486/AB XXI.GP
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 567/J betreffend
Grenzübergänge in die Slowakei, welche die Abgeordneten Dr. Rada und Genossen am
22. März 2000 an mich richteten, darf ich einleitend bemerken, dass der in der Anfrage
angesprochene Straßenbaubereich mit 1. April 2000 in die Zuständigkeit des
Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technik fällt und beschränke mich bei der
Beantwortung der Fragen daher auf den Hochbau:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Es darf auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr, Innovation und
Technik verwiesen werden.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die Errichtung eines ausschließlich für die PKW - Abfertigung gedachten Grenzüberganges
in Angern an der March ist im Bauprogramm 2000 des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Arbeit mit der Durchführung der Planung enthalten.
Der bereits im Vorjahr erstellte Vorentwurf konnte nicht weiter verfolgt werden, da die
ursprünglich von der Gemeinde Angern für diesen Zweck angebotenen Grundstücke nicht
zur Verfügung gestellt werden konnten.
Es musste daher zur Schaffung einer anderen Zufahrtsmöglichkeit ein neues
Straßenprojekt erstellt werden, das auch eine geänderte Lage des Abfertigungsgebäudes
mit sich brachte. Den diesbezüglich geänderten Entwurfsplänen wurde anlässlich der am
12. April 2000 stattgefundenen Planungsbesprechung seitens des Bundesministeriums für
Finanzen zugestimmt.
Die Genehmigungsverfahren für den Fährbetrieb konnten bereits abgeschlossen werden.
Die Genehmigungsverfahren für die Errichtung einer Grenzabfertigungsstelle sowie für
die Zufahrt von der Bundesstraße sind derzeit im Gange.
Aufgrund der Lage der geplanten Grenzabfertigungsanlage im Natur und
Landschaftsschutzgebiet haben bereits Vorgespräche mit den für die Baubewilligung
zuständigen Behörden stattgefunden (Wasserrechtsbehörde, Naturschutzbehörde,
Verkehrrechtsbehörde, Grenzgewässerkommission, Bau - und Raumordnungsbehörde
etc.).
Die Einreichung des Projektes erfolgt demnächst.
Beim Grenzübergang Hohenau sind derzeit
keine hochbaulichen Maßnahmen vorgesehen.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Der Beginn der Baumaßnahmen für die Errichtung des Grenzüberganges Angern an der
March sollen nach Abschluss der noch abzuwickelnden Genehmigungsverfahren noch
heuer erfolgen.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Im Bauprogramm 2000 stehen für den Beginn der Errichtung des Grenzüberganges
Angern an der March ÖS 3,000.000,-- zur Verfügung.