460/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Beate SCHASCHING und Genossen und Genossinnen
haben am 02. März 2000 unter Zahl 447/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Personalmangel der Gendarmerie im Bezirk St. Pölten“ gestellt.
Diese Frage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Grundsätzlich ist die bedingt durch Städte oder durch ein örtliches Naheverhältnis zu sehr
großen Städten vorhandene Arbeitsbelastung bei der Zuweisung der Planstellen entsprechend
berücksichtigt, sodass auch der Bezirk St. Pölten in bezug auf seine Arbeitsbelastung und im
Vergleich der Belastung des gesamten Bundeslandes entsprechend personell dotiert ist.
Zu Frage 2 und 3:
Die planstellenmäßige Einsparung wird im Jahr 2000 im Bereich der Bundesgendarmerie 181
Planstellen betragen (vorbehaltlich der Beschlußfassung durch den Nationalrat).
Darüberhinausgehende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Wesentliches Kriterium ist
es dabei, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden.
Zu Frage 4:
Das Bedürfnis nach Sicherheit wird von den Menschen individuell unterschiedlich
empfunden. Objektiv betrachtet sind bezogen auf die Einwohnerzahl im
Zuständigkeitsbereich des Bezirkes St.
Pölten ausreichend Planstellen systemisiert.
Zu Frage 5:
Im Hinblick auf die erforderliche Budgetkonsolidierung ist eine Zusystemisierung von
Exekutivplanstellen derzeit nicht möglich. Der Leistung von Überstunden könnte aus dem
Grund, weil zusätzlicher Ausbildungs -, Ausrüstungs - und Beschaffungsaufwand sowie
sonstige Kosten für Sozial und Unfallversicherung nicht zum Tragen kommen, auf den ersten
Blick Vorzug gegeben werden, aus Budgetgründen und Gründen der Belastbarkeit von
Personen wäre dies jedoch nur beschränkt möglich.