488/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Silhavy und GenossInnen haben am 14. März

2000 unter der Nr. 477/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betref -

fend Kürzung der Bundesmittel für steirische EU - Projekte gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

Die EU - Strukturfondsförderung ist keine Projektförderung sondern eine Programm -

förderung. Die EU - Mittel und die nationalen Kofinanzierungsmittel werden für das

Gesamtprogramm bereitgestellt, ohne dass zum Zeitpunkt der diesbezüglichen Ver -

einbarung bekannt ist, welche Projekte gefördert werden sollen.

 

Die Höhe der nationalen Kofinanzierung, welche sich aus Bundes - und Landesmit -

teln sowie privaten Mitteln zusammensetzt, sollte so bemessen werden, dass der

EU - Anteil an den Gesamtmitteln des Programms maximiert wird. Dies entspricht

auch einer Forderung der Landesfinanzreferenten in ihrem Memorandum an den

Bund zum Finanzausgleichsgesetz.

 

Bei Verwirklichung des Prinzips der Maximierung der EU - Mittel am Gesamtpro -

gramm wird zwar die Bundeskofinanzierung reduziert, in Summe kommt es aber

aufgrund der stark gestiegenen EU - Mittel dennoch zu einem deutlichen Anstieg der

Gelder, welche zur Finanzierung von Wirtschafts - Tourismus - oder Wissenschafts -

projekten im Ziel 2 - Programm Steiermark zur Verfügung stehen. Da außerdem die

förderfähige Bevölkerung zurückgeht, steigt die pro - Kopf - Förderung aus EU - und

Bundesmitteln um rund 41%.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass auch außerhalb des Ziel 2 - Programms Bun -

desmittel in die Steiermark fließen.

 

Zu Frage 2:

 

Der Bund ist grundsätzlich bereit, so viele nationale öffentliche Mittel für die EU -

Regionalprogramme bereitzustellen, wie die Länder selbst - unter Anwendung des

Prinzips der Maximierung des Anteils der EU - Mittel am Gesamtprogramm - zu den

EU - Programmen beitragen. Der Kofinanzierungsanteil des Bundes würde in diesem

Fall somit 50 % betragen. Den Ländern steht es jedoch frei, sich freiwillig zu einem

höheren Anteil am Gesamtprogramm zu verpflichten.

 

Zu Frage 3:

 

Wie schon in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt wurde, handelt es sich bei

der EU - Strukturfondsförderung um eine Programmförderung. Die Summe aus EU -

und Bundesmitteln wird höher sein als in der vergangenen Periode.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Durch eine Reduktion des Bundesbeitrags zur Kofinanzierung kommt es zu keinem

Verlust an EU - Mitteln für die Steiermark, da diese betragsmäßig bereits feststehen.

 

Der Bundesbeitrag ist so bemessen, dass unter der Bedingung, dass das Land den

gleich hohen Betrag zur Verfügung stellt, alle EU - Mittel ausgelöst werden können.

Durch den guten Verhandlungserfolg, den die österreichische Bundesregierung bei

den Verhandlungen zur Agenda 2000 im März 1999 in Berlin erzielen konnte, wer -

den die EU - Mittel für die Ziel 2 - Programme in Österreich in den Jahren 2000 bis

2006 insgesamt stark ansteigen. Für die Steiermark werden die EU - Mittel aus dem

Europäischen Regionalfonds (EFRE) durchschnittlich von 211 Millionen Schilling pro

Jahr auf 408 Millionen Schilling pro Jahr steigen und sich somit nahezu verdoppeln.

 

Zu Frage 6:

 

Unter Anwendung des Grundsatzes der Maximierung der EU - Mittel am Gesamtpro -

gramm wird sich der Bund wie bisher zu 50 % an der nationalen öffentlichen Kofi -

nanzierung des Ziel 2 - Programms Steiermark beteiligen.

Zu Frage 7:

 

In Relation zu den EU - Mitteln ist der Bundesbeitrag zur Kofinanzierung in der Steier -

mark höher als in den anderen Bundesländern. Es besteht kein direkter

Zusammenhang zum Finanzausgleich.