455/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und
Genossen vom 1. März 2000, Nr. 435/J, betreffend Auswirkungen der Novelle zum
Bundesministeriengesetz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Auf Grund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 wurden von meinem Ressort folgende
Angelegenheiten an das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport übertragen:
Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den
Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.
Dazu gehören insbesondere auch:
- Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche
Organisationsmaßnahmen
- Stellenplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung
- Allgemeine Angelegenheiten der Aus - und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten
- Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen
- Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten
- Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations - und
Berichtswesens
- Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalver -
tretungsrechtes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes,
der Länder und Gemeinden
- Angelegenheiten der Verwaltungsakademie des Bundes, der Personalvertretungs - Auf -
sichtskommission sowie der Disziplinaroberkommission und der Berufungskommission
- Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes
Allgemeine Angelegenheiten des Verwaltungsmanagements.
Dazu gehören insbesondere auch:
- Allgemeine Angelegenheiten der Sicherung einer bürgernahen, wirtschaftlichen, spar -
samen und zweckmäßigen Verwaltungsorganisation
- Allgemeine Angelegenheiten der Verwaltungsreform mit Ausnahme der
Angelegenheiten der Rechtsbereinigung
- Allgemeine Angelegenheiten der Hilfsmittel der Verwaltung
- Allgemeine Angelegenheiten des Formularwesens
- Allgemeine Angelegenheiten der inneren Revision
- Bereitstellung eines ressortübergreifenden elektronischen Bürgerinformationssystems
Weiters werden die bisher von meinem Ressort wahrgenommenen Agenden der Euro - Infor -
mationskampagne der Bundesregierung an das Bundeskanzleramt übertragen.
Nachgeordnete Bereiche meines Ressorts sind von der Änderung des Bundesministerien -
gesetzes nicht betroffen.
Zu 2. 5. und 7.:
Durch die Übertragung der unter Punkt 1 angeführten Agenden an das Bundesministerium
für öffentliche Leistung und Sport bzw. das Bundeskanzleramt fallen im Bereich der
Zentralleitung des Bundesministeriums für Finanzen die Aufgaben einer Sektion, eines
Referates, ein Teilaufgabenbereich einer Abteilung sowie die Agenden der Euro -
Informationskampagne weg. Die übrige Gliederung der Geschäfts - und Personaleinteilung
des Bundesministeriums für Finanzen bleibt unverändert aufrecht. Allfällige weitere
Änderungen der Geschäfts- und Personaleinteilung sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht
beabsichtigt. Im Hinblick auf den Wegfall von Agenden und die erforderliche Anpassung der
Aufgaben einzelner Organisationseinheiten an das geänderte Bundesministeriengesetz ist
geplant, die Geschäfts - und Personaleinteilung ehestmöglich neu aufzulegen. Eine Kopie der
derzeitigen Geschäfts - und Personaleinteilung (Stichtag 1. Dezember 1999) ist der
Anfragebeantwortung angeschlossen.
Zu 3. und 4.:
Auf Grund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 wurden dem Bundesministerium für
Finanzen keine Planstellen anderer Ressorts übertragen.
Von meinem Ressort wurden auf Grund dieser Novelle folgende Planstellen abgegeben:
a) an das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
42 A1
4 v1
20 A2
8 A3
11 v3
3 v4
1 v5
2 Lehrlinge
b) an das Bundeskanzleramt
1 A3
4 Arbeitsleihverträge
Zu 6. und 8.:
Die Geschäftsordnungsbestimmungen, die einen Bestandteil der Geschäfts - und
Personaleinteilung bilden, bleiben unverändert aufrecht. Eine Kopie der derzeit geltenden
Geschäfts - und Personaleinteilung ist (wie bereits unter den Punkten 2, 5 und 7 dargelegt)
der Anfragebeantwortung angeschlossen.
Zu 9.:
Die Änderungen auf Grund der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 dienen vor allem
einer verbesserten Verteilung der Ministerialzuständigkeiten um bestehende
Kompetenzzersplitterungen zu beseitigen und die Aufteilung der Zuständigkeiten stärker an
sachlichen Zusammenhängen zu orientieren, sodass es zu einer Vereinfachung von
Verwaltungsabläufen kommt, deren
Auswirkungen aber nicht quantifizierbar sind.
Zu 10. und 11.:
Durch die Änderung des Bundesministeriengesetzes sollen (wie bereits unter Punkt 9 zum
Ausdruck gebracht) insbesondere verwandte Agenden zusammengeführt werden, wodurch
vereinfachte Verfahren und die Konzentration von Entscheidungen in einem Ressort zu
erwarten sind.
Hinsichtlich der damit verbundenen Einsparungen ist ergänzend zu den Ausführungen unter
Punkt 9 darauf hinzuweisen, dass durch das Bundesministeriengesetz lediglich Kompetenzen
verschoben werden und dadurch Einsparungen bei einem Ressort im Regelfall ein gleich
hoher Zuwachs bei einem anderen Ressort gegenübersteht, wie dies auch bei den das
Bundesministerium für Finanzen betreffenden Ändewngen der Fall ist.
Auswirkungen bei den Einvernehmungsbindungen entstehen durch die Änderung des
Bundesministeriengesetzes im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen insoweit, als in
bestimmten Einzelpersonalangelegenheiten nunmehr das Bundesministerium für Öffentliche
Leistung und Sport und nicht mehr eine Sektion des Bundesministeriums für Finanzen befasst
werden muss.
Die angeschlossenen Anlagen konnten nicht gescannt werden !!