479/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am
14. März 2000 unter der Nr. 493/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Veto beim EU - Beitritt Sloweniens“ gerichtet. Hiezu darf ich folgendes
ausführen:
Nach Art. 52 Abs. 1 B - VG ist der Nationalrat befugt, die Mitglieder der Bundesregierung
über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen. Diesem Fragerecht unterliegen nach
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 insbesondere Regierungsakte sowie Angelegenheiten
der behördlichen Verwaltung. Da die vorliegende Anfrage keinen Gegenstand der
Vollziehung meines Ressorts betrifft, bitte ich um Verständnis, dass ich von einer
Beantwortung Abstand nehme. Abgesehen davon darf ich aber auf die im
Regierungsprogramm unmissverständlich zum Ausdruck gebrachte Haltung der
Bundesregierung im Kapitel Außen - und Europapolitik verweisen. Demnach wird die
Bundesregierung unter Bedachtnahme auf gesamtösterreichische Anliegen und
Wettbewerbsinteressen, wie z. B. Arbeitsplatz -, Umwelt - und Kernenergiesicherheit,
Landwirtschaft, Verkehrsfragen und andere offene Probleme gegenüber einzelnen
Beitrittskandidaten für den Erweiterungsprozess eintreten. Weiters gehe ich aber davon aus,
dass die einzelnen Beitrittskandidaten zum Zeitpunkt ihres Beitritts neben den bereits
erwähnten gesamtösterreichischen Anliegen auch die für die Europäische Union
erforderlichen Kriterien erfüllen.