485/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und
Genossen vom 14. März 2000, Nr. 510/J, betreffend Ausbau der B 125/310, beehre ich mich
Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 12.:
Für grundsätzliche Angelegenheiten der Verkehrspolitik, für die Planung, den Bau und die
Prioritätenreihung von Bundesstraßen B - Projekten sowie die Eigentumsvertretung der aus -
gegliederten und ergebnisverantwortlichen ASFINAG - in deren Zuständigkeitsbereich das
hochrangige Straßennetz fällt - ist das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Tech -
nologie zuständig.
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung des hochrangigen Straßennetzes
durch die ASFINAG zu erfolgen hat und die Budgetmittel des Bundes für Bundes -
straßen - Bauprojekte entsprechend den einschlägigen Gesetzesmaterien zum Einsatz
kommen, wobei die Entscheidung über die projektbezogene Mittelzuteilung ebenfalls beim
Bundesministerium für Verkehr, Innovation
und Technologie liegt.
Da auf Grund dieser Kompetenzlage die Vollziehung der von den vorliegenden Fragen ange -
sprochenen Angelegenheiten nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für
Finanzen fällt, ersuche ich um Verständnis, dass ich diese Fragen nicht beantworten kann.