440/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 397/J betreffend die autori -

täre Wende in der Arbeitsmarktpolitik und die damit einhergehende Gefährdung der Weiter -

führung des Nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung (NAP), welche die Abgeordneten

Hagenhofer, Grabner, Heinisch - Hosek und Genossen am 1 März 2000 an mich richteten,

stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Vor dem Hintergrund der international vergleichbaren Arbeitslosenquote für das Jahr 1999

von 3,7% und einer aktuellen EUROSTAT - Arbeitslosenquote für den Monat Februar 2000 in

Höhe von 3,5% wird mit einem Rekordbudget für aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

von rd. 11,1 Mrd. ÖS der sog. NAP - Pfad für das Jahr 2000 zur Erreichung der vereinbarten

NAP - Zielsetzungen eingehalten. Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, die Mittel für die

aktive Arbeitsmarktpolitik mittelfristig auf dem Niveau des Jahres 1999 zu halten. Das Ziel,

bis zum Jahr 2002 100.000 neue Arbeitsplätze zu schaffen, wird zwei Jahre früher als geplant,

erreicht; weitere 100.000 Arbeitsplätze bis 2003 sind angesichts der wirtschaftlichen Perspek -

tive und den geplanten bzw. in Umsetzung begriffenen Maßnahmen der Bundesregierung rea -

listisch. Die Senkung der Arbeitslosenquote auf einen Wert nahe 3,5 Prozent wird erreicht

werden.

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 6 der Anfrage:

 

Durch die Übernahme der Karenzgeld/Kinderbetreuungsgeldfinanzierung durch den Famili -

enlastenausgleich werden bei der Arbeitsmarktförderung keine Einsparungen vorgenommen.

 

Antwort zu den Punkten 7 bis 9 der Anfrage:

 

Der Bundesbeitrag zur Arbeitsmarktpolitik ist nicht als Verwaltungskostenersatz des Bundes

definiert, sondern als allgemeiner Beitrag des Bundes zur Arbeitsmarktpolitik Er steht in kei -

nem Zusammenhang mit der Arbeitsmarktförderung, zu deren uneingeschränkter Aufrechter -

haltung sich die Bundesregierung verpflichtet hat.

 

Antwort zu den Punkten 10 bis 14 der Anfrage:

 

Ich gehe davon aus, dass es durch das Begleitpaket der Bundesregierung und eine verantwor -

tungsvolle Personalpolitik der österreichischen Unternehmen zu keinem spürbaren Anstieg in

der Altersarbeitslosigkeit kommen wird. Das Begleitpaket sieht einerseits die Intensivierung

und den Ausbau bereits bestehender und erprobter Maßnahmen wie etwa Arbeitsstiftungen,

Job Transfer Programme, Schulung von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer u.ä. vor,

andererseits werden neue Schwerpunkte gesetzt durch eine Neuregelung des Altersteilzeitgel -

des, ein Meldeverfahren bei Kündigung, die Stärkung des persönlichen Kündigungsschutzes

Älterer, die Senkung des AlV - Beitrages bei Beschäftigung Älterer, aber auch die Anhebung

des Malus, um Kündigungen abzuwehren.

 

Antwort zu den Punkten 15 bis 18 der Anfrage:

 

Da die Einstellung von neuem Personal im öffentlichen Dienst bereits in der Vergangenheit

restriktiv gehandhabt wurde, ist nicht davon auszugehen, dass in Hinkunft Auswirkungen auf

die Zahl der vorgemerkten Arbeitslosen auftreten werden.

Antwort zu Punkt 19 der Anfrage:

 

Keine. Da die Kontingente nach Abstimmung der Sozialpartner im AMS festgelegt werden, ist

davon auszugehen, dass dadurch der absehbare, nicht abdeckbare Arbeitskräftebedarf gedeckt

wird.

 

Antwort zu den Punkten 20 bis 23 der Anfrage:

 

Durch die zeitgemäße Anpassung des Arbeitsrechts für Lehrlinge ist mit einer Ausweitung der

Lehrlingsnachfrage zu rechnen. Die geplante Verlängerung der Arbeitszeit von 22 auf 23 Uhr,

die übrigens nur im Gastgewerbe vorgesehen ist, dient primär dazu, den Lehrlingen ein mög -

lichst vollständiges Bild der Arbeitsläufe in den Betrieben zu vermitteln und sie mit den realen

Arbeitsanforderungen zu konfrontieren. Substitutionseffekte erwarte ich durch diese Maßnah -

me keine; ich gehe vielmehr von einer gesteigerten Nachfrage nach Lehrlingen aus.

 

Antwort zu den Punkten 24 bis 27 der Anfrage:

 

Ja. Die budegtäre Vorsorge wurde bei VA - Ansatz 1/63626, vorhandene Rücklage in Höhe von

994 Mio. ÖS (§10 BFG) getroffen.

 

Antwort zu Punkt 28 der Anfrage:

 

Diese Frage bezieht sich auf den Bundeshaushalt und liegt daher nicht in meinem Zuständig -

keitsbereich.

 

Antwort zu Punkt 29 der Anfrage:

 

Wie bereits zuvor ausgeführt, ist das Budget, das im Jahr 2000 für Maßnahmen der Arbeits -

marktpolitik zur Verfügung steht, keineswegs rückläufig. Es stehen damit auch weiterhin aus -

reichend Mittel für die Finanzierung jener Projekte zur Verfügung, deren Zweck die Betreuung

von besonders schwer in den Arbeitsmarkt zu integrierenden Personen ist. Diese Zielset -

zung ist sowohl im Nationalen Aktionsplan tür Beschäftigung als auch in den mit der Euro -

päischen Kommission vereinbarten arbeitsmarktpolitischen Programmen des Europäischen

Sozialfonds klar verankert.

 

Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Mitteleinsatz vor dem Hintergrund kontinuierlich sin -

kender Niveaus der Arbeitslosigkeit erfolgt, mit der Konsequenz einer substantiellen Erweite -

rung des Spielraums für aktive Arbeitsmarktpolitik.

 

Antwort zu den Punkten 30 bis 32 der Anfrage:

 

Die Verhinderung von Arbeitslosigkeit bildet auch in Zukunft einen zentralen Schwerpunkt

im Rahmen der Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds. In der Gesamtperiode 2000 -

2006 sind hierfür über 3,6 Mrd. ÖS für Maßnahmen der Qualifizierung von Beschäftigten und

für den Ausbau der Qualifizierungsberatung vorgesehen. Weitere Schwerpunkte sind der

Ausbau von „Job - Transfer“ (Beratungsleistungen zur Erarbeitung alternativer Szenarien bei

Kündigungen) und die Unterstützung von Qualifizierungsverbünden und Job -

Rotationsprojekten. Darüber hinaus wird derzeit in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsmarkt -

service an einer Verbesserung der Prognoseverfahren gearbeitet, um auf sich abzeichnende

Veränderungen bei Qualifikationsanforderungen zeitgerecht und rasch reagieren zu können.

 

Die erforderlichen Mittel sind im Budget berücksichtigt.

 

Antwort zu den Punkten 33 bis 37 der Anfrage:

 

Die Aufteilung des arbeitsmarktpolitischen Budgets erfolgt nicht nach Zielgruppen. Vielmehr

werden die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Problemsituationen nach ihrer regionalen Ge -

wichtung für die Budgetverteilung zwischen den Landesgeschäftsstellen herangezogen. Das

heißt: Jede Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice erhält die Budgetmittel entspre -

chend den regionalen Arbeitsmarkterfordernissen. Ebenso erfolgt die Verteilung der ESF -

Mittel. Bei besonderen Problemsituationen (etwa durch den Wegfall der Strukturfondsmittel

aus den Regionalen Ziel - 5b - Programmen) kann ein regionaler Ausgleich vorgenommen wer -

den. Ich erachte eine derartige Vorgangsweise auch weiterhin für sinnvoll, um eine Zersplitte -

rung des Budgets und damit eine völlig starre Handhabung vor Ort zu verhindern. Die Steue -

rung des Mitteleinsatzes für bestimmte Zielgruppen erfolgt über Zielindikatoren. Das Ar -

beitsmarktservice wird an der Erreichung seiner Zielsetzungen gemessen und nicht an der - für

sich genommen - kaum aussagekräftigen - Verausgabung bestimmter Beträge.

 

Antwort zu den Punkten 38 bis 44 der Anfrage:

 

Ich rechne mit keinem Anstieg der Frauenarbeitslosigkeit, sondern vielmehr - wie auch die

aktuelle Entwicklung bestätigt - mit einem kontinuierlichen Rückgang in Verbindung mit ste -

tig steigender Erwerbsbeteiligung, die durch die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für

Beschäftigung durch die Bundesregierung aktiv gefordert wird.