493/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz und Genossen haben am 14. März 2000

unter der Nr. 517/J an den Herrn Bundeskanzler eine schriftliche

Parlamentarische Anfrage betreffend „Österreichische Sporthilfe“ gerichtet. Im

Zuge der Kompetenzänderung durch die Bundesministeriengesetz - Novelle 2000

ist für die Beantwortung nunmehr die Bundesministerin für öffentliche Leistung

und Sport zuständig.

 

Wie in der gegenständlichen Anfrage festgehalten, fällt die vertragliche Regelung

in die Verantwortung des damaligen Sporthilfepräsidenten und Bundeskanzlers

Mag. Viktor Klima und des damaligen geschäftsführenden Sporthilfepräsidenten

und Staatssekretärs Dr. Peter Wittmann, die ihre Funktionen per Statut der

„Österreichischen Sporthilfe“ innehatten.

 

Nachstehend gebe ich folgende Informationen der zuständigen Fachabteilung

weiter:

1. Welche Teile umfasste die Gehaltsvereinbarung mit den letzten drei Sport -

    hilfe - Generalsekretären Peter Seisenbacher, Andreas Schwab und Hubert

    Neuper?

 

    Die Regelungen betreffend Peter Seisenbacher liegen mir nicht vor.

    Die Vereinbarungen betreffend Andreas Schwab und Hubert Neuper beinhalten

    ein fixes Entgelt und Leistungsprämien bzw. Provisionen.

 

 

2. Ist es richtig, dass die Provisionsvereinbarung erst bei der Bestellung

    Hubert Neupers eingeführt wurde?

 

    Nein.

 

 

3. Wie lautete die Ausschreibung, die zur Bestellung Hubert Neupers führte

    hinsichtlich des Gehalts?

a) War die Provisionsvereinbarung bereits Teil der Ausschreibung?

b) Wenn nein, wie konnte die Gehaltsvereinbarung gegenüber der Ausschrei -

    bung abgeändert werden, ohne dass es zu einer Ausschreibung kam?

 

    Die Ausschreibung enthielt, wie auch in der Wirtschaft üblich, keine Angaben

    über Entgelte.

 

 

4. Ist geplant, auch bei der kommenden Bestellung eines/einer Sporthilfe -

    generalsekretärs/in weiterhin Provisionen als Gehaltsbestandteil aufzu -

    nehmen?

    Die Vorgangsweise wird sich bei den konkreten Gehaltsverhandlungen ergeben

    und sich insbesonders auch darauf beziehen, dass die Interessen der Sporthilfe

    im Hinblick auf die Aquirierung entsprechender Geldmittel für die Erfüllung des

    Aufgabenzwecks möglichst optimal gewahrt werden können.

 

5. Wie genau lautete die Provisionsvereinbarung?

a) Ist es richtig, dass Provisionen für jede neue Sponsorleistung verrechnet

    werden durften und nicht erst ab einer gewissen Gesamthöhe an Sponsor -

    leistungen?

b) Ist es nicht unüblich, Provisionen schon für das hauptsächliche Betäti -

    gungsfeld zu leisten?

c) Warum wurde eine Provisionszahlung, wenn überhaupt, nicht erst ab dem

    Überschreiten einer bestimmten Höhe an Sponsoreinnahmen vereinbart?

 

    Die Provisionsvereinbarung lautete:

 

    „Der GESCHÄFTSFÜHRER hat auf die Dauer dieses Dienstvertrages nach

    Ablauf eines Geschäftsjahres im nachhinein Anspruch auf eine Leistungsprämie

    in der Höhe von 10 % der durch seine Tätigkeit zusätzlich für die SPORTHILFE

    erzielten Einnahmen.

 

    Von diesen Einnahmen sind die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, aus Förde -

    rungen des Bundes, aus Lotto - Toto, aus Zins - und Skontoerträgen sowie die

    Einnahmen aus den zum Zeitpunkt des Inkrafttreten dieses Dienstvertrages

    bestehenden Verträgen und Projekten und die Einnahmen, die aus der Ver -

    längerung dieser Vereinbarungen (Projekte) erzielt werden, ausgenommen.

    Werden durch die Tätigkeit des GESCHÄFTSFÜHRERs aus diesen Verträgen

    höhere Einnahmen erzielt, so sind diese zusätzlichen Einnahmen bei der

    Prämienberechnung zu berücksichtigen.“

    Eine spezielle Bewertung und Beurteilung der Motive für diese Regelung kann

    ich nicht vornehmen, weil ich am Abschluss der Vereinbarung nicht beteiligt war.

 

6. Ist es richtig, dass seitens des Generalsekretärs auch Provisionen für Ein -

    nahmen in Rechnung gestellt wurden, die entgegen der Vereinbarung

    bereits von seinem Vorgänger mit den Sponsoren ausverhandelt wurden?

a) Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Projekte?

b) Wurden Provisionszahlungen für solche entgegen der Vereinbarung in

    Rechnung gestellten Leistungen getätigt?

c) Wurden diese Beträge zurückverlangt und zurückbezahlt?

 

 

    Aus den mir vorliegenden Informationen geht hervor, dass Generalsekretär

    Hubert Neuper in Summe einen geringeren Betrag als Provision verrechnet hat,

    als ihm vertragsmäßig zugestanden wäre, sodass auch kein Betrag zurück -

    zufordern gewesen wäre.

 

 

7. Wie hoch waren die Rücklagen der „Österreichischen Sporthilfe“ beim

    Amtsantritt Hubert Neupers als Generalsekretär und bei seinem Aus -

    scheiden aus dieser Funktion?

 

    Die Rücklagen per 31.12.1996 betrugen S 15,449.832,33, per 31.12.1999

    S 17,505.802,06.