446/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Leikam und Genossen haben am
01.03.2000 unter der Nr. 418/J - NR/2000 eine schriftliche Anfrage betref -
fend „Personalentwicklung in der österreichischen Exekutive" an mich ge -
richtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach der mir vorliegenden Informationen
wie folgt:
Zu Frage 1:
Im Interesse der Übersichtlichkeit darf ich hinsichtlich der systemisierten Perso -
nalstandszahlen im Bundesministerium für Inneres auf die nachstehenden Tabellen
verweisen.

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Zu Frage 2:
Auch hier verweise ich auf die nachstehenden Tabellen.

(SID NÖ, BP - Dionen St.Pölten, Wr. Neustadt und Schwechat)
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Der in den Tabellen ausgewiesene systemisierte Personalstand beruht auf dem
Stellenplan für das Jahr 1999. Der systemisierte Personalstand für das Jahr 2000
muß von der Beschlussfassung des Bundesfinanzgesetzes 2000 abhängig gemacht
werden.
Zu Frage 3:
Auch hier verweise ich auf die nachstehenden Tabellen.
Gruppe Bundespolizei
Zulassung zu Grundausbildungslehrgängen (SIAK) E 1 SWD und KRD im Zeitraum
1996 – 2000

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Im Hinblick darauf, dass wegen des Grenzdienstes im Bereich der Bundesgendarmerie auch
VB/S mit einer Ausbildungsdauer von 6 Monaten ausgebildet werden, wurden auch diese in
die Anfragebeantwortung aufgenommen.
Zu Frage 4:
In Beachtung des voraussichtlichen Stellenplanes für das Jahr 2000 in Verbindung mit den zu
erwartenden Abgängen kann mit nachstehenden Aufnahmen gerechnet werden:

Mit 01.03.2000 wurde beim LOK für Salzburg ein GAL im Ausmaß von 20 Beamten akti -
viert. Ferner kann mit weiteren 4 bis 5 Grundausbildungslehrgängen gerechnet werden. In
welchen Bundesländern diese aktiviert werden, steht noch nicht fest.
Zu Frage 5:
Hiezu ist zunächst anzumerken, dass aufgrund des gegebenen Personalstandes ein ordnungs -
gemäßer Dienstbetrieb ermöglicht wird. Der Mindestpersonalstand orientiert sich prinzipiell
an verschiedenen Faktoren wie Bevölkerungsdichte, Einwohnerzahl, Überwachungsfläche und
Topografie.
Zu Frage 6:
Die Zusammenlegung bzw. Schließung von Sicherheitsdienststellen, welcher Art auch immer,
ist einerseits unter dem Blickwinkel der Notwendigkeit der Anpassung an geänderte Verhält -
nisse (insbesondere Bevölkerungsdichte, Verkehrsaufkommen und Kriminalitätsrate) und
andererseits aus der Sicht bestmöglicher Arbeitsbedingungen für die Exekutivbeamten und
nicht zuletzt auch des Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung zu betrachten.
Das Bundesministerium für Inneres ist daher stets bemüht, Organisationsänderungen nur unter
strikter Beachtung dieser Kriterien
durchzuführen.
Zu Frage 7:
Aufgrund der derzeitigen Planstellenlage ist eine Zusystemisierung von Planstellen nicht
möglich.
Zu Frage 8:
Ja.
Zu Frage 9:
Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für
Inneres.