439/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 452/J betreffend

Anerkennung von Wasserkraft als erneuerbare Energie, welche die Abgeordneten Heinzl und

Genossen am 2. März 2000 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:

 

Den Prinzipien der österreichischen Energiepolitik entsprechend, die die Grundpfeiler

Umweltverträglichkeit und Forcierung erneuerbarer Energieträger umfassen, bin ich

selbstverständlich dafür, dass die Wasserkraft prinzipiell in den Kreis der förderbaren

erneuerbaren Energieträger einbezogen wird. Entsprechende Überlegungen werden in die

Arbeiten zur Novellierung des Elektrizitätswirtschafts - und Organisationsgesetzes

aufgenommen, die derzeit im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung

beabsichtigten Voll - Liberalisierung des österreichischen Elektrizitätsmarktes erfolgen.

Es ist sicherzustellen, dass auch im voll - liberalisierten Elektrizitätsmarkt die Verstromung

bestimmter eneuerbarer Energieträger ihren Stellenwert erhält und sogar ausbaut. Sicherlich

sollten Kleinwasserkraftwerke mit einer Größenordnung bis 5 MW den spezifischen

Regelungen unterworfen werden, wie sie das Elektrizitätswirtschafts - und -

organisationsgesetz derzeit für die Energieträger „feste oder flüssige heimische Biomasse,

Biogas, Deponie - und Klärgas, geothermische Energie, Wind - und Sonnenenergie“ vorsieht.