443/AB XXI.GP

 

Da die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 424/J der Abgeordneten

Silhavy und Genossen betreffend Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung, vom 1. März

2000 und die an Frau Bundesminister Dr. Sickl gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 425/J ident sind, erlaube ich mir sie gemeinsam zu beantworten und darf wie

folgt Stellung nehmen:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Bundesregierung hat sich im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik das Ziel gesetzt,

Arbeitslosigkeit zu vermeiden und konsequent zu bekämpfen. Aus einem Bündel von

Maßnahmen in der Wirtschafts - und Sozialpolitik (,‚Policy Mix“) soll den Erfordernissen in

der Beschäftigungspolitik entsprochen werden. Österreich hat bei den gemeinsamen

Anstrengungen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in den Mitgliedsländern der

Europäischen Union die Schwerpunkte seiner Politik in einem Nationalen Aktionsplan für

Beschäftigung festgeschrieben und sich im Rahmen dieser Europäischen

Beschäftigungspolitik zur Einhaltung dieser Zielsetzungen verpflichtet. Es ist beabsichtigt,

die im Jahr 1994 begonnene Ausgliederung des Arbeitsmarktservice im Sinne der Betonung

der föderalen Struktur und der Einbindung der Sozialpartner weiterzuführen. Damit soll die

Effizienz bei der Arbeitsvermittlung gesteigert werden.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die mit der Ausgliederung des AMS im Jahr 1994 eingeführte Mitwirkungs - und

Entscheidungskompetenz der Sozialpartner in den Organen des AMS hat sich bewährt und

die Erfolge in der Arbeitsmarktpolitik sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass sie von

den Arbeitnehmer - und Arbeitgebervertretungen gemeinsam entwickelt und verantwortet

wird. Die Einbringung der Sozialpartner ist im Regierungsprogramm ausdrücklich fixiert.

 

Antwort zu den Punkten 3 und 5 der Anfrage:

 

Es wird ein detailliertes Konzept der Reform des AMS unter Beiziehung von externen

Experten ausgearbeitet und der Bundesregierung ehestmöglich zur Beschlussfassung

vorgelegt werden.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Bei der Reform des AMS wird das föderale Prinzip, wie im Regierungsprogramm ebenfalls

ausdrücklich festgehalten, zum Tragen kommen. Das schließt die Notwendigkeit dezentraler

Entscheidungsbefugnisse ein.

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Eine leistungsorientierte Entlohnung und damit einhergehende positive Motivation der

Mitarbeiter des AMS entspricht den Intentionen des AMS und auch meinen Vorstellungen. In

einem Gespräch mit dem Vorstand bzw. dem Präsidium des Verwaltungsrates des AMS

wurde ich informiert, dass das bestehende Anreizsystem eine Belohnung der einzelnen

Mitarbeiter für ihre an objektiven Kriterien beurteilte erfolgreiche Arbeit gewährleistet.

Damit sehe ich sichergestellt, dass die Vermittlungstätigkeit auch von den Mitarbeitern aktiv

und motiviert angegangen wird.

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Ein besonderes Anliegen der Bundesregierung ist die Bekämpfung der

Langzeitarbeitslosigkeit: Langzeitarbeitslosen soll die entsprechende Hilfe zukommen, ihre

persönlichen Fähigkeiten zu aktivieren und sie in einen sinnvollen Arbeitsprozess zu

integrieren.

Für die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsprozess steht dem AMS bereits

heute ein breites Instrumentenspektrum zur Verfügung. Prioritär sind jedenfalls

Vermittlungsaktivitäten des AMS und die aktive Arbeitssuche.

Ergänzt wird dieses Maßnahmenpaket durch ,,Integra“, deren Zweck die Vorbereitung auf die

Aufnahme einer regulären Beschäftigung im Wege von Gemeinwesenarbeit und

Qualifizierung ist. Zielgruppe sind Notstandshilfebezieher, die über 1 Jahr arbeitslos sind und

jederzeit eine Arbeit aufnehmen könnten, aber keine finden. Diese Personen können für die

Verrichtung von Tätigkeiten, die nachgefragt werden, aber vom bestehenden Marktangebot

nicht (ausreichend) abgedeckt werden, bis zu 6 Monaten gefördert werden. Sie erhalten in

dieser Zeit eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts wie bei Teilnahme an einer

Schulungsmaßnahme. Dazu ist ein 20%iger Zuschlag vom Beschäftiger zu zahlen.

Geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten werden bei Ländern, Gemeinden,

Gemeindeverbänden, öffentlichen Einrichtungen, Wohlfahrtsverbänden u.ä. erschlossen. Ein

wesentliches Förderkriterium ist die Stimmigkeit von Eignung der Person und Anforderung

der Tätigkeit.

Da Ziel der Maßnahme die möglichst rasche und nachhaltige Eingliederung in den regulären

Arbeitsmarkt ist, soll nach Möglichkeit anschließend ein Dienstverhältnis (erforderlichenfalls

mit einer Eingliederungsbeihilfe gefördert) begründet werden.

 

Das bestehende Instrumentarium des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für die

Nichtteilnahme an einer Fördermaßnahme wird nicht geändert.