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Mit Stellenplan 2000 wurden insgesamt 849 Planstellen
eingespart.
Davon 18 in der Zentralleitung, 1 im
Unabhängigen Bundesasylsenat, 3 im Österrei-
chischen Staatsarchiv, 5 in der Österreichischen Staatsdruckerei und auf
Grund der
Ausgliederung 822 im ehemaligen Österreichischen Statistischen Zentralamt.
Mit Stellenplan 2001 wurden insgesamt 115 Planstellen
eingespart.
Davon 23 in der Zentralleitung, 2 im
Unabhängigen Bundesasylsenat, 4 im Österrei-
chischen Staatsarchiv und 86 im Amt der Statistik.
Mit Stellenplan 2002 wurden 32 Planstellen eingespart.
Davon 23 in der
Zentralleitung, 3 im Unabhängigen Bundesasylsenat, 4 im Österrei-
chischen Staatsarchiv und 2 im Amt der Statistik.
Weitergehende
Aussagen (Aufschlüsselung nach Organisationseinheiten) können in
der zur Verfügung stehenden Zeit nicht ohne
unverhältnismäßigen Verwaltungsauf-
wand getroffen werden.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2000 (1.4.2000 - 31.12.2000):
Zentralleitung: 18
Österreichisches Staatsarchiv: 1
Amt der Statistik: 14
Im Jahr 2001:
Zentralleitung:
10
Unabhängigen
Bundesasylsenat: 1
Österreichisches
Staatsarchiv: 2
Amt der Statistik: 7
Im Jahr 2002
(1.1.2002 - 31.10.2002):
Zentralleitung:
13
Unabhängigen
Bundesasylsenat: 2
Österreichisches Staatsarchiv: 3
Amt der
Statistik: 8
Hinsichtlich der Aufschlüsselung nach
Organisationseinheiten verweise ich auf die
Beantwortung zu Frage 1.
Zu den Fragen 3 und 4:
Gemäß § 22g BB-SozPG 1997 ist der Beamte
auf seinen schriftlichen Antrag, aus
dem Dienststand ausscheiden zu wollen, frühestens mit Ablauf des Monats,
in dem er
sein 55. Lebensjahr vollendet, in den Ruhestand zu versetzen, wenn kein
wichtiger
dienstlicher Grund
entgegensteht.
Ein Angebot des Dienstgebers auf Versetzung in den
vorzeitigen Ruhestand hat der
Gesetzgeber im BB-SozPG 1997 nicht vorgesehen.
Zu Frage 5:
Die
Höhe der Pensionszahlungen eines jeden Bundesbeamten des Ruhestandes er-
gibt sich aus dem Pensionsgesetz 1965 und dem Nebengebührenzulagengesetz
1971.
Zu den Fragen 6 und 7:
Ich
verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage des Bundesminis-
ters für Finanzen
(4401/J).
Zu Frage 8:
Gemäß § 24 Abs.4 BB-SozPG 1997 können Angebote auf Vorruhestand nur im Jahr
2002 gestellt werden.
Zu den Fragen 9 und 10:
Das Angebot wurde bis 30.9.2002 insgesamt 15 Bediensteten
gestellt. Sämtliche Be-
dienstete haben das Angebot angenommen.
Die von diesen Bediensteten besetzten Planstellen werden
mit Wirksamkeit der Ruhe-
standsversetzung eingespart.
Bis
30.9.2002 haben insgesamt 9 Bedienstete (1 Abteilungsleiter-Stellvertreter in
der
Sektion III, 2 Referenten in der Sektion l, 5
Referenten in der Sektion IM, 1 Chauffeur)
den Vorruhestand angetreten.
Zu Frage 11:
Gemäß
§ 22b bzw. § 22d BB-SozPG 1997 hat der nach § 22a bzw. §
22c leg.cit. ka-
renzierte Beamte bzw. Vertragsbedienstete
Anspruch auf ein monatliches Vorruhe-
standsgeld in Höhe von 80% des Monatsbezugs, der seiner besoldungsrechtlichen
Stellung bei Antritt des Karenzurlaubes entspricht, wenn er der beabsichtigten
Karen-
zierung innerhalb von 14 Tagen zustimmt, und in der Höhe von 75% des
Monatsbe-
zugs, der seiner besoldungsrechtlichen Stellung bei Antritt des Karenzurlaubes
ent-
spricht, wenn er der beabsichtigten Karenzierung nicht innerhalb von 14 Tagen
ab
Zustellung der Mitteilung nach § 22a
Abs.2 bzw. § 22c Abs.2 leg.cit. zustimmt.
Zu Frage 12:
Die
Höhe der im Jahr 2002 anfallenden Vorruhestandsgelder belauft sich auf ca.
218.000 €. Kosten fallen in diesem
Zusammenhang jedoch keine an, sondern es er-
geben sich Einsparungen durch den Entfall von
Bezugsteilen, Nebengebühren und
beim Sachaufwand (z.B.
Telefonkosten etc.).
Zu den Fragen 13 und 15:
Keiner.
Es liegen derzeit keine Austrittserklärungen für das Jahr 2003 vor.
Zu Frage 14:
3.
Zu Frage 16:
Gemäß § 22a bzw. § 22c BB-SozPG 1997 muß das Angebot auf Vorruhestand vom
Dienstgeber gestellt werden.
Zu Frage 17:
In derzeit vom 1.10.2002 bis 31.12.2002 nehmen 5 weitere Bedienstete, und ab 2003
nehmen 4 weitere Bedienstete Karenzurlaub vor Ruhestandsversetzung in Anspruch.
Zu den Fragen 18 bis 21:
Keine.
Zu Frage 22:
Im Jahr 2000 (1.4.2000 - 31.12.2000):
Zentralleitung: 15
Österreichisches Staatsarchiv: 1
Im Jahr 2001:
Zentralleitung: 16
Unabhängigen
Bundesasylsenat: 1
Österreichisches Staatsarchiv: 4
Im Jahr 2002
(1.1.2002 - 30.9.2002):
Zentralleitung:
12
Unabhängigen
Bundesasylsenat: 2
Österreichisches Staatsarchiv: 1
Bei den angegebenen Zahlen handelt es sich um keine
Nettosumme, da auch kurz-
fristige
Dienstverhältnisse inkludiert sind.
Hinsichtlich der Aufschlüsselung nach
Organisationseinheiten verweise ich auf die
Beantwortung zu Frage 1.
Zu Frage 23:
Seit 1.10.2002 erfolgten 2 Neuaufnahmen in der
Zentralleitung und 1 Neuaufnahme
(auf eine Behindertenplanstelle) beim Unabhängigen Bundesasylsenat.
Derzeit ist die
Aufnahme von 3 Lehrlingen in Vorbereitung.
Zu Frage 24:
Für das Jahr 2002 sind 17 Lehrlingsplanstellen (16 in
der Zentralleitung; 1 im Österrei-
chischen Staatsarchiv) und für das Jahr 2003 sind 14 Lehrlingsplanstellen
in der Zen-
tralleitung vorgesehen.
Die Organisationseinheiten können nicht angegeben
werden, da die Lehrlinge nach
dem Rotationsprinzip verwendet bzw. eingeschult werden.
Zu Frage 25:
2000 und 2001 wurden im Stellenplan keine Lehrlingsplanstellen gestrichen.
Im Stellenplan 2002 wurden 5 Lehrlingsplanstellen eingespart.
Für 2003 sind 3 Einsparungen vorgesehen.
Zu Frage 26:
Keine.
Zu den Fragen 27 bis 34:
Da die Budgetverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind,
kann derzeit keine Stel-
lungnahme
abgegeben werden.
Zu den Fragen 35 und 36:
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen
Anfrage der Bundesminis-
terin für öffentliche Leistung und Sport (4406/J).