484/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und

Genossen vom 14. März 2000, Nr. 504/J, betreffend 4. Linzer Donaubrücke, beehre ich mich

Folgendes mitzuteilen:

 

Für Planung, Bau und Prioritätenreihung von Bundesstraßen B - Projekten sowie für grund -

sätzliche Angelegenheiten der Verkehrspolitik ist seit 1. April 2000 der Bundesminister für

Verkehr, Innovation und Technologie (vorher Bundesminister für wirtschaftliche Angelegen -

heiten) zuständig.

 

Aus diesem Grund ersuche ich um Verständnis, dass ich zu den einzelnen Punkten der

Anfrage auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 497/J durch den Bundesminister für Verkehr,

Innovation und Technologie verweise.

 

Ergänzend möchte ich zu Punkt 5. mitteilen, dass für das Bauprojekt B 127a (4. Linzer

Donaubrücke) die Finanzierung des Bundes gemäß Bundesstraßengesetz erfolgt, die Detail -

planung des Gesamtprojektes jedoch abzuwarten bleibt.

 

Zu Punkt 7. ist anzumerken, dass in der Bedarfsfeststellung für den Bundesstraßenbau

(erstellt durch das vormalige Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten im

Jahr 1999) das gegenständliche Bauprojekt mit einem frühest möglichen Baustartzeit -

punkt 2004 enthalten ist. Hinsichtlich der Prioritätenreihung im Rahmen der für den Bundes -

straßenbau zur Verfügung stehenden Budgetmitteln ist nunmehr der Bundesminister für

Verkehr, Innovation und Technologie zuständig.

 

Im übrigen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 90/J vom 24. Jänner 2000.