45/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 29/J - NR/1999 betreffend Maßnahmen zur

behindertengerechten Ausstattung von Dienststellen, die die Abgeordneten Mag. HAUPT und

Kollegen am 16. November 1999 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu be -

antworten:

 

Zu Frage 1:

 

Im Verwaltungsbereich Wissenschaft und Forschung sind im Jahr 1999 neun Behinderte neu

aufgenommen worden; ausgeschieden sind fünf Behinderte, sodass insgesamt um vier behin -

derte Personen mehr eingestellt sind als am 1. Januar 1999. Im Verwaltungsbereich Verkehr

haben sieh im Laufe des Jahres 1999 keine Veränderungen ergeben.

 

Zu Frage 2:

 

Da es unterschiedliche Arten von körperlichen Behinderungen gibt (Rollstuhlfahrer, Bewe -

gungsbehinderungen, die aber noch eine selbständige Fortbewegung ermöglichen, reduziertes

hör- und Sehvermögen usw.) kann die Frage, welche Dienststellen behindertengerecht ausge -

stattet sind, nicht komplex beantwortet werden.

Es ist aber festzuhalten, dass bei den meisten Gebäuden des Ressorts, insbesondere den Uni -

versitäten in den letzten Jahren im Rahmen der rechtlichen, technischen und finanziellen

Möglichkeiten zum Teil von den Universitäten selbst, aber auch von dem für die Durchfüh -

rung von Baumaßnahmen in Bundesgebäuden zuständigen Bundesministerium für wirtschaft -

liche Angelegenheiten eine Reihe von Maßnahmen gesetzt wurden, um bestehende Altgebäu -

de, bei denen dies oft recht schwierig ist, möglichst behindertengerecht zu gestalten.

Ich möchte jedoch nicht ausschließen, dass in dem einen oder anderen Fall derartige Maß -

nahmen noch erforderlich sind und werde, wenn derartige Probleme an mich herangetragen

werden, die notwendigen Veranlassungen treffen, um Abhilfe zu schaffen.

 

Zu Frage 3:

 

Ich verweise zunächst auf meine Antwort zur Frage 2, muss aber doch feststellen, dass der -

artige Maßnahmen, soferne sie nicht bereits im Planungs - und Bauprogramm enthalten sind,

kurzfristig zu keinen Aufträgen an die Bauwirtschaft führen, da insbesondere dann, wenn

größere bauliche Maßnahmen notwendig sind, eine längere Vorlaufzeit für die Planung und

die technische Vorbereitung erforderlich ist.

 

Zu Frage 4:

 

Bei sämtlichen in Planung bzw. Realisierung befindlichen Neubau - und Sanierungsvorhaben

werden die einschlägigen Vorschriften (Bauordnung, ÖNORMEN) selbstverständlich beach -

tet.

 

Konkrete Anträge für Einzelmaßnahmen liegen meinem Ministerium derzeit nicht vor, doch

werden kleinere Maßnahmen von den betroffenen Dienststellen meist im eigenen Wirkungs -

bereich vorgenommen.

Zu Frage 5:

 

Die Kosten für bauliche Maßnahmen könnte, soferne es sich um Bundesgebäude handelt,

allenfalls das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten nennen.

 

Für die kleineren Maßnahmen, die, wie bereits ausgeführt, zum Teil von den Dienststellen

direkt ohne Befassung meines Ressorts durchgeführt werden, liegt mir keine kostenmäßige

Aufstellung vor.

 

Bei den baulichen Maßnahmen wird es aber kaum bzw. nur schwer möglich sein die Kosten

für die behindertengerechte Ausstattung, die meist nur einen geringeren Teil der Gesamt -

kosten ausmacht, gesondert darzustellen. In vielen Fällen werden bei zeitgerechter Planung

und Berücksichtigung kaum Mehrkosten entstehen.