493/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz und Genossen haben am 14. März 2000
unter der Nr. 517/J an den Herrn Bundeskanzler eine schriftliche
Parlamentarische Anfrage betreffend „Österreichische Sporthilfe“ gerichtet. Im
Zuge der Kompetenzänderung durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000
ist für die Beantwortung nunmehr die Bundesministerin für öffentliche Leistung
und Sport zuständig.
Wie in der gegenständlichen Anfrage festgehalten, fällt die vertragliche Regelung
in die Verantwortung des damaligen Sporthilfepräsidenten und Bundeskanzlers
Mag. Viktor Klima und des damaligen geschäftsführenden Sporthilfepräsidenten
und Staatssekretärs Dr. Peter Wittmann, die ihre Funktionen per Statut der
„Österreichischen Sporthilfe“ innehatten.
Nachstehend gebe ich folgende Informationen der zuständigen Fachabteilung
weiter:
1. Welche Teile umfasste die Gehaltsvereinbarung mit den letzten drei Sport -
hilfe - Generalsekretären Peter Seisenbacher, Andreas Schwab und Hubert
Neuper?
Die Regelungen betreffend Peter Seisenbacher liegen mir nicht vor.
Die Vereinbarungen betreffend Andreas Schwab und Hubert Neuper beinhalten
ein fixes Entgelt und Leistungsprämien bzw. Provisionen.
2. Ist es richtig, dass die Provisionsvereinbarung erst bei der Bestellung
Hubert Neupers eingeführt wurde?
Nein.
3. Wie lautete die Ausschreibung, die zur Bestellung Hubert Neupers führte
hinsichtlich des Gehalts?
a) War die Provisionsvereinbarung bereits Teil der Ausschreibung?
b) Wenn nein, wie konnte die Gehaltsvereinbarung gegenüber der Ausschrei -
bung abgeändert werden, ohne dass es zu einer Ausschreibung kam?
Die Ausschreibung enthielt, wie auch in der Wirtschaft üblich, keine Angaben
über Entgelte.
4. Ist geplant, auch bei der kommenden Bestellung eines/einer Sporthilfe -
generalsekretärs/in weiterhin Provisionen als Gehaltsbestandteil aufzu -
nehmen?
Die Vorgangsweise wird sich bei den konkreten Gehaltsverhandlungen ergeben
und sich insbesonders auch darauf beziehen, dass die Interessen der Sporthilfe
im Hinblick auf die Aquirierung entsprechender Geldmittel für die Erfüllung des
Aufgabenzwecks möglichst optimal gewahrt werden können.
5. Wie genau lautete die Provisionsvereinbarung?
a) Ist es richtig, dass Provisionen für jede neue Sponsorleistung verrechnet
werden durften und nicht erst ab einer gewissen Gesamthöhe an Sponsor -
leistungen?
b) Ist es nicht unüblich, Provisionen schon für das hauptsächliche Betäti -
gungsfeld zu leisten?
c) Warum wurde eine Provisionszahlung, wenn überhaupt, nicht erst ab dem
Überschreiten einer bestimmten Höhe an Sponsoreinnahmen vereinbart?
Die Provisionsvereinbarung lautete:
„Der GESCHÄFTSFÜHRER hat auf die Dauer dieses Dienstvertrages nach
Ablauf eines Geschäftsjahres im nachhinein Anspruch auf eine Leistungsprämie
in der Höhe von 10 % der durch seine Tätigkeit zusätzlich für die SPORTHILFE
erzielten Einnahmen.
Von diesen Einnahmen sind die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, aus Förde -
rungen des Bundes, aus Lotto - Toto, aus Zins - und Skontoerträgen sowie die
Einnahmen aus den zum Zeitpunkt des Inkrafttreten dieses Dienstvertrages
bestehenden Verträgen und Projekten und die Einnahmen, die aus der Ver -
längerung dieser Vereinbarungen (Projekte) erzielt werden, ausgenommen.
Werden durch die Tätigkeit des GESCHÄFTSFÜHRERs aus diesen Verträgen
höhere Einnahmen erzielt, so sind diese zusätzlichen Einnahmen bei der
Prämienberechnung zu
berücksichtigen.“
Eine spezielle Bewertung und Beurteilung der Motive für diese Regelung kann
ich nicht vornehmen, weil ich am Abschluss der Vereinbarung nicht beteiligt war.
6. Ist es richtig, dass seitens des Generalsekretärs auch Provisionen für Ein -
nahmen in Rechnung gestellt wurden, die entgegen der Vereinbarung
bereits von seinem Vorgänger mit den Sponsoren ausverhandelt wurden?
a) Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Projekte?
b) Wurden Provisionszahlungen für solche entgegen der Vereinbarung in
Rechnung gestellten Leistungen getätigt?
c) Wurden diese Beträge zurückverlangt und zurückbezahlt?
Aus den mir vorliegenden Informationen geht hervor, dass Generalsekretär
Hubert Neuper in Summe einen geringeren Betrag als Provision verrechnet hat,
als ihm vertragsmäßig zugestanden wäre, sodass auch kein Betrag zurück -
zufordern gewesen wäre.
7. Wie hoch waren die Rücklagen der „Österreichischen Sporthilfe“ beim
Amtsantritt Hubert Neupers als Generalsekretär und bei seinem Aus -
scheiden aus dieser Funktion?
Die Rücklagen per 31.12.1996 betrugen S 15,449.832,33, per 31.12.1999
S 17,505.802,06.