447/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl DOBNIGG und Genossen haben am 1. März 2000
unter der Nummer 417/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Personalmangel der Gendarmerie im Bezirk Leoben“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Bedürfnis nach Sicherheit wird von den Menschen individuell unterschiedlich
empfunden. Objektiv betrachtet sind bezogen auf die Einwohnerzahl im
Zuständigkeitsbereich des Bezirkes Leoben ausreichend Planstellen systemisiert.
Zu Frage 2:
Das Landesgendarmeriekommando für Steiermark ist bestrebt, die Systemisierung in allen
Bezirken in einem ausgewogenen Verhältnis zur Belastung festzusetzen. Bezirke, deren
Belastungszahlen unter der gegenwärtigen Systemisierung liegen (lagen), werden (wurden)
daher zur Erfüllung von Einsparungsvorgaben vorrangig berücksichtigt.
Zu Frage 3:
Die Planstellenmäßige Einsparung wird im Jahr 2000, vorbehaltlich der Beschlussfassung
durch den Nationalrat, für die Bundesgendarmerie 181 Planstellen betragen.
Darüberhinausgehende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Zu berücksichtigen ist
dabei, dass dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung in der jeweiligen Region entsprochen
wird.
Zu Frage 4:
Die Belastungsstudie ist seitens des BMI seit mehr als zwei Jahren ausgesetzt, sodass diese
kein Instrument mehr darstellt, um einen Belastungsvergleich zwischen einzelnen Bezirken
aktuell anzustellen.
Zu Frage 5:
In Weiterführung der Beantwortung zu Frage 4 ist jedenfalls zu berücksichtigen, dass dem
Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen wird.
Zu Frage 6:
Beim Landesgendarmeriekommando für Steiermark werden derzeit zwei
Grundausbildungslehrgänge mit insgesamt 45 Teilnehmern abgehalten. Es gab und gibt keine
Probleme in der Ausbildung dieser Bediensteten und sie werden nach Absolvierung ihrer
Ausbildung für eine Nachbesetzung ausreichend gut ausgebildet sein.
Zu Frage 7:
Im Bezirk Leoben erfolgt seitens des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark
versuchsweise für ein halbes Jahr eine Änderung der Sektoreneinteilung und eine zeitliche
Adaptierung der Sektorstreifen mit dem Ziel, die Effizienz des Exekutivdienstes im Dienste
der Bevölkerung zu steigern.
Zu Frage 8:
Die Wartezeiten bis zum Eintreffen der erforderlichen Sicherheitskräfte wurden so kurz wie
möglich gehalten. Situationsbedingt sind diese Zeiten davon abhängig, welche Einsätze
zeitgleich und der Priorität entsprechend zu leisten sind.
Zu Frage 9:
Bei den zusätzlichen Planstellen im Jahr 1999 standen beim Landesgendarmeriekommando
für Steiermark für den Bereich außerhalb des Grenzdienstes 6 Planstellen zur Verfügung.
Diese wurden in anderen Bereichen, wo ein größerer Bedarf als im Bezirk Leoben bestand,
systemisiert.