485/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und

Genossen vom 14. März 2000, Nr. 510/J, betreffend Ausbau der B 125/310, beehre ich mich

Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 12.:

Für grundsätzliche Angelegenheiten der Verkehrspolitik, für die Planung, den Bau und die

Prioritätenreihung von Bundesstraßen B - Projekten sowie die Eigentumsvertretung der aus -

gegliederten und ergebnisverantwortlichen ASFINAG - in deren Zuständigkeitsbereich das

hochrangige Straßennetz fällt - ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Tech -

nologie zuständig.

 

Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung des hochrangigen Straßennetzes

durch die ASFINAG zu erfolgen hat und die Budgetmittel des Bundes für Bundes -

straßen - Bauprojekte entsprechend den einschlägigen Gesetzesmaterien zum Einsatz

kommen, wobei die Entscheidung über die projektbezogene Mittelzuteilung ebenfalls beim

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie liegt.

Da auf Grund dieser Kompetenzlage die Vollziehung der von den vorliegenden Fragen ange -

sprochenen Angelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für

Finanzen fällt, ersuche ich um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworten kann.