483/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy und

Genossen vom 14. März 2000, Nr. 479/J, betreffend Graz als Kulturhauptstadt 2003, beehre

ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Ich betrachte es für Graz, das Bundesland Steiermark und auch für die Republik Österreich

als eine große Auszeichnung und Ehre, dass der steirischen Landeshauptstadt Graz für das

Jahr 2003 der Titel Kulturhauptstadt Europas verliehen wird.

 

Zu 2.:

Bezüglich der Beteiligung des Bundes am Vorhaben „Graz Kulturhauptstadt 2003“ liegt, wie

mir berichtet wird, eine Absichtserklärung meines Amtsvorgängers vor, sich vorbehaltlich

einer Prüfung genauerer Projektunterlagen für eine Bundesbeteiligung an diesem Projekt in

der Höhe von maximal 450 Mio. Schilling zu verwenden. Da aber eine rechtsgültige Verein -

barung nie abgeschlossen wurde, besteht auch keinerlei Bindung für die neue Bundes -

regierung. Im Hinblick auf die überregionale und außerordentliche Bedeutung von „Graz

Kulturhauptstadt 2003“ beabsichtigt die neue Bundesregierung aber, sich mit insgesamt

250 Mio. Schilling am Programmbudget zu beteiligen.

 

Beim Grazer Kunsthaus handelt es sich jedoch um ein Projekt, dass schon seit Jahren im

Land Steiermark und in der Stadt Graz kontroversiell diskutiert wird. Diese beiden Gebiets -

körperschaften haben für Planungen und Vorarbeiten auch bereits beträchtliche Mittel auf -

gewendet. Im Hinblick darauf, dass die Realisierung des Kunsthauses von allem Anfang an

von der Stadt Graz und dem Land Steiermark geplant und betrieben worden ist und eindeutig

im vorwiegenden Interesse dieser beiden Gebietskörperschaften liegt, erscheint eine nun -

mehrige finanzielle Beteiligung des Bundes - nicht zuletzt wegen des gebotenen sparsamen

Umganges mit Steuergeldern — nicht vertretbar.

 

Zu 3 bis 5.:

Diese Fragen betreffen keine dem Bundesminister für Finanzen übertragenen Gegenstände

der Vollziehung und sind daher auch nicht vom Fragerecht gemäß § 90 der Geschäfts -

ordnung des Nationalrates umfasst.

 

Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich zu touristischen und möglichen beschäftigungs -

relevanten Implikationen im Zusammenhang mit dem Kunsthaus Graz nicht Stellung nehme.