455/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und

Genossen vom 1. März 2000, Nr. 435/J, betreffend Auswirkungen der Novelle zum

Bundesministeriengesetz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Auf Grund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 wurden von meinem Ressort folgende

Angelegenheiten an das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport übertragen:

 

Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den

Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.

Dazu gehören insbesondere auch:

- Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche

   Organisationsmaßnahmen

- Stellenplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung

- Allgemeine Angelegenheiten der Aus - und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten

- Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen

- Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten

- Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations - und

  Berichtswesens

- Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalver -

   tretungsrechtes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes,

   der Länder und Gemeinden

- Angelegenheiten der Verwaltungsakademie des Bundes, der Personalvertretungs - Auf -

   sichtskommission sowie der Disziplinaroberkommission und der Berufungskommission

- Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes

 

Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsmanagements.

Dazu gehören insbesondere auch:

- Allgemeine Angelegenheiten der Sicherung einer bürgernahen, wirtschaftlichen, spar -

  samen und zweckmäßigen Verwaltungsorganisation

- Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsreform mit Ausnahme der

  Angelegenheiten der Rechtsbereinigung

- Allgemeine Angelegenheiten der Hilfsmittel der Verwaltung

- Allgemeine Angelegenheiten des Formularwesens

- Allgemeine Angelegenheiten der inneren Revision

- Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems

 

Weiters werden die bisher von meinem Ressort wahrgenommenen Agenden der Euro - Infor -

mationskampagne der Bundesregierung an das Bundeskanzleramt übertragen.

Nachgeordnete Bereiche meines Ressorts sind von der Änderung des Bundesministerien -

gesetzes nicht betroffen.

 

Zu 2. 5. und 7.:

 

Durch die Übertragung der unter Punkt 1 angeführten Agenden an das Bundesministerium

für öffentliche Leistung und Sport bzw. das Bundeskanzleramt fallen im Bereich der

Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen die Aufgaben einer Sektion, eines

Referates, ein Teilaufgabenbereich einer Abteilung sowie die Agenden der Euro -

Informationskampagne weg. Die übrige Gliederung der Geschäfts - und Personaleinteilung

des Bundesministeriums für Finanzen bleibt unverändert aufrecht. Allfällige weitere

Änderungen der Geschäfts- und Personaleinteilung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht

beabsichtigt. Im Hinblick auf den Wegfall von Agenden und die erforderliche Anpassung der

Aufgaben einzelner Organisationseinheiten an das geänderte Bundesministeriengesetz ist

geplant, die Geschäfts - und Personaleinteilung ehestmöglich neu aufzulegen. Eine Kopie der

derzeitigen Geschäfts - und Personaleinteilung (Stichtag 1. Dezember 1999) ist der

Anfragebeantwortung angeschlossen.

Zu 3. und 4.:

 

Auf Grund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 wurden dem Bundesministerium für

Finanzen keine Planstellen anderer Ressorts übertragen.

 

Von meinem Ressort wurden auf Grund dieser Novelle folgende Planstellen abgegeben:

a) an das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport

42 A1

4 v1

20 A2

8 A3

11 v3

3 v4

1 v5

2 Lehrlinge

 

b) an das Bundeskanzleramt

1 A3

4 Arbeitsleihverträge

 

Zu 6. und 8.:

 

Die Geschäftsordnungsbestimmungen, die einen Bestandteil der Geschäfts - und

Personaleinteilung bilden, bleiben unverändert aufrecht. Eine Kopie der derzeit geltenden

Geschäfts - und Personaleinteilung ist (wie bereits unter den Punkten 2, 5 und 7 dargelegt)

der Anfragebeantwortung angeschlossen.

 

Zu 9.:

 

Die Änderungen auf Grund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 dienen vor allem

einer verbesserten Verteilung der Ministerialzuständigkeiten um bestehende

Kompetenzzersplitterungen zu beseitigen und die Aufteilung der Zuständigkeiten stärker an

sachlichen Zusammenhängen zu orientieren, sodass es zu einer Vereinfachung von

Verwaltungsabläufen kommt, deren Auswirkungen aber nicht quantifizierbar sind.

Zu 10. und 11.:

 

Durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes sollen (wie bereits unter Punkt 9 zum

Ausdruck gebracht) insbesondere verwandte Agenden zusammengeführt werden, wodurch

vereinfachte Verfahren und die Konzentration von Entscheidungen in einem Ressort zu

erwarten sind.

 

Hinsichtlich der damit verbundenen Einsparungen ist ergänzend zu den Ausführungen unter

Punkt 9 darauf hinzuweisen, dass durch das Bundesministeriengesetz lediglich Kompetenzen

verschoben werden und dadurch Einsparungen bei einem Ressort im Regelfall ein gleich

hoher Zuwachs bei einem anderen Ressort gegenübersteht, wie dies auch bei den das

Bundesministerium für Finanzen betreffenden Ändewngen der Fall ist.

 

Auswirkungen bei den Einvernehmungsbindungen entstehen durch die Änderung des

Bundesministeriengesetzes im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen insoweit, als in

bestimmten Einzelpersonalangelegenheiten nunmehr das Bundesministerium für Öffentliche

Leistung und Sport und nicht mehr eine Sektion des Bundesministeriums für Finanzen befasst

werden muss.

 

 

Die angeschlossenen Anlagen konnten nicht gescannt werden !!