442/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 433/J betreffend
Auswirkungen der Novelle zum Bundesministeriengesetz, welche die Abgeordneten Dr.
Kostelka und Genossen am 1. März 2000 an mich richteten, stelle ich - soweit es den
Zuständigkeitsbereich meines Ressorts betrifft - fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 sich ergebenden
Kompetenzänderungen stellen sich für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wie
folgt dar:
Angelegenheiten die vom ehemaligen Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und
Soziales übernommen wurden:
Angelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des
Bundesministeriums für Justiz fallen.
Dazu gehören insbesondere auch:
- Arbeitsvertragsrecht.
Dazu gehören insbesondere auch:
Arbeitsvertragsrechtliche Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen, wie
Angelegenheiten des Urlaubes und der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter;
Angelegenheiten der Heimarbeit und der Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher
Personen;
hingegen nicht arbeitsvertragsrechtliche Regelungen, bei denen andere Gegenstände des
bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.
- Arbeitnehmerschutzrecht.
Dazu gehören insbesondere auch:
Arbeitsmedizinische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes;
Angelegenheiten des Lehrlingsschutzes und des Heimarbeitsschutzes;
Arbeitsinspektorate mit Ausnahme des Verkehrs - Arbeitsinspektorates.
- Arbeits - und Betriebsverfassungsrecht.
Dazu gehören insbesondere auch:
Gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmer;
Angelegenheiten des Schlichtungswesens;
Angelegenheiten der Betriebsvertretung.
- Kollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Dazu gehören insbesondere auch:
Recht der Gesamtarbeitsverträge und der Festsetzung von Lohntarifen.
Angelegenheiten des Arbeitsmarktes;
Arbeitslosenversicherung.
Angelegenheiten die vom ehemaligen Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr
übernommen wurden:
- Exportcluster
- Regionalförderung, soweit es sich um einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen im
industriell - gewerblichen Bereich handelt.
- Angelegenheiten des ERP - Fonds sowie des Verkehrs mit den für wirtschaftliche
Hilfsmaßnahmen zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika in diesen
Angelegenheiten.
- Angelegenheiten staatseigener Unternehmen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich
eines anderen Bundesministeriums fallen.
Angelegenheiten die vom Bundeskanzleramt übernommen wurden:
- Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems und Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung
der friedlichen Verwendung der Atomenergie; Beschränkung des Transfers von
Nukleartechnologie.
Angelegenheiten die an das neue Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie abgegeben wurden:
- Angelegenheiten der Bundesstraßen.
Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten des Straßenbaus.
- Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der
Erhaltung von Bundesstraßen
betraut sind.
Dazu gehören insbesondere auch:
Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Autobahnen - und Schnellstraßen -
Finanzierungs Aktiengesellschaft, sowie an der Alpen Straßen Aktiengesellschaft und der
Österreichischen Autobahnen - und Schnellstraßen Aktiengesellschaft, solange der Bund
Aktionär dieser Gesellschaften ist.
- Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich der schiffbaren Flüsse Donau und March
und der Thaya von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und
sonstiger Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation, soweit sie nicht
in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen; Angelegenheiten der
Verwaltung des Marchfeldkanals.
- Angelegenheiten der wirtschaftlich - technischen Forschung, soweit sie nicht in den
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur oder des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallen.
Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Forschungsförderungsfonds für
die gewerbliche Wirtschaft, des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung
und des Innovations - und Technologiefonds.
- Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent - und
Gebrauchsmusterwesens, einschließlich der Angelegenheiten der Patentanwälte und ihrer
beruflichen Vertretung und des Schutzes von Mustern, Marken und anderen
Warenbezeichnungen.
Angelegenheiten die an das neue Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft abgegeben wurden:
- Angelegenheiten des Artenschutzes.
Angelegenheiten die an das neue Bundesministerium für Landesverteidigung abgegeben
wurden:
- Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung aller Bauten, Anlagen
und Liegenschaften des Bundes, die dem Bundesministerium, der Heeresverwaltung oder
dem Bundesheer dienen.
Antwort zu den Punkten 2,5 und 7 der Anfrage:
Die Gliederung der Organisationsstruktur des Ressorts ist insoweit von der
Bundesministeriengesetz - Novelle betroffen, als die ehemalige Sektion VI (Bundesstraßen)
nunmehr in das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gewechselt ist.
Gleichzeitig sind aus dem Bereich des ehemaligen Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales drei Sektionen und ein Personalreferent sowie aus dem Bundeskanzleramt und
dem ehemaligen Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr je eine Abteilung
hinzugekommen. Die einzelnen Organisationseinheiten wurden hierbei in die jeweils sachlich
in Betracht kommenden Sektionen eingegliedert wahrend die drei Sektionen numerisch der
Zentralleitung angegliedert wurden.
Eine Änderung der Geschäfts - und Personaleinteilung, welche dem dargelegten Sachverhalt
Rechnung trägt, wurde vorbereitet.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die Anzahl der Bediensteten, die aufgrund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000
übernommen wurden, deren Einstufung sowie die Zuordnung zum entsprechenden
Planstellenbereich ergibt sich aus Beilage 1.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Die Anzahl der Bediensteten, deren Einstufung sowie die Zuordnung zum jeweiligen
Planstellenbereich, die aufgrund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 an andere
Ressorts abgegeben wurden, ergibt sich aus Beilage 2.
Antwort zu den Punkten 6 und 8 der Anfrage:
Eine eigene Geschäftsordnung existiert im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit nicht, da diese Bestandteil (Präambel) der jeweils gültigen Geschäfts - und
Personaleinteilung ist. Die Notwendigkeit einer Änderung derselben aufgrund der
Bundesministeriengesetz - Novelle ist nicht gegeben.
Antwort zu den Punkten 9, 10 und 11 der Anfrage:
Die Bereinigungen von Kompetenzen aufgrund der Bundesministeriengesetz - Novelle werden
es im Zusammenwirken mit der vorgesehenen Aufgabenreform und der geplanten
Globalbudgetierung sowie der Anwendung der Grundsätze eines betriebswirtschaftlichen
Rechnungswesens und der Umsetzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit möglich machen, mit den im BVA 2000
gekürzten Budgetmitteln unter Aufrechterhaltung der erforderlichen Leistungen das
Auslangen zu finden. Diese Aktivitäten stellen sich als Maßnahmenbündel dar, wobei es
nicht möglich sein wird, die Einsparungen bei einzelnen Schritten zu beziffern. Hinsichtlich
der Frage der Gesamteinsparungen aufgrund der BMG - Novelle ist auf die Zuständigkeit des
Bundesministeriums für Finanzen zu verweisen.
Bei der Umsetzung von Reformen wird vom Wirtschaftsressort besonders darauf geachtet
werden, dass Aufgaben - und Ausgabenverantwortung zusammenfallen, um höchstmögliche
Effizienz und Effektivität bei der Leistungserbringung zu erreichen.
Anlage konnte nicht gescannt werden!!!