489/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde
haben am 14. März 2000 unter der Nr. 481/J an mich eine schriftliche parlamentari -
sche Anfrage betreffend Rechtsnachfolge der Frauenministerin gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Frau Bundesministerin Dr. Elisabeth SICKL ist die Rechtsnachfolgerin der ehemali -
gen Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz in sämtli -
chen Frauenangelegenheiten.
Der Kompetenzbereich der ehemaligen Bundesministerin für Frauenangelegenheiten
und Verbraucherschutz umfasste im Bereich Frauenangelegenheiten gemäß Ent -
schließung des Bundespräsidenten, BGBl. Nr. 62/1997, die sachliche Leitung der
damals zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Angelegenhei -
ten der Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik, der Angelegenheiten der
Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen sowie
der Angelegenheiten der Bundes - Gleichbehandlungskommission und der lntermini -
steriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.
Diese Kompetenzen wurden mit der am 1. April 2000 in Kraft getretenen Novelle des
Bundesministeriengesetzes 1986 unverändert dem Bundesministerium für soziale
Sicherheit und Generationen zugeordnet.
Gemäß § 16a Bundesministeriengesetz gelten weiters Zuständigkeitsvorschriften in
besonderen Bundesgesetzen als entsprechend geändert, wenn aufgrund von Ände -
rungen dieses Gesetzes Änderungen im
Wirkungsbereich der Bundesministerien
vorgesehen sind. Soweit der ehemaligen Bundesministerin für Frauenangelegen -
heiten und Verbraucherschutz somit in Bundesgesetzen eine Zuständigkeit im Be -
reich Frauenangelegenheiten eingeräumt war, ist diese somit ex lege auf die Bun -
desministerin für soziale Sicherheit und Generationen übergegangen.
Zu Frage 2:
Frau Dr. SICKL wurde vom Bundespräsidenten zur Bundesministerin für soziale
Sicherheit und Generationen ernannt. Sie ist daher korrekt als solche zu bezeichnen.
Es steht aber grundsätzlich außerhalb eines amtlichen Kontextes nichts entgegen,
die Bundesministerin bei Wahrnehmung ihrer frauenpolitischen Aufgaben als
„Frauenministerin“ zu bezeichnen, so wie auch die ehemalige Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz in öffentlichen Diskussionen über
frauenpolitische Anliegen als „Frauenministerin“ bezeichnet wurde.
Zu den Fragen 3a, 3b und 3c:
Frauenpolitik ist nicht nur im Rahmen des für Frauenangelegenheiten zuständigen
Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, sondern ressortüber -
greifend wahrzunehmen.
In die interministerielle Arbeitsgruppe für Chancengleichheit soll jedes Ressort einen
Ressortbeauftragten bzw. eine Ressortbeauftragte entsenden. Die Tätigkeit der Res -
sortbeauftragten soll insbesondere darin bestehen, frauenspezifische Gesichtspunk -
te in den Maßnahmen der Ressorts zu berücksichtigen, Kriterien für die Umsetzung
durch gezielte Aktionen und strukturelle Änderungen zu erarbeiten, bestehende Pro -
jekte und Initiativen aufzulisten, gesetzliche Vorhaben auf die Gleichstellungspers -
pektive zu durchleuchten und damit einen kontinuierlichen Prozess der Umsetzung
des Gender - Mainstreaming einzuleiten.
Ich werde selbstverständlich als Bundeskanzler die Umsetzung der im
Regierungsprogramm in Kapitel IV, Politik für Frauen, vorgesehenen Maßnahmen
verfolgen und unterstützen, darüber hinaus die Arbeitsgruppe für
Gleichbehandlungsfragen bestmöglich unterstützen und den von Frau
Bundesministerin Dr. SICKL verfolgten Ansatz der Umsetzung des Gender
Mainstreaming auch in meinem Ressort
fördern.
Zu Frage 4:
Wie mir Bundesministerin Dr. SICKL mitteilt, wird sie bestehende vertragliche
Verpflichtungen erfüllen.
Zu den Fragen 5a bis 5e:
Mit dem neuen Bundesministeriengesetz ist die Zuständigkeit für diese
Angelegenheiten auf das Bundesministerium für soziale Sicherheit und
Generationen übergegangen und die Fragen wären daher an die zuständige
Bundesministerin zu richten.
Zu den Fragen 6 bis 8:
Zu diesen Fragen darf ich Sie auf das Regierungsprogramm, Kapitel IV, Politik für
Frauen, verweisen, in dem in ausführlicher Weise die Ziele der Bundesregierung für
die Gesetzgebungsperiode ausgeführt werden.