442/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 433/J betreffend

Auswirkungen der Novelle zum Bundesministeriengesetz, welche die Abgeordneten Dr.

Kostelka und Genossen am 1. März 2000 an mich richteten, stelle ich - soweit es den

Zuständigkeitsbereich meines Ressorts betrifft - fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 sich ergebenden

Kompetenzänderungen stellen sich für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wie

folgt dar:

 

Angelegenheiten die vom ehemaligen Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und

Soziales übernommen wurden:

Angelegenheiten des Arbeitsrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des

Bundesministeriums für Justiz fallen.

 

Dazu gehören insbesondere auch:

 

-  Arbeitsvertragsrecht.

   Dazu gehören insbesondere auch:

   Arbeitsvertragsrechtliche Sonderregelungen für einzelne Arbeitnehmergruppen, wie

   Angelegenheiten des Urlaubes und der Schlechtwetterentschädigung für Bauarbeiter;

   Angelegenheiten der Heimarbeit und der Rechtsverhältnisse arbeitnehmerähnlicher

   Personen;

   hingegen nicht arbeitsvertragsrechtliche Regelungen, bei denen andere Gegenstände des

   bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen.

 

-  Arbeitnehmerschutzrecht.

   Dazu gehören insbesondere auch:

   Arbeitsmedizinische Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes;

   Angelegenheiten des Lehrlingsschutzes und des Heimarbeitsschutzes;

   Arbeitsinspektorate mit Ausnahme des Verkehrs - Arbeitsinspektorates.

 

-  Arbeits - und Betriebsverfassungsrecht.

   Dazu gehören insbesondere auch:

   Gesetzliche Interessenvertretungen der Arbeitnehmer;

   Angelegenheiten des Schlichtungswesens;

   Angelegenheiten der Betriebsvertretung.

 

-  Kollektive Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

   Dazu gehören insbesondere auch:

   Recht der Gesamtarbeitsverträge und der Festsetzung von Lohntarifen.

 

  Angelegenheiten des Arbeitsmarktes; Arbeitslosenversicherung.

Angelegenheiten die vom ehemaligen Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

übernommen wurden:

 

-  Exportcluster

 

-  Regionalförderung, soweit es sich um einzelbetriebliche Förderungsmaßnahmen im

   industriell - gewerblichen Bereich handelt.

 

-  Angelegenheiten des ERP - Fonds sowie des Verkehrs mit den für wirtschaftliche

   Hilfsmaßnahmen zuständigen Stellen der Vereinigten Staaten von Amerika in diesen

   Angelegenheiten.

 

-  Angelegenheiten staatseigener Unternehmen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich

   eines anderen Bundesministeriums fallen.

 

Angelegenheiten die vom Bundeskanzleramt übernommen wurden:

 

-  Einrichtung eines Sicherheitskontrollsystems und Ausfuhrkontrolle zur Gewährleistung

   der friedlichen Verwendung der Atomenergie; Beschränkung des Transfers von

   Nukleartechnologie.

 

Angelegenheiten die an das neue Bundesministerium für Verkehr, Innovation und

Technologie abgegeben wurden:

 

-  Angelegenheiten der Bundesstraßen.

   Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten des Straßenbaus.

 

-  Angelegenheiten der Unternehmungen, die durch Bundesgesetz mit dem Bau und der

   Erhaltung von Bundesstraßen betraut sind.

Dazu gehören insbesondere auch:

Die Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an der Autobahnen - und Schnellstraßen -

Finanzierungs Aktiengesellschaft, sowie an der Alpen Straßen Aktiengesellschaft und der

Österreichischen Autobahnen - und Schnellstraßen Aktiengesellschaft, solange der Bund

Aktionär dieser Gesellschaften ist.

 

-  Angelegenheiten des Wasserbaus hinsichtlich der schiffbaren Flüsse Donau und March

   und der Thaya von der Staatsgrenze in Bernhardsthal bis zur Mündung in die March und

   sonstiger Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation, soweit sie nicht

   in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen; Angelegenheiten der

   Verwaltung des Marchfeldkanals.

 

-  Angelegenheiten der wirtschaftlich - technischen Forschung, soweit sie nicht in den

   Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur oder des

   Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallen.

   Dazu gehören insbesondere auch die Angelegenheiten des Forschungsförderungsfonds für

   die gewerbliche Wirtschaft, des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung

   und des Innovations - und Technologiefonds.

 

-  Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere des Patent - und

   Gebrauchsmusterwesens, einschließlich der Angelegenheiten der Patentanwälte und ihrer

   beruflichen Vertretung und des Schutzes von Mustern, Marken und anderen

   Warenbezeichnungen.

 

Angelegenheiten die an das neue Bundesministerium für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt

und Wasserwirtschaft abgegeben wurden:

 

-  Angelegenheiten des Artenschutzes.

Angelegenheiten die an das neue Bundesministerium für Landesverteidigung abgegeben

wurden:

 

-  Angelegenheiten der Errichtung, Instandhaltung und Verwaltung aller Bauten, Anlagen

   und Liegenschaften des Bundes, die dem Bundesministerium, der Heeresverwaltung oder

   dem Bundesheer dienen.

 

Antwort zu den Punkten 2,5 und 7 der Anfrage:

 

Die Gliederung der Organisationsstruktur des Ressorts ist insoweit von der

Bundesministeriengesetz - Novelle betroffen, als die ehemalige Sektion VI (Bundesstraßen)

nunmehr in das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie gewechselt ist.

Gleichzeitig sind aus dem Bereich des ehemaligen Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit

und Soziales drei Sektionen und ein Personalreferent sowie aus dem Bundeskanzleramt und

dem ehemaligen Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr je eine Abteilung

hinzugekommen. Die einzelnen Organisationseinheiten wurden hierbei in die jeweils sachlich

in Betracht kommenden Sektionen eingegliedert wahrend die drei Sektionen numerisch der

Zentralleitung angegliedert wurden.

 

Eine Änderung der Geschäfts - und Personaleinteilung, welche dem dargelegten Sachverhalt

Rechnung trägt, wurde vorbereitet.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die Anzahl der Bediensteten, die aufgrund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000

übernommen wurden, deren Einstufung sowie die Zuordnung zum entsprechenden

Planstellenbereich ergibt sich aus Beilage 1.

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Die Anzahl der Bediensteten, deren Einstufung sowie die Zuordnung zum jeweiligen

Planstellenbereich, die aufgrund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 an andere

Ressorts abgegeben wurden, ergibt sich aus Beilage 2.

 

Antwort zu den Punkten 6 und 8 der Anfrage:

 

Eine eigene Geschäftsordnung existiert im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft

und Arbeit nicht, da diese Bestandteil (Präambel) der jeweils gültigen Geschäfts - und

Personaleinteilung ist. Die Notwendigkeit einer Änderung derselben aufgrund der

Bundesministeriengesetz - Novelle ist nicht gegeben.

 

Antwort zu den Punkten 9, 10 und 11 der Anfrage:

 

Die Bereinigungen von Kompetenzen aufgrund der Bundesministeriengesetz - Novelle werden

es im Zusammenwirken mit der vorgesehenen Aufgabenreform und der geplanten

Globalbudgetierung sowie der Anwendung der Grundsätze eines betriebswirtschaftlichen

Rechnungswesens und der Umsetzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse dem

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit möglich machen, mit den im BVA 2000

gekürzten Budgetmitteln unter Aufrechterhaltung der erforderlichen Leistungen das

Auslangen zu finden. Diese Aktivitäten stellen sich als Maßnahmenbündel dar, wobei es

nicht möglich sein wird, die Einsparungen bei einzelnen Schritten zu beziffern. Hinsichtlich

der Frage der Gesamteinsparungen aufgrund der BMG - Novelle ist auf die Zuständigkeit des

Bundesministeriums für Finanzen zu verweisen.

 

Bei der Umsetzung von Reformen wird vom Wirtschaftsressort besonders darauf geachtet

werden, dass Aufgaben - und Ausgabenverantwortung zusammenfallen, um höchstmögliche

Effizienz und Effektivität bei der Leistungserbringung zu erreichen.

 

Anlage konnte nicht gescannt werden!!!