460/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Beate SCHASCHING und Genossen und Genossinnen

haben am 02. März 2000 unter Zahl 447/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend "Personalmangel der Gendarmerie im Bezirk St. Pölten“ gestellt.

 

Diese Frage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Grundsätzlich ist die bedingt durch Städte oder durch ein örtliches Naheverhältnis zu sehr

großen Städten vorhandene Arbeitsbelastung bei der Zuweisung der Planstellen entsprechend

berücksichtigt, sodass auch der Bezirk St. Pölten in bezug auf seine Arbeitsbelastung und im

Vergleich der Belastung des gesamten Bundeslandes entsprechend personell dotiert ist.

 

Zu Frage 2 und 3:

 

Die planstellenmäßige Einsparung wird im Jahr 2000 im Bereich der Bundesgendarmerie 181

Planstellen betragen (vorbehaltlich der Beschlußfassung durch den Nationalrat).

Darüberhinausgehende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Wesentliches Kriterium ist

es dabei, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden.

 

Zu Frage 4:

 

Das Bedürfnis nach Sicherheit wird von den Menschen individuell unterschiedlich

empfunden. Objektiv betrachtet sind bezogen auf die Einwohnerzahl im

Zuständigkeitsbereich des Bezirkes St. Pölten ausreichend Planstellen systemisiert.

Zu Frage 5:

 

Im Hinblick auf die erforderliche Budgetkonsolidierung ist eine Zusystemisierung von

Exekutivplanstellen derzeit nicht möglich. Der Leistung von Überstunden könnte aus dem

Grund, weil zusätzlicher Ausbildungs -, Ausrüstungs - und Beschaffungsaufwand sowie

sonstige Kosten für Sozial und Unfallversicherung nicht zum Tragen kommen, auf den ersten

Blick Vorzug gegeben werden, aus Budgetgründen und Gründen der Belastbarkeit von

Personen wäre dies jedoch nur beschränkt möglich.