489/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde

haben am 14. März 2000 unter der Nr. 481/J an mich eine schriftliche parlamentari -

sche Anfrage betreffend Rechtsnachfolge der Frauenministerin gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Frau Bundesministerin Dr. Elisabeth SICKL ist die Rechtsnachfolgerin der ehemali -

gen Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz in sämtli -

chen Frauenangelegenheiten.

 

Der Kompetenzbereich der ehemaligen Bundesministerin für Frauenangelegenheiten

und Verbraucherschutz umfasste im Bereich Frauenangelegenheiten gemäß Ent -

schließung des Bundespräsidenten, BGBl. Nr. 62/1997, die sachliche Leitung der

damals zum Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes gehörenden Angelegenhei -

ten der Koordination in Angelegenheiten der Frauenpolitik, der Angelegenheiten der

Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen sowie

der Angelegenheiten der Bundes - Gleichbehandlungskommission und der lntermini -

steriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen.

 

Diese Kompetenzen wurden mit der am 1. April 2000 in Kraft getretenen Novelle des

Bundesministeriengesetzes 1986 unverändert dem Bundesministerium für soziale

Sicherheit und Generationen zugeordnet.

 

Gemäß § 16a Bundesministeriengesetz gelten weiters Zuständigkeitsvorschriften in

besonderen Bundesgesetzen als entsprechend geändert, wenn aufgrund von Ände -

rungen dieses Gesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien

vorgesehen sind. Soweit der ehemaligen Bundesministerin für Frauenangelegen -

heiten und Verbraucherschutz somit in Bundesgesetzen eine Zuständigkeit im Be -

reich Frauenangelegenheiten eingeräumt war, ist diese somit ex lege auf die Bun -

desministerin für soziale Sicherheit und Generationen übergegangen.

 

Zu Frage 2:

 

Frau Dr. SICKL wurde vom Bundespräsidenten zur Bundesministerin für soziale

Sicherheit und Generationen ernannt. Sie ist daher korrekt als solche zu bezeichnen.

 

Es steht aber grundsätzlich außerhalb eines amtlichen Kontextes nichts entgegen,

die Bundesministerin bei Wahrnehmung ihrer frauenpolitischen Aufgaben als

„Frauenministerin“ zu bezeichnen, so wie auch die ehemalige Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz in öffentlichen Diskussionen über

frauenpolitische Anliegen als „Frauenministerin“ bezeichnet wurde.

 

Zu den Fragen 3a, 3b und 3c:

 

Frauenpolitik ist nicht nur im Rahmen des für Frauenangelegenheiten zuständigen

Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen, sondern ressortüber -

greifend wahrzunehmen.

 

In die interministerielle Arbeitsgruppe für Chancengleichheit soll jedes Ressort einen

Ressortbeauftragten bzw. eine Ressortbeauftragte entsenden. Die Tätigkeit der Res -

sortbeauftragten soll insbesondere darin bestehen, frauenspezifische Gesichtspunk -

te in den Maßnahmen der Ressorts zu berücksichtigen, Kriterien für die Umsetzung

durch gezielte Aktionen und strukturelle Änderungen zu erarbeiten, bestehende Pro -

jekte und Initiativen aufzulisten, gesetzliche Vorhaben auf die Gleichstellungspers -

pektive zu durchleuchten und damit einen kontinuierlichen Prozess der Umsetzung

des Gender - Mainstreaming einzuleiten.

 

Ich werde selbstverständlich als Bundeskanzler die Umsetzung der im

Regierungsprogramm in Kapitel IV, Politik für Frauen, vorgesehenen Maßnahmen

verfolgen und unterstützen, darüber hinaus die Arbeitsgruppe für

Gleichbehandlungsfragen bestmöglich unterstützen und den von Frau

Bundesministerin Dr. SICKL verfolgten Ansatz der Umsetzung des Gender

Mainstreaming auch in meinem Ressort fördern.

Zu Frage 4:

 

Wie mir Bundesministerin Dr. SICKL mitteilt, wird sie bestehende vertragliche

Verpflichtungen erfüllen.

 

Zu den Fragen 5a bis 5e:

 

Mit dem neuen Bundesministeriengesetz ist die Zuständigkeit für diese

Angelegenheiten auf das Bundesministerium für soziale Sicherheit und

Generationen übergegangen und die Fragen wären daher an die zuständige

Bundesministerin zu richten.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

 

Zu diesen Fragen darf ich Sie auf das Regierungsprogramm, Kapitel IV, Politik für

Frauen, verweisen, in dem in ausführlicher Weise die Ziele der Bundesregierung für

die Gesetzgebungsperiode ausgeführt werden.