467/AB XXI.GP

 

B e a n t w o r t u n g

 

der Anfrage der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde,

betreffend 60.000 Schilling - Wertgrenze

(Nr. 501/J)

 

 

Zur gegenständlichen Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Laut dem Bundesbezügegesetz, BGBl. I. Nr. 64/1997 i.d.g.F., verdienen alle Bun -

desminister der Republik Österreich - ausgenommen Bundeskanzler und Vizekanzler

- derzeit einheitlich S 201.337,-- brutto monatlich.

 

Die Bezugsansprüche der Bundespolitiker wurden mit der „Einkommenspyramide

1997“ einer weitreichenden Reform unterzogen. Diese Reform folgte den Vorschlä -

gen einer unabhängigen Expertenkommission unter dem Vorsitz der Präsidenten

des Rechnungshofes und führte zu einer Einkommensregelung, die dem jeweiligen

Aufgaben - und Verantwortungsbereich des/der Politikers/Politikerin und auch der

Verantwortung vergleichbarer Funktionsinhaber in der Privatwirtschaft entspricht.

 

Nach Meinung der Kommission wurde die Höhe der Bezüge nicht zuletzt auch des -

halb so festgesetzt, da Bezüge in angemessener Höhe der Unabhängigkeit der Poli -

tiker dienen und daher in einer funktionierenden Demokratie einen eigenen Stellen -

wert haben.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

 

Diese Fragen betreffend die Disposition über sonstige Teile meines Einkommens

berühren keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes und unterliegen daher

auch nicht dem Fragerecht gemäß § 90 der Geschäftsordnung des Nationalrates.