448/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. WITTMANN, GRABNER und Genossen haben am
01. März 2000 unter der Nummer 404/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „personelle Situation bei der Gendarmerie in den Bezirken Wiener
Neustadt und Neunkirchen und der Polizeidirektion der Stadt Wiener Neustadt“ gestellt.
Diese Frage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund der derzeitigen Budgetsituation kann eine Zusystemisierung von Planstellen nur mit
der Maßgabe erfolgen, daß unter Berücksichtigung der Planstelleneinsparungen im
Bundesland ein temporärer Ausgleich durch andere Bezirke getroffen wird. Die weitere
Planstellenentwicklung hängt von der jeweiligen dann bestehenden Budgetsituation ab.
Zu Frage 2:
Es wird angestrebt, eine außerbezirksmäßige Verwendung nicht über das durchschnittliche
Maß hinaus anwachsen zu lassen. Eine Verwendung von Gendarmeriebeamten außerhalb des
politischen Bezirkes erfolgt nur dann, wenn es aufgrund besonderer Umstände keine
günstigeren Alternativen gibt.
Zu Frage 3:
Die planstellenmäßige Einsparung wird im jahr 2000, vorbehaltlich der Beschlussfassung
durch den Nationalrat, für die Bundesgendarmerie 181 und bei der Bundespolizei 199
Planstellen betragen.
Darüberhinausgehende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Zu
berücksichtigen ist dabei, dass dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung in der jeweiligen
Region entsprochen wird.
Zu Frage 4:
Nach Vorgesprächen wird sich eine Arbeitsgruppe mit der Nutzung von Synergieeffekten in
der Straffung der Organisation und der Frage der effizienten Ressourcensteuerung
beschäftigen
Zu Frage 5:
Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, ist derzeit im Hinblick auf die erforderliche
Budgetkonsolidierung eine Zusystemisierung von Exekutivplanstellen nicht möglich. Der
Leistung von Überstunden könnte aus dem Grund, weil zusätzlicher Ausbildungs -,
Ausrüstungs- und Beschaffungsaufwand sowie sonstige Kosten für Sozial - und
Unfallversicherung nicht zum Tragen kommen, auf den ersten Blick Vorzug gegeben werden.
Aus Budgetgründen und Gründen der Belastbarkeit von Personen wäre dies jedoch nur
beschränkt möglich.
Zu Frage 6:
An eine Zusammenlegung beider Wachkörper zu einem ist nicht gedacht. Sehrwohl aber
werden die Wirkungen von Synergismen zu prüfen und Aufgabenstellungen nach dem "best
practice Prinzip" zu erfüllen sein.