452/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 416/J - NR/2000, betreffend Ausbau -
pläne Bundesstraßennetz, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und
Freunde am 1. März 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat die Ausbauwünsche
im Bundesstraßennetz in Zusammenarbeit mit den Ländern und der ASFINAG
erhoben und in der Bedarfsfeststellung 1999 für den Bundesstraßenausbau
zusammengestellt.
(Ein Exemplar dieses Bedarfsprogrammes ist dieser Beantwortung angeschlossen>.
Zu Frage 2:
In der Bedarfsfeststellung 1999 sind die Ausbauvorhaben länderweise und für den
Bereich ASFI NAG in drei Dringlichkeitsstufen gegliedert.
Stufe1:
Bauprogrammvorschau 1999 - 2009
Darin ist neben den Gesamtkosten für das jeweilige Bauvorhaben auch die
Zuordnung der Jahresraten und damit auch das
Beginnjahr ersichtlich.
Stufe 2:
Diese enthält Maßnahmen1 deren Realisierung im wesentlichen ebenfalls als
vordringlich angesehen werden, die aber aus budgetären Gründen erst ab dem Jahr
2010 begonnen werden können.
Stufe 3:
Darin sind die aus heutiger Sicht darüber hinaus vorhandenen Ausbauwünsche
aufgelistet.
Zu Frage 3:
Die Kostenschätzungen für die einzelnen Bauvorhaben sind entsprechend dem
Planungsstand im Bedarfsprogramm angeführt.
Zu Frage 4:
Der Finanzbedarf für Stufe 1 ergibt:
für den ASFINAG - Bereich 58.163,5 Mio S
und für das restliche B - Straßennetz 23.460,2 Mio S
Stufe 1 Zusammen 81.623,7 Mio S
Der Gesamtbedarf für alle im Bedarfsprogramm 1999 enthaltenen Ausbauwünsche
beträgt 138.158,2 Mio S.
Zu Frage 5:
Die in den Jahren 2000 bis 2003 zur Realisierung vorgesehenen Bauvorhaben sind
in der Bauprogrammvorschau (=Stufe 1) ersichtlich. Aufgrund der engen
Budgetvorgaben im Jahr 2000 wird es jedoch zu Verzögerungen und
Verschiebungen von Bauvorhaben kommen.
Zu Frage 6:
Im wesentlichen beziehen sich die Detailplanungen und die laufenden
Genehmigungsverfahren auf die in den nächsten Jahren zur Realisierung
vorgesehenen Baumaßnahmen.
Wegen des in manchen Fällen erforderlichen langen Planungsvorlaufes mit
zeitaufwändigem Genehmigungsverfahren sind darüber hinaus auch noch
Planungen für weitere Vorhaben in Arbeit.
Zu Frage 7:
Für den ASFINAG - Bereich erfolgt die Finanzierung für Bau und Betrieb aus den
Maut - und Vignetteneinnahmen und zum Teil aus Krediten.
Für die restlichen Bundesstraßen B erfolgt die Finanzierung aus den vom
Bundesministerium für Finanzen für die Bundesstraßen zur Verfügung gestellten
Budgetmitteln.
Zu Frage 8:
Derzeit liegen keinerlei Zusagen hinsichtlich einer Beteiligung an bestimmten
Projekten vor.
Zu Frage 9:
Wie bekannt ist, hat der Nationalrat am 16. Juni1999 in einer Entschließung den
damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und den damaligen
Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Durchführung von
weiterführenden Arbeiten zur Zusammenführung von GSD - Studie und Masterplan
beauftragt. Gemäß dieser Entschließung sollten diese Arbeiten vom Bundesminister
für Wissenschaft und Verkehr und vom Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten gemeinsam durchgeführt und im Bundesverkehrswegeplan
zusammengeführt werden. Entsprechende Untersuchungen wurden inzwischen
beauftragt. Aufgrund der Änderungen des neuen Bundesministeriengesetzes kann
nun diese Zusammenführung von GSD und Masterplan nach Fachdiskussion
innerhalb meines Ressort erfolgen.
Zu Frage 10:
Ziel der GSD - Studie war eine großräumige Untersuchung unter besonderer
Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich.
Ungeachtet der weiteren Arbeiten im Hinblick auf die künftige Schwerpunktsetzung
für den Ausbau des hochrangigen Straßennetzes - hierzu darf ich auf die
Beantwortung der Frage 9 hinweisen - werden
auch weiterhin regionale
Ausbaumaßnahmen wie z.B. Ortsumfahrungen zur Entlastung der Anrainer oder
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit notwendig sein
Anlagen konnten nicht gescannt werden !!.