482/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und
Genossen vom 14. März 2000, Nr. 478/J, betreffend Kürzung der Bundesmittel für steirische
EU - Projekte, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass es sich bei der EU - Strukturfondsförderung um
eine Programm - und keine Projektförderung handelt. Das bedeutet, dass die EU - und die
nationalen Kofinanzierungsmittel für das Gesamtprogramm bereitgestellt werden, ohne dass
zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Vereinbarung bekannt ist, welche Projekte gefördert
werden sollen.
Die Höhe der nationalen Kofinanzierung, welche sich aus Bundes -, Landes - und privaten
Mitteln zusammensetzt, sollte nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen so
bemessen werden, dass der EU - Anteil an den Gesamtmitteln des Programms maximiert
wird. Das bedeutet, dass so viele nationale Mittel beigesteuert werden, wie notwendig sind,
um die maximalen EU - Beteiligungssätze auszunutzen. Dies entspricht auch einer Forderung
der Landesfinanzreferenten in ihrem Memorandum an den Bund zum Finanzausgleichs -
gesetz (FAG).
Bei Verwirklichung des Prinzips der Maximierung der EU - Mittel am Gesamtprogramm wird
zwar die Bundeskofinanzierung reduziert, da
diese - gemessen am Maximierungsgrundsatz -
in der Vergangenheit oft weit überhöht war, in Summe kommt es aber auf Grund der stark
gestiegenen EU - Mittel zu einem deutlichen Anstieg der Gelder zur Finanzierung von
Wirtschafts -, Tourismus - oder Wissenschaftsprojekten im Ziel 2 - neu - Programm Steiermark.
Da außerdem die Kopfanzahl der förderfähigen Bevölkerung zurückgeht, steigt die
Wirtschaftsförderung aus EU - und Bundesmitteln pro Kopf der förderfähigen Bevölkerung um
rund 40%.
In diesem Zusammenhang ist außerdem darauf hinzuweisen, dass weiterhin auch außerhalb
des Ziel 2 - Programms Bundesmittel in die Steiermark fließen.
Zu 2. und 6.:
Der Bund ist bereit, 50% der zur Maximierung der EU - Mittel notwendigen nationalen
öffentlichen Kofinanzierung für das Ziel 2 - Programm Steiermark bereit zu stellen.
Zu 3.:
Wie bereits unter Punkt 1 ausgeführt, handelt es sich bei der EU - Strukturfondsförderung um
eine Programmförderung. Da die Summe aus EU- und Bundesmitteln höher sein wird als in
der vergangenen Periode, wird nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen kein
Projekt von einer Kürzung betroffen sein.
Zu 4. und 5.:
Die EU - Mittel für die Ziel 2 Programme in Österreich werden in den Jahren 2000 - 2006 höher
sein als in der vergangenen Periode. Für die Steiermark werden die EU - Mittel aus dem
Europäischen Regionalfonds (EFRE) von durchschnittlich 211 Mio. ATS pro Jahr auf
408 Mio. ATS pro Jahr steigen und sich somit ungefähr verdoppeln.
Durch eine Reduktion des Bundesbeitrags zur Kofinanzierung kommt es zu keinem Verlust
an EU - Mitteln für die Steiermark, da der Bundesbeitrag - wie bereits dargelegt - so
bemessen ist, dass unter der Bedingung, dass das Land den gleich hohen Betrag zur
Verfügung stellt, alle EU - Mittel
ausgelöst werden können.
Zu 7.:
Die Reduktion der nationalen öffentlichen Kofinanzierung für die EU - Regionalprogramme auf
das erforderliche Ausmaß betrifft die Bundes - und Länderhaushalte in gleicher Weise und
entspricht einer Forderung der Landesfinanzreferenten an den Bund (dargelegt im Länder -
memorandum zum FAG), welcher damit entsprochen wird.