467/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde,
betreffend 60.000 Schilling - Wertgrenze
(Nr. 501/J)
Zur gegenständlichen Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Laut dem Bundesbezügegesetz, BGBl. I. Nr. 64/1997 i.d.g.F., verdienen alle Bun -
desminister der Republik Österreich - ausgenommen Bundeskanzler und Vizekanzler
- derzeit einheitlich S 201.337,-- brutto monatlich.
Die Bezugsansprüche der Bundespolitiker wurden mit der „Einkommenspyramide
1997“ einer weitreichenden Reform unterzogen. Diese Reform folgte den Vorschlä -
gen einer unabhängigen Expertenkommission unter dem Vorsitz der Präsidenten
des Rechnungshofes und führte zu einer Einkommensregelung, die dem jeweiligen
Aufgaben - und Verantwortungsbereich des/der Politikers/Politikerin und auch der
Verantwortung vergleichbarer Funktionsinhaber in der Privatwirtschaft entspricht.
Nach Meinung der Kommission wurde die Höhe der Bezüge nicht zuletzt auch des -
halb so festgesetzt, da Bezüge in angemessener Höhe der Unabhängigkeit der Poli -
tiker dienen und daher in einer funktionierenden Demokratie einen eigenen Stellen -
wert haben.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Diese Fragen betreffend die Disposition über sonstige Teile meines Einkommens
berühren keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes und unterliegen daher
auch nicht dem Fragerecht gemäß § 90 der Geschäftsordnung des Nationalrates.