480/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 14. März 2000
unter der Nr. 503/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„60.000 Schilling - Wertgrenze“ gerichtet. Hiezu darf ich folgendes ausführen:
Nach Art. 52 Abs. 1 B - VG ist der Nationalrat befugt, die Mitglieder der Bundesregierung
über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen. Diesem Fragerecht unterliegen nach
§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 insbesondere Regierungsakte sowie Angelegenheiten
der behördlichen Verwaltung. Da die vorliegende Anfrage keinen Gegenstand der
Vollziehung meines Ressorts betrifft, bitte ich um Verständnis, dass ich von einer
Beantwortung Abstand nehme. Unbeschadet dessen verweise ich aber auf die Ausführungen
der Frau Vizekanzler Dr. Riess - Passer in Beantwortung der Anfrage 502/J.