443/AB XXI.GP
Da die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 424/J der Abgeordneten
Silhavy und Genossen betreffend Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung, vom 1. März
2000 und die an Frau Bundesminister Dr. Sickl gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 425/J ident sind, erlaube ich mir sie gemeinsam zu beantworten und darf wie
folgt Stellung nehmen:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Die Bundesregierung hat sich im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik das Ziel gesetzt,
Arbeitslosigkeit zu vermeiden und konsequent zu bekämpfen. Aus einem Bündel von
Maßnahmen in der Wirtschafts - und Sozialpolitik (,‚Policy Mix“) soll den Erfordernissen in
der Beschäftigungspolitik entsprochen werden. Österreich hat bei den gemeinsamen
Anstrengungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den Mitgliedsländern der
Europäischen Union die Schwerpunkte
seiner Politik in einem Nationalen Aktionsplan für
Beschäftigung festgeschrieben und sich im Rahmen dieser Europäischen
Beschäftigungspolitik zur Einhaltung dieser Zielsetzungen verpflichtet. Es ist beabsichtigt,
die im Jahr 1994 begonnene Ausgliederung des Arbeitsmarktservice im Sinne der Betonung
der föderalen Struktur und der Einbindung der Sozialpartner weiterzuführen. Damit soll die
Effizienz bei der Arbeitsvermittlung gesteigert werden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die mit der Ausgliederung des AMS im Jahr 1994 eingeführte Mitwirkungs - und
Entscheidungskompetenz der Sozialpartner in den Organen des AMS hat sich bewährt und
die Erfolge in der Arbeitsmarktpolitik sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass sie von
den Arbeitnehmer - und Arbeitgebervertretungen gemeinsam entwickelt und verantwortet
wird. Die Einbringung der Sozialpartner ist im Regierungsprogramm ausdrücklich fixiert.
Antwort zu den Punkten 3 und 5 der Anfrage:
Es wird ein detailliertes Konzept der Reform des AMS unter Beiziehung von externen
Experten ausgearbeitet und der Bundesregierung ehestmöglich zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Bei der Reform des AMS wird das föderale Prinzip, wie im Regierungsprogramm ebenfalls
ausdrücklich festgehalten, zum Tragen kommen. Das schließt die Notwendigkeit dezentraler
Entscheidungsbefugnisse ein.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Eine leistungsorientierte Entlohnung und damit einhergehende positive Motivation der
Mitarbeiter des AMS entspricht den Intentionen des AMS und auch meinen Vorstellungen. In
einem Gespräch mit dem Vorstand bzw. dem Präsidium des Verwaltungsrates des AMS
wurde ich informiert, dass das bestehende
Anreizsystem eine Belohnung der einzelnen
Mitarbeiter für ihre an objektiven Kriterien beurteilte erfolgreiche Arbeit gewährleistet.
Damit sehe ich sichergestellt, dass die Vermittlungstätigkeit auch von den Mitarbeitern aktiv
und motiviert angegangen wird.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Ein besonderes Anliegen der Bundesregierung ist die Bekämpfung der
Langzeitarbeitslosigkeit: Langzeitarbeitslosen soll die entsprechende Hilfe zukommen, ihre
persönlichen Fähigkeiten zu aktivieren und sie in einen sinnvollen Arbeitsprozess zu
integrieren.
Für die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsprozess steht dem AMS bereits
heute ein breites Instrumentenspektrum zur Verfügung. Prioritär sind jedenfalls
Vermittlungsaktivitäten des AMS und die aktive Arbeitssuche.
Ergänzt wird dieses Maßnahmenpaket durch ,,Integra“, deren Zweck die Vorbereitung auf die
Aufnahme einer regulären Beschäftigung im Wege von Gemeinwesenarbeit und
Qualifizierung ist. Zielgruppe sind Notstandshilfebezieher, die über 1 Jahr arbeitslos sind und
jederzeit eine Arbeit aufnehmen könnten, aber keine finden. Diese Personen können für die
Verrichtung von Tätigkeiten, die nachgefragt werden, aber vom bestehenden Marktangebot
nicht (ausreichend) abgedeckt werden, bis zu 6 Monaten gefördert werden. Sie erhalten in
dieser Zeit eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts wie bei Teilnahme an einer
Schulungsmaßnahme. Dazu ist ein 20%iger Zuschlag vom Beschäftiger zu zahlen.
Geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten werden bei Ländern, Gemeinden,
Gemeindeverbänden, öffentlichen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden u.ä. erschlossen. Ein
wesentliches Förderkriterium ist die Stimmigkeit von Eignung der Person und Anforderung
der Tätigkeit.
Da Ziel der Maßnahme die möglichst rasche und nachhaltige Eingliederung in den regulären
Arbeitsmarkt ist, soll nach Möglichkeit anschließend ein Dienstverhältnis (erforderlichenfalls
mit einer Eingliederungsbeihilfe gefördert) begründet werden.
Das bestehende Instrumentarium des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für die
Nichtteilnahme an einer Fördermaßnahme wird nicht geändert.