452/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 416/J - NR/2000, betreffend Ausbau -

pläne Bundesstraßennetz, die die Abgeordneten Lichtenberger, Freundinnen und

Freunde am 1. März 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu

beantworten:

 

Zu Frage 1:

 

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat die Ausbauwünsche

im Bundesstraßennetz in Zusammenarbeit mit den Ländern und der ASFINAG

erhoben und in der Bedarfsfeststellung 1999 für den Bundesstraßenausbau

zusammengestellt.

(Ein Exemplar dieses Bedarfsprogrammes ist dieser Beantwortung angeschlossen>.

 

Zu Frage 2:

 

In der Bedarfsfeststellung 1999 sind die Ausbauvorhaben länderweise und für den

Bereich ASFI NAG in drei Dringlichkeitsstufen gegliedert.

 

Stufe1:

 

Bauprogrammvorschau 1999 - 2009

Darin ist neben den Gesamtkosten für das jeweilige Bauvorhaben auch die

Zuordnung der Jahresraten und damit auch das Beginnjahr ersichtlich.

Stufe 2:

 

Diese enthält Maßnahmen1 deren Realisierung im wesentlichen ebenfalls als

vordringlich angesehen werden, die aber aus budgetären Gründen erst ab dem Jahr

2010 begonnen werden können.

 

Stufe 3:

 

Darin sind die aus heutiger Sicht darüber hinaus vorhandenen Ausbauwünsche

aufgelistet.

 

Zu Frage 3:

 

Die Kostenschätzungen für die einzelnen Bauvorhaben sind entsprechend dem

Planungsstand im Bedarfsprogramm angeführt.

 

Zu Frage 4:

 

Der Finanzbedarf für Stufe 1 ergibt:

für den ASFINAG - Bereich 58.163,5 Mio S

und für das restliche B - Straßennetz 23.460,2 Mio S

Stufe 1 Zusammen 81.623,7 Mio S

 

Der Gesamtbedarf für alle im Bedarfsprogramm 1999 enthaltenen Ausbauwünsche

beträgt 138.158,2 Mio S.

 

Zu Frage 5:

 

Die in den Jahren 2000 bis 2003 zur Realisierung vorgesehenen Bauvorhaben sind

in der Bauprogrammvorschau (=Stufe 1) ersichtlich. Aufgrund der engen

Budgetvorgaben im Jahr 2000 wird es jedoch zu Verzögerungen und

Verschiebungen von Bauvorhaben kommen.

 

Zu Frage 6:

 

Im wesentlichen beziehen sich die Detailplanungen und die laufenden

Genehmigungsverfahren auf die in den nächsten Jahren zur Realisierung

vorgesehenen Baumaßnahmen.

Wegen des in manchen Fällen erforderlichen langen Planungsvorlaufes mit

zeitaufwändigem Genehmigungsverfahren sind darüber hinaus auch noch

Planungen für weitere Vorhaben in Arbeit.

 

Zu Frage 7:

 

Für den ASFINAG - Bereich erfolgt die Finanzierung für Bau und Betrieb aus den

Maut -  und Vignetteneinnahmen und zum Teil aus Krediten.

Für die restlichen Bundesstraßen B erfolgt die Finanzierung aus den vom

Bundesministerium für Finanzen für die Bundesstraßen zur Verfügung gestellten

Budgetmitteln.

 

Zu Frage 8:

 

Derzeit liegen keinerlei Zusagen hinsichtlich einer Beteiligung an bestimmten

Projekten vor.

 

Zu Frage 9:

 

Wie bekannt ist, hat der Nationalrat am 16. Juni1999 in einer Entschließung den

damaligen Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr und den damaligen

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Durchführung von

weiterführenden Arbeiten zur Zusammenführung von GSD - Studie und Masterplan

beauftragt. Gemäß dieser Entschließung sollten diese Arbeiten vom Bundesminister

für Wissenschaft und Verkehr und vom Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten gemeinsam durchgeführt und im Bundesverkehrswegeplan

zusammengeführt werden. Entsprechende Untersuchungen wurden inzwischen

beauftragt. Aufgrund der Änderungen des neuen Bundesministeriengesetzes kann

nun diese Zusammenführung von GSD und Masterplan nach Fachdiskussion

innerhalb meines Ressort erfolgen.

 

Zu Frage 10:

 

Ziel der GSD - Studie war eine großräumige Untersuchung unter besonderer

Beachtung des Wirtschaftsstandortes Österreich.

Ungeachtet der weiteren Arbeiten im Hinblick auf die künftige Schwerpunktsetzung

für den Ausbau des hochrangigen Straßennetzes - hierzu darf ich auf die

Beantwortung der Frage 9 hinweisen - werden auch weiterhin regionale

Ausbaumaßnahmen wie z.B. Ortsumfahrungen zur Entlastung der Anrainer oder

Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit notwendig sein

 

 

Anlagen konnten nicht gescannt werden !!.