450/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Günter KIERMAIER, Gabriele BINDER, Anton LEIKAM
und Genossen haben am 29. Februar 2000 unter der Zahl 393/J - NR/2000 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Personelle Situation bei der Gendarmerie
im Bezirk Amstetten“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Information wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund der derzeitigen Budgetsituation kann eine Zusystemisierung von Planstellen nur mit
der Maßgabe erfolgen, daß unter Berücksichtigung der Planstelleneinsparungen im
Bundesland ein temporärer Ausgleich durch andere Bezirke getroffen wird. Die weitere
Planstellenentwicklung hängt von der jeweiligen dann bestehenden Budgetsituation ab.
Zu Frage 2:
Es wird angestrebt, eine außerbezirksmäßige Verwendung nicht über das durchschnittliche
Maß hinaus anwachsen zu lassen. Eine Verwendung von Gendarmeriebeamten außerhalb des
politischen Bezirkes erfolgt nur dann, wenn es aufgrund besonderer Umstände keine
günstigeren Alternativen gibt.
Zu Frage 3:
Die planstellenmäßige Einsparung wird im Jahr 2000, vorbehaltlich der Beschlussfassung
durch den Nationalrat, für die Bundesgendarmerie 181 Planstellen betragen.
Darübhinausgehende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Zu berücksichtigen ist dabei,
dass dem Sicherheitsbedürfnis der
Bevölkerung in der jeweiligen Region entsprochen wird.
Zu Frage 4:
Nach Vorgesprächen wird sich eine Arbeitsgruppe mit der Nutzung von Synergieeffekten und
der Straffung der Organisation und der Frage der effizienten Ressourcensteuerung
beschäftigen
Zu Frage 5:
Wie bereits zur Frage 1 ausgeführt, ist im Hinblick auf die erforderliche
Budgetkonsolidierung derzeit eine Zusystemisierung von Exekutivplanstellen nicht möglich.
Der Leistung von Überstunden könnte aus dem Grund, weil zusätzlicher Ausbildungs-,
Ausrüstungs - und Beschaffungsaufwand sowie sonstige Kosten für Sozial und
Unfallversicherung nicht zum Tragen kommen, auf den ersten Blick Vorzug gegeben
werden, aus Budgetgründen und Gründen der Belastbarkeit von Personen wäre dies im
Rahmen dieser Vorgabe möglich.
Zu Frage 6:
An eine Zusammenlegung beider Wachkörper zu einem ist nicht gedacht. Sehrwohl aber
werden die Wirkungen von Synergismen zu prüfen und Aufgabenstellungen nach dem "best
practice Prinzip“ zu erfüllen sein.