480/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 14. März 2000

unter der Nr. 503/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend

„60.000 Schilling - Wertgrenze“ gerichtet. Hiezu darf ich folgendes ausführen:

 

Nach Art. 52 Abs. 1 B - VG ist der Nationalrat befugt, die Mitglieder der Bundesregierung

über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen. Diesem Fragerecht unterliegen nach

§ 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 insbesondere Regierungsakte sowie Angelegenheiten

der behördlichen Verwaltung. Da die vorliegende Anfrage keinen Gegenstand der

Vollziehung meines Ressorts betrifft, bitte ich um Verständnis, dass ich von einer

Beantwortung Abstand nehme. Unbeschadet dessen verweise ich aber auf die Ausführungen

der Frau Vizekanzler Dr. Riess - Passer in Beantwortung der Anfrage 502/J.