486/AB XXI.GP

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 567/J betreffend

Grenzübergänge in die Slowakei, welche die Abgeordneten Dr. Rada und Genossen am

22. März 2000 an mich richteten, darf ich einleitend bemerken, dass der in der Anfrage

angesprochene Straßenbaubereich mit 1. April 2000 in die Zuständigkeit des

Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technik fällt und beschränke mich bei der

Beantwortung der Fragen daher auf den Hochbau:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Es darf auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr, Innovation und

Technik verwiesen werden.

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Errichtung eines ausschließlich für die PKW - Abfertigung gedachten Grenzüberganges

in Angern an der March ist im Bauprogramm 2000 des Bundesministeriums für Wirtschaft

und Arbeit mit der Durchführung der Planung enthalten.

Der bereits im Vorjahr erstellte Vorentwurf konnte nicht weiter verfolgt werden, da die

ursprünglich von der Gemeinde Angern für diesen Zweck angebotenen Grundstücke nicht

zur Verfügung gestellt werden konnten.

Es musste daher zur Schaffung einer anderen Zufahrtsmöglichkeit ein neues

Straßenprojekt erstellt werden, das auch eine geänderte Lage des Abfertigungsgebäudes

mit sich brachte. Den diesbezüglich geänderten Entwurfsplänen wurde anlässlich der am

12. April 2000 stattgefundenen Planungsbesprechung seitens des Bundesministeriums für

Finanzen zugestimmt.

Die Genehmigungsverfahren für den Fährbetrieb konnten bereits abgeschlossen werden.

Die Genehmigungsverfahren für die Errichtung einer Grenzabfertigungsstelle sowie für

die Zufahrt von der Bundesstraße sind derzeit im Gange.

Aufgrund der Lage der geplanten Grenzabfertigungsanlage im Natur und

Landschaftsschutzgebiet haben bereits Vorgespräche mit den für die Baubewilligung

zuständigen Behörden stattgefunden (Wasserrechtsbehörde, Naturschutzbehörde,

Verkehrrechtsbehörde, Grenzgewässerkommission, Bau - und Raumordnungsbehörde

etc.).

Die Einreichung des Projektes erfolgt demnächst.

 

Beim Grenzübergang Hohenau sind derzeit keine hochbaulichen Maßnahmen vorgesehen.

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Der Beginn der Baumaßnahmen für die Errichtung des Grenzüberganges Angern an der

March sollen nach Abschluss der noch abzuwickelnden Genehmigungsverfahren noch

heuer erfolgen.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Im Bauprogramm 2000 stehen für den Beginn der Errichtung des Grenzüberganges

Angern an der March ÖS 3,000.000,-- zur Verfügung.