439/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 452/J betreffend
Anerkennung von Wasserkraft als erneuerbare Energie, welche die Abgeordneten Heinzl und
Genossen am 2. März 2000 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Den Prinzipien der österreichischen Energiepolitik entsprechend, die die Grundpfeiler
Umweltverträglichkeit und Forcierung erneuerbarer Energieträger umfassen, bin ich
selbstverständlich dafür, dass die Wasserkraft prinzipiell in den Kreis der förderbaren
erneuerbaren Energieträger einbezogen wird. Entsprechende Überlegungen werden in die
Arbeiten zur Novellierung des Elektrizitätswirtschafts - und Organisationsgesetzes
aufgenommen, die derzeit im Zusammenhang mit der von der Bundesregierung
beabsichtigten Voll - Liberalisierung des
österreichischen Elektrizitätsmarktes erfolgen.
Es ist sicherzustellen, dass auch im voll - liberalisierten Elektrizitätsmarkt die Verstromung
bestimmter eneuerbarer Energieträger ihren Stellenwert erhält und sogar ausbaut. Sicherlich
sollten Kleinwasserkraftwerke mit einer Größenordnung bis 5 MW den spezifischen
Regelungen unterworfen werden, wie sie das Elektrizitätswirtschafts - und -
organisationsgesetz derzeit für die Energieträger „feste oder flüssige heimische Biomasse,
Biogas, Deponie - und Klärgas, geothermische Energie, Wind - und Sonnenenergie“ vorsieht.