458/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Gradwohl, Dobnigg, Anna

Huber, Ludmilla Parfuss, Mag. Ulrike Sima, Faul und Kollegen vom 2. März 2000, Nr. 457/J,

betreffend rechtswidrig ausgesprochene Betriebssperre der Firma Agra Tagger durch den

Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Aufgrund der Vorkommnisse in Belgien betreffend Dioxin in Futtermitteln wurden in Öster -

reich verstärkt Untersuchungen auf Dioxin durch die Futtermittelkontrolle vorgenommen. Die

Untersuchungsergebnisse, die vom Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft

bzw. vom Bundesamt für Agrarbiologie vorgelegt wurden, wiesen auf erhöhte Dioxinwerte in

Futtermitteln des Unternehmens AGRA - TAGGER hin, wobei alle untersuchten Proben dieser

Firmengruppe wesentlich erhöhte Werte aufwiesen. Wie sich in der Folge herausstellte, wa -

ren auch die Beschlagnahmen, die von den Kontrollbehörden durchgeführt wurden, als

rechtmäßig anzusehen (Bescheide der Unabhängigen Verwaltungssenate für die Steiermark

bzw.Oberösterreich).

Nachdem davon auszugehen war, dass es sich um ein betriebsspezifisches Problem des

Unternehmens AGRA - TAGGER handelte, wurde der Geschäftsleiter der Firma AGRA -

TAGGER im Werk Graz am 15.06.1999 telefonisch von der Situation unterrichtet. Er wurde

ersucht, die Auslieferung aller Futtermittel bis auf weiteres einzustellen, weil keine abschlie -

ßende Beurteilung vorlag und auch der EG - Höchstwert von 500 pg/kg zur Diskussion stand.

Wie dem Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom

27. Jänner 2000 zugrundeliegenden Sachverhalt zu entnehmen ist, kam es aufgrund der

gesetzten Maßnahmen zu keinem Produktionsstopp und waren nach Kenntnis des Bundes -

ministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in der fraglichen

Zeit auch keine Auslieferungen geplant. Die sogenannte „Betriebssperre“ hatte daher für die

Firma AGRA - TAGGER keine faktischen Auswirkungen, weshalb nach Ansicht des Bundes -

ministeriums für Land - und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kein konkreter

Schaden entstanden ist.

 

Aufgrund der Ergebnisse der Kontrollen informierten das Bundesministerium für Land - und

Forstwirtschaft und das Bundeskanzleramt in einer Pressemitteilung über die vorliegenden

Analyseergebnisse und die zu treffenden Maßnahmen, u.a. dass „ein Futtermittelhersteller

gesperrt wird“ (= die faktische Sperre von allfälligen Auslieferungen). In dieser Presseaus -

sendung wurde der betroffene Hersteller nicht genannt. Die erste offizielle Bestätigung der

Vermutungen der Medien über den „betroffenen Betrieb“ erfolgte durch die Firma AGRA -

TAGGER selbst. Im Übrigen habe ich weder in der „Zeit im Bild“ vom 15. Juni 1999 noch in

einem sonstigen Statement den Ausdruck ,,Betriebssperre“ verwendet.

 

Die vom Unternehmen dargestellten Schäden werden einer sorgfältigen fachlichen und -

unter Einbindung der Finanzprokuratur - rechtlichen Prüfung unterzogen werden. In der Fol -

ge wird nach den Bestimmungen des Prokuraturgesetzes vorzugehen sein. Allfällige An -

sprüche würden aus dem ordentlichen Budget zu bedecken sein.

 

Ergänzend darf auch auf die Darstellungen in der Beantwortung der schriftlichen parlamenta -

rischen Anfrage Nr.6273/AB der XX. GP verwiesen werden.