448/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. WITTMANN, GRABNER und Genossen haben am

01. März 2000 unter der Nummer 404/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend „personelle Situation bei der Gendarmerie in den Bezirken Wiener

Neustadt und Neunkirchen und der Polizeidirektion der Stadt Wiener Neustadt“ gestellt.

 

Diese Frage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Aufgrund der derzeitigen Budgetsituation kann eine Zusystemisierung von Planstellen nur mit

der Maßgabe erfolgen, daß unter Berücksichtigung der Planstelleneinsparungen im

Bundesland ein temporärer Ausgleich durch andere Bezirke getroffen wird. Die weitere

Planstellenentwicklung hängt von der jeweiligen dann bestehenden Budgetsituation ab.

 

Zu Frage 2:

 

Es wird angestrebt, eine außerbezirksmäßige Verwendung nicht über das durchschnittliche

Maß hinaus anwachsen zu lassen. Eine Verwendung von Gendarmeriebeamten außerhalb des

politischen Bezirkes erfolgt nur dann, wenn es aufgrund besonderer Umstände keine

günstigeren Alternativen gibt.

 

Zu Frage 3:

 

Die planstellenmäßige Einsparung wird im jahr 2000, vorbehaltlich der Beschlussfassung

durch den Nationalrat, für die Bundesgendarmerie 181 und bei der Bundespolizei 199

Planstellen betragen. Darüberhinausgehende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Zu

berücksichtigen ist dabei, dass dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung in der jeweiligen

Region entsprochen wird.

 

Zu Frage 4:

 

Nach Vorgesprächen wird sich eine Arbeitsgruppe mit der Nutzung von Synergieeffekten in

der Straffung der Organisation und der Frage der effizienten Ressourcensteuerung

beschäftigen

 

Zu Frage 5:

 

Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, ist derzeit im Hinblick auf die erforderliche

Budgetkonsolidierung eine Zusystemisierung von Exekutivplanstellen nicht möglich. Der

Leistung von Überstunden könnte aus dem Grund, weil zusätzlicher Ausbildungs -,

Ausrüstungs- und Beschaffungsaufwand sowie sonstige Kosten für Sozial - und

Unfallversicherung nicht zum Tragen kommen, auf den ersten Blick Vorzug gegeben werden.

Aus Budgetgründen und Gründen der Belastbarkeit von Personen wäre dies jedoch nur

beschränkt möglich.

 

Zu Frage 6:

 

An eine Zusammenlegung beider Wachkörper zu einem ist nicht gedacht. Sehrwohl aber

werden die Wirkungen von Synergismen zu prüfen und Aufgabenstellungen nach dem "best

practice Prinzip" zu erfüllen sein.