468/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Gabriele Binder
betreffend Förderung von Frauen - und Mädcheneinrichtungen
Zur vorliegenden Anfrage führe ich folgendes aus:
Zu Frage 1:
Mit der Fördervergabe an die österreichweiten Frauenservicestellen und an die In -
terventionsstellen wurde bereits im Rahmen des Budgetprovisoriums begonnen.
Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel in Höhe von insgesamt rund
S 7,000.0000,-- konnten in diesem Zeitraum daher auch schon die entsprechenden
Fördermittel für 10 Interventionsstellen und 5 Frauenservicestellen bereit gestellt
werden.
Ebenso wurde mit der Abwicklung der notwendigen Schritte der Förderverfahren für
die weiteren vorliegenden Subventionsanträge begonnen. Die entsprechenden An -
weisungen werden dann nach Vorliegen der notwendigen Unterlagen und unter
Einhaltung der haushaltsrechtlichen
Bedingungen zügig vorgenommen werden.
Zu Frage 2:
Ich stehe zu meiner Aussage, daß die laut Bundesvoranschlag vorgesehenen För -
dermittel für Frauenangelegenheiten an all jene Projekte, Vereine und Initiativen, die
bereits seit mehreren Jahren vom Bundeskanzleramt/Frauenministerin subventioniert
wurden, in gleicher Höhe wie im Vorjahr und unter Einhaltung der für das Förderwe -
sen geltenden Grundsätze der „Allgemeinen Rahmenrichtlinien" des Bundesministe -
riums für Finanzen ausgezahlt werden.
Zu Frage 3:
Aufgrund der geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen ist es mir nicht möglich,
konkrete Aussagen über Budgetmittel für die kommenden Jahre zu treffen. Selbst -
verständlich wird es mir aber auch in Hinkunft ein wichtiges Anliegen sein, Vorsorge
zu treffen, daß Iangjährig bewährte Einrichtungen und Projekte ihre wertvolle Tätig -
keit für Frauen aufrecht erhalten können.
Zu Frage 4:
Um die von vielen Frauenprojekten gewünschte und sicherlich erstrebenswerte Ba -
sisfinanzierung zu erreichen, sind vorerst Konzepte zu entwickeln, die sich unter Be -
dachtnahme auf die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
mit der Problematik einer längerfristigen Absicherung der Beratungsstellen befassen.
Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage über den Zeitpunkt der Realisie -
rung dieses Vorhabens möglich. Ich kann jedoch zusagen, daß die von meiner Vor -
gängerin längerfristig wirksamen Finanzierungszusagen an Mädchen - und Frauen -
beratungseinrichtungen von mir eingehalten
werden.
Zu Frage 5:
Aufbauend auf der von meiner Vorgängerin in Auftrag gegebenen Strukturanalyse
der Frauenservicestellen wird der nächste Schritt sein, ein umfassendes Instrumen -
tarium zu erstellen, das einen strukturierten und organisierten Ausbau und eine
ebensolche Weiterentwicklung der Frauen - und Mädchenberatungsstellen ermög -
licht. Um Qualitätskriterien erstellen zu können, sind Richtlinien für die Ziele und
Aufgaben der Frauenservicestellen, sowie Empfehlungen für deren Umsetzung aus -
zuarbeiten. Erst dann, wenn diese im Vorfeld notwendigen Aufgaben erfüllt sind, wird
es möglich sein, die Diskussion hinsichtlich einer gesetzlichen Verankerung der
Frauenberatungsstellen weiterzuführen und konkrete Schritte für den zeitlichen Ab -
lauf dieses Vorhabens zu setzen.