463/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Beate SCHASCHING und Genossen und Genossinnen

haben am 02. März 2000 unter Zahl 446/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische

Anfrage betreffend "Personalmangel der Polizei in der Stadt St. Pölten” gestellt.

 

Diese Frage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die Dotierung jener österreichischen Städte, in denen Bundespolizeidirektionen situiert sind

mit personellen Ressourcen orientiert sich generell an dei spezifischen topografischen

geopolitischen und demoskopischen Gegebenheiten wie zum Beispiel Bevölkerungsstruktur

und - zahl, Verkehrsinfrastruktur und - belastung, Anzahl der Veranstaltungsstätten.

Überwachungsflächen Zahl zugelassener Kraftfahrzeuge udgl. mehr.

 

Zu Frage 2 und 3:

 

Die planstellenmäßige Einsparung wird im Jahr 2000 im Bereich der Bundespolizei 199

Planstellen betragen (vorbehaltlich der Beschlußfassung durch den Nationalrat)

Darüber hinausgehende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Wesentliches Kriterium ist

es dabei, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden.

 

Zu Frage 4:

 


Das Bedürfnis nach Sicherheit wird von den Menschen individuell unterschiedlich

empfunden. Objektiv betrachtet sind bezogen auf die Einwohnerzahl im

Zuständigkeitsbereich der Stadt St. Pölten ausreichend Planstellen systemisiert.

Zu Frage 5:

 

Im Hinblick auf die erforderliche Budgetkonsolidierung ist eine Zusystemisierung von

Exekutivplanstellen derzeit nicht möglich. Der Leistung von Überstunden könnte aus dem

Grund, weil zusätzlicher Ausbildungs - Ausrüstungs - und Beschaffungsaufwand sowie

sonstige Kosten für sozial - und Unfallversicherung nicht zum tragen kommen auf den ersten

Blick Vorzug gegeben werden, aus Budgetgründen und Gründen der Belastbarkeit von

Personen wäre dies jedoch nur beschränkt möglich.