462_u1/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde,
betreffend “Initiative Qualität”
(Nr. 407/J)
Die schriftliche Beantwortung der Anfrage der Abg. Brozs, Freundinnen und Freunde
vom 2. Mai 2000 betreffend “Initiative Qualität” (Nr. 407/J) wurde am 16. Mai 2000 im
Plenum des Nationalrates einer kurzen Debatte unterzogen und letztendlich die
Anfragebeantwortung nicht zur Kenntnis genommen.
Es ist somit eine ergänzende Beantwortung der Anfrage zu übermitteln.
Wie bereits in der kurzen Debatte am 16. Mai 2000 durch mich ausgeführt wurde,
steht ein Vorgang zur Diskussion, welcher vor meiner Amtszeit abgelaufen ist,
sodass mir lediglich die übermittelten Informationen der zuständigen Sektion VI zur
Verfügung standen.
Eine von mir in Auftrag gegebene vertiefte Prüfung hat ergeben, dass der
Geschäftsführer des Vereins IQ, Herr Christian Klein, in der Sitzung des Vereins vom
28. Jänner 2000 als Projektkoordinator im Gespräch war und auch über eine
Beteiligung von Frau Dr. Andrea Sutter an der Projektkoordination zu diesem
Zeitpunkt diskutiert wurde.
Es bestand somit bereits am 28. Jänner 2000 ein dokumentiertes offensichtliches
Interesse des Vereines an einer Tätigkeit
von Mag. Klein und Dr. Andrea Sutter.
Ausdrücklich wurde Mag. Klein am 28. Jänner 2000 jedoch nur zum Geschäftsführer
des Vereines “Initiative Qualität” bestellt.
Diese Feststellungen haben dazu geführt, dass meinerseits ein gerichtlich beeidetes
Sachverständigenunternehmen mit der Prüfung der Vorgänge um die IQ beauftragt
wurde, und auch zusätzlich die Innenrevision des Bundesministeriums mit einer
vertieften Prüfung betraut wurde.
Aus dem Bericht des allgemein beeideten gerichtlich zertifizierten
Sachverständigeninstitutes ergibt sich, dass bei der Vergabe des Auftrages zur
Projektkoordination die ÖNORM A 2050 grob verletzt wurde, da Herr Mag. Klein als
Geschäftsführer der “Initiative Qualität” an den Vorarbeiten für die Ausschreibung
beteiligt war.
Ebenso hätte seitens des Vereins 10 die Verletzung der Vergabevorschriften
verhindert werden müssen.
Auch die Wahrung der Aufsichtspflicht durch die zuständige Sektion VI des
Bundesministeriums erfolgte nicht in entsprechender Form. Meinerseits wurden
zwischenzeitlich neben der Betrauung der Innenrevision und eines gerichtlich
beeideten Sachverständigen mit der Prüfung der Vorgänge um die IQ veranlasst,
dass interne Maßnahmen sowie Schritte gegenüber dem Verein IQ gesetzt werden.
Es sind dies:
• disziplinäre Maßnahmen
• die Prüfung allfälliger straf - und zivilrechtlicher Folgen
• das Einfrieren sämtlicher Zahlungen an den Verein IQ
• eine vertiefte Prüfung der widmungsgemäßen Verwendung sämtlicher bereits
geflossener Mittel sowie der vertraglich zugesicherten Leistungen
. Ersatz eines allfällig entstandenen Schadens.