479/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am

14. März 2000 unter der Nr. 493/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Veto beim EU - Beitritt Sloweniens“ gerichtet. Hiezu darf ich folgendes

ausführen:

 

Nach Art. 52 Abs. 1 B - VG ist der Nationalrat befugt, die Mitglieder der Bundesregierung

über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen. Diesem Fragerecht unterliegen nach

§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 insbesondere Regierungsakte sowie Angelegenheiten

der behördlichen Verwaltung. Da die vorliegende Anfrage keinen Gegenstand der

Vollziehung meines Ressorts betrifft, bitte ich um Verständnis, dass ich von einer

Beantwortung Abstand nehme. Abgesehen davon darf ich aber auf die im

Regierungsprogramm unmissverständlich zum Ausdruck gebrachte Haltung der

Bundesregierung im Kapitel Außen - und Europapolitik verweisen. Demnach wird die

Bundesregierung unter Bedachtnahme auf gesamtösterreichische Anliegen und

Wettbewerbsinteressen, wie z. B. Arbeitsplatz -, Umwelt - und Kernenergiesicherheit,

Landwirtschaft, Verkehrsfragen und andere offene Probleme gegenüber einzelnen

Beitrittskandidaten für den Erweiterungsprozess eintreten. Weiters gehe ich aber davon aus,

dass die einzelnen Beitrittskandidaten zum Zeitpunkt ihres Beitritts neben den bereits

erwähnten gesamtösterreichischen Anliegen auch die für die Europäische Union

erforderlichen Kriterien erfüllen.