449/AB XXI.GP
Der Abgeordnete zum Nationalrat Anton HEINZL und Genossen haben am 1. März 2000
unter der Zahl 398/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Personelle Situation bei der Gendarmerie und Polizeidirektion der Landeshauptstadt im
Bezirk St. Pölten“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Information wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund der derzeitigen Budgetsituation kann eine Zusystemisierung von Planstellen nur mit
der Maßgabe erfolgen, dass unter Berücksichtigung der Planstelleneinsparungen im
Bundesland ein temporärer Ausgleich durch andere Bezirke getroffen wird. Die weitere
Planstellenentwicklung hängt von der jeweiligen dann bestehenden Budgetsituation ab.
Zu Frage 2:
Es wird angestrebt, eine außerbezirksmäßige Verwendung nicht über das durchschnittliche
Maß hinaus anwachsen zu lassen. Eine Verwendung von Gendarmeriebeamten außerhalb des
politischen Bezirkes erfolgt nur dann, wenn es aufgrund besonderer Umstände keine
günstigeren Alternativen gibt.
Zu Frage 3:
Die planstellenmäßige Einsparung wird im Jahr 2000, vorbehaltlich der Beschlussfassung
durch den Nationalarat, für die Bundesgendarmerie 131 und bei der Bundespolizei 199
Planstellen betragen. Daruberhinausgehende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Zu
brücksichtigen ist dabei, dass dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung in der jeweiligen
Region entsprochen wird.
Zu Frage 4:
Nach Vorgesprächen wird sich eine Arbeitsgruppe mit der Nutzung von Synergieeffekten, mit
der Straffung der Organisation und der effizienten Ressourcensteucrung beschäftigen.
Zu Frage 5:
Wie bereits zur Frage 1 angeführt, ist derzeit im Hinblick auf die erforderliche
Budgetkonsolidierung eine Zusystemisierung von Exekutivplanstellen nicht möglich. Der
Leistung von Überstunden könnte aus dem Grund, weil zusätzlicher Ausbildungs -,
Ausrüstungs- und Beschaffungsaufwand sowie sonstige Kosten für Sozial - und
Unfallversicherung nicht zum Tragen kommen, auf den ersten Blick Vorzug gegeben werden.
Aus Budgetgründen und Gründen der Belastbarkeit von Personen wäre dies im Rahmen
dieser Vergaben möglich.
Zu Frage 6:
An eine Zusammenlegung beider Wachkörper zu einem ist nicht gedacht. Sehrwohl aber
werden die Wirkungen von Synergismen zu prüfen und Aufgabenstellungen nach dem "best
practice Prinzip“ zu erfüllen sein.