446/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Leikam und Genossen haben am

01.03.2000 unter der Nr. 418/J - NR/2000 eine schriftliche Anfrage betref -

fend „Personalentwicklung in der österreichischen Exekutive" an mich ge -

richtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich nach der mir vorliegenden Informationen

wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Im Interesse der Übersichtlichkeit darf ich hinsichtlich der systemisierten Perso -

nalstandszahlen im Bundesministerium für Inneres auf die nachstehenden Tabellen

verweisen.

 


Gruppe Bundespolizei

 


 

Gruppe Bundesgendarmerie


Zu Frage 2:

 

Auch hier verweise ich auf die nachstehenden Tabellen.

 

 

Gruppe Bundespolizei

 

 


Bundesland und Bundeshauptstadt Wien

 

Bundesland Niederösterreich

(SID NÖ, BP - Dionen St.Pölten, Wr. Neustadt und Schwechat)

 


 

 














Sondereinheiten


 

 

Der in den Tabellen ausgewiesene systemisierte Personalstand beruht auf dem

Stellenplan für das Jahr 1999. Der systemisierte Personalstand für das Jahr 2000

muß von der Beschlussfassung des Bundesfinanzgesetzes 2000 abhängig gemacht

werden.

 

 

Zu Frage 3:

 

Auch hier verweise ich auf die nachstehenden Tabellen.

 

 

Gruppe Bundespolizei

 

Zulassung zu Grundausbildungslehrgängen (SIAK) E 1 SWD und KRD im Zeitraum

1996 – 2000


 




Im Hinblick darauf, dass wegen des Grenzdienstes im Bereich der Bundesgendarmerie auch

VB/S mit einer Ausbildungsdauer von 6 Monaten ausgebildet werden, wurden auch diese in

die Anfragebeantwortung aufgenommen.

 

Zu Frage 4:

 

In Beachtung des voraussichtlichen Stellenplanes für das Jahr 2000 in Verbindung mit den zu

erwartenden Abgängen kann mit nachstehenden Aufnahmen gerechnet werden:

 


Bundespolizei

 

Bundesgendarmerie

 

Mit 01.03.2000 wurde beim LOK für Salzburg ein GAL im Ausmaß von 20 Beamten akti -

viert. Ferner kann mit weiteren 4 bis 5 Grundausbildungslehrgängen gerechnet werden. In

welchen Bundesländern diese aktiviert werden, steht noch nicht fest.

 

 

Zu Frage 5:

 

Hiezu ist zunächst anzumerken, dass aufgrund des gegebenen Personalstandes ein ordnungs -

gemäßer Dienstbetrieb ermöglicht wird. Der Mindestpersonalstand orientiert sich prinzipiell

an verschiedenen Faktoren wie Bevölkerungsdichte, Einwohnerzahl, Überwachungsfläche und

Topografie.

 

 

Zu Frage 6:

 

Die Zusammenlegung bzw. Schließung von Sicherheitsdienststellen, welcher Art auch immer,

ist einerseits unter dem Blickwinkel der Notwendigkeit der Anpassung an geänderte Verhält -

nisse (insbesondere Bevölkerungsdichte, Verkehrsaufkommen und Kriminalitätsrate) und

andererseits aus der Sicht bestmöglicher Arbeitsbedingungen für die Exekutivbeamten und

nicht zuletzt auch des Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung zu betrachten.

 

Das Bundesministerium für Inneres ist daher stets bemüht, Organisationsänderungen nur unter

strikter Beachtung dieser Kriterien durchzuführen.

Zu Frage 7:

 

Aufgrund der derzeitigen Planstellenlage ist eine Zusystemisierung von Planstellen nicht

möglich.

 

 

Zu Frage 8:

 

Ja.

 

 

Zu Frage 9:

 

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für

Inneres.