463/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Beate SCHASCHING und Genossen und Genossinnen
haben am 02. März 2000 unter Zahl 446/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend "Personalmangel der Polizei in der Stadt St. Pölten” gestellt.
Diese Frage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Dotierung jener österreichischen Städte, in denen Bundespolizeidirektionen situiert sind
mit personellen Ressourcen orientiert sich generell an dei spezifischen topografischen
geopolitischen und demoskopischen Gegebenheiten wie zum Beispiel Bevölkerungsstruktur
und - zahl, Verkehrsinfrastruktur und - belastung, Anzahl der Veranstaltungsstätten.
Überwachungsflächen Zahl zugelassener Kraftfahrzeuge udgl. mehr.
Zu Frage 2 und 3:
Die planstellenmäßige Einsparung wird im Jahr 2000 im Bereich der Bundespolizei 199
Planstellen betragen (vorbehaltlich der Beschlußfassung durch den Nationalrat)
Darüber hinausgehende Entscheidungen sind noch nicht getroffen. Wesentliches Kriterium ist
es dabei, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung gerecht zu werden.
Zu Frage 4:
Das Bedürfnis nach Sicherheit wird von den Menschen individuell unterschiedlich
empfunden. Objektiv betrachtet sind bezogen auf die Einwohnerzahl im
Zuständigkeitsbereich der Stadt St.
Pölten ausreichend Planstellen systemisiert.
Zu Frage 5:
Im Hinblick auf die erforderliche Budgetkonsolidierung ist eine Zusystemisierung von
Exekutivplanstellen derzeit nicht möglich. Der Leistung von Überstunden könnte aus dem
Grund, weil zusätzlicher Ausbildungs - Ausrüstungs - und Beschaffungsaufwand sowie
sonstige Kosten für sozial - und Unfallversicherung nicht zum tragen kommen auf den ersten
Blick Vorzug gegeben werden, aus Budgetgründen und Gründen der Belastbarkeit von
Personen wäre dies jedoch nur beschränkt möglich.