482/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und

Genossen vom 14. März 2000, Nr. 478/J, betreffend Kürzung der Bundesmittel für steirische

EU - Projekte, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei der EU - Strukturfondsförderung um

eine Programm - und keine Projektförderung handelt. Das bedeutet, dass die EU - und die

nationalen Kofinanzierungsmittel für das Gesamtprogramm bereitgestellt werden, ohne dass

zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Vereinbarung bekannt ist, welche Projekte gefördert

werden sollen.

 

Die Höhe der nationalen Kofinanzierung, welche sich aus Bundes -, Landes - und privaten

Mitteln zusammensetzt, sollte nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen so

bemessen werden, dass der EU - Anteil an den Gesamtmitteln des Programms maximiert

wird. Das bedeutet, dass so viele nationale Mittel beigesteuert werden, wie notwendig sind,

um die maximalen EU - Beteiligungssätze auszunutzen. Dies entspricht auch einer Forderung

der Landesfinanzreferenten in ihrem Memorandum an den Bund zum Finanzausgleichs -

gesetz (FAG).

 

Bei Verwirklichung des Prinzips der Maximierung der EU - Mittel am Gesamtprogramm wird

zwar die Bundeskofinanzierung reduziert, da diese - gemessen am Maximierungsgrundsatz -

in der Vergangenheit oft weit überhöht war, in Summe kommt es aber auf Grund der stark

gestiegenen EU - Mittel zu einem deutlichen Anstieg der Gelder zur Finanzierung von

Wirtschafts -, Tourismus - oder Wissenschaftsprojekten im Ziel 2 - neu - Programm Steiermark.

Da außerdem die Kopfanzahl der förderfähigen Bevölkerung zurückgeht, steigt die

Wirtschaftsförderung aus EU - und Bundesmitteln pro Kopf der förderfähigen Bevölkerung um

rund 40%.

 

In diesem Zusammenhang ist außerdem darauf hinzuweisen, dass weiterhin auch außerhalb

des Ziel 2 - Programms Bundesmittel in die Steiermark fließen.

 

Zu 2. und 6.:

Der Bund ist bereit, 50% der zur Maximierung der EU - Mittel notwendigen nationalen

öffentlichen Kofinanzierung für das Ziel 2 - Programm Steiermark bereit zu stellen.

 

Zu 3.:

Wie bereits unter Punkt 1 ausgeführt, handelt es sich bei der EU - Strukturfondsförderung um

eine Programmförderung. Da die Summe aus EU- und Bundesmitteln höher sein wird als in

der vergangenen Periode, wird nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen kein

Projekt von einer Kürzung betroffen sein.

 

Zu 4. und 5.:

Die EU - Mittel für die Ziel 2 Programme in Österreich werden in den Jahren 2000 - 2006 höher

sein als in der vergangenen Periode. Für die Steiermark werden die EU - Mittel aus dem

Europäischen Regionalfonds (EFRE) von durchschnittlich 211 Mio. ATS pro Jahr auf

408 Mio. ATS pro Jahr steigen und sich somit ungefähr verdoppeln.

 

Durch eine Reduktion des Bundesbeitrags zur Kofinanzierung kommt es zu keinem Verlust

an EU - Mitteln für die Steiermark, da der Bundesbeitrag - wie bereits dargelegt - so

bemessen ist, dass unter der Bedingung, dass das Land den gleich hohen Betrag zur

Verfügung stellt, alle EU - Mittel ausgelöst werden können.

Zu 7.:

Die Reduktion der nationalen öffentlichen Kofinanzierung für die EU - Regionalprogramme auf

das erforderliche Ausmaß betrifft die Bundes - und Länderhaushalte in gleicher Weise und

entspricht einer Forderung der Landesfinanzreferenten an den Bund (dargelegt im Länder -

memorandum zum FAG), welcher damit entsprochen wird.