44/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haupt und Kollegen haben am 16. November 1999
unter der Nr. 25/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „bauliche
Maßnahmen zur behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen“ gerichtet. Diese
Anfrage beantworte ich wie folgt:
Das Bundesministerium für Landesverteidigung steht den Belangen der Behinderten seit
jeher aufgeschlossen gegenüber und ist bemüht, eine möglichst hohe Zahl an Behinderten zu
beschäftigen. in diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass Behinderte in
meinem Ressort naturgemäß nur auf zivilen Arbeitsplätzen verwendet werden können, da
Eigenart bzw. Erfordernisse des militärischen Dienstbetriebes die volle Leistungsfähigkeit
der eingesetzten Militärpersonen voraussetzen.
Im einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Trotz der vorerwähnten Problematik konnte in meinem Ressort im Zeitraum 1. Jänner bis
1. November 1999 die Zahl der besetzten Pflichtstellen von 720 auf 745 erhöht werden.
Zu 2 bis 4:
Grundsätzlich lassen es die begrenzten Verwendungsmöglichkeiten von Behinderten im
militärischen Bereich
zweckmäßig erscheinen, nur jene Dienststellen behindertengerecht
auszustatten, die für eine Inanspruchnahme durch Behinderte in Betracht kommen.
Selbstverständlich wird aber seitens des für den militärischen Hochbau zuständigen
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten bei Generalsanierungen bzw.
Neubauten auf eine behindertengerechte Ausstattung entsprechend Bedacht genommen.
Auch bei der laufenden Generalsanierung des Amtsgebäudes Rossau wird nach Maßgabe
der technischen Möglichkeiten auf die Bedürfnisse der Behinderten Rücksicht genommen.
Zu 5:
Im Hinblick auf die bestehende Kompetenzrechtslage für den militärischen Hochbau fällt
die Beantwortung dieser Frage in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Angelegenheiten.