494/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz, Freundinnen und Freunde haben am
14. März 2000 unter der Nr. 518/J an den Herrn Bundeskanzler eine schriftliche
Parlamentarische Anfrage betreffend „World Sports Award of the Century III“
gestellt. Im Zuge der Kompetenzänderung durch die Bundesministeriengesetz -
Novelle 2000 ist für die Beantwortung nunmehr die Bundesministerin für
öffentliche Leistung und Sport zuständig.
Der ,.World Sports Award of the Century“ liegt ausschließlich im
Verantwortungsbereich des damaligen Bundeskanzlers Mag. Viktor Klima und
seines Staatssekretärs Dr. Peter Wittmann.
Nachstehend gebe ich folgende Informationen der zuständigen Fachabteilung
weiter:
Nennen Sie zu den folgenden Budgetposten bitte jeweils die Kosten laut
Endabrechnung und die Differenz zum tatsächlich eingereichten Budget.
Zu Frage 9:
Gab es in der Endabrechnung weitere Budgetposten, die im Ansatz nicht
enthalten waren?
In der Endabrechnung gibt es keine weiteren Budgetposten.
a) Wenn ja, welche und mit welchem Betrag scheinen die jeweiligen
Posten in der Endabrechnung auf?
Zu Frage 10:
Laut Anfragebeantwortung gab es eine Vereinbarung, wie sich höhere
Einnahmen bzw. geringere Kosten auf den Förderungsbetrag auswirken
würden.
a) Wie genau lautete diese Vereinbarung?
Punkt 2.4. des Vertrages:
Bei der vom Förderungsgeber gewährten Förderung handelt es sich um einen
Höchstbetrag, der sich weder durch eine Überschreitung der obgenannten
Kosten, noch durch dazukommende Finanzierungskosten und
Mehrwertsteuer, noch durch irgend einen sonstigen Umstand erhöht und auch
keinerlei Wertsicherung unterliegt.
Punkt 2.5. des Vertrages:
Im Falle der Reduktion der Gesamtkosten des Projektes unter einen Betrag
von S 33,000.000,-- (Schilling dreiunddreißig Millionen) vermindert sich der
Beitrag des Bundes im aliquoten Ausmaß.
b) Wird sie nach Vorlage der Endabrechnung zur Anwendung kommen?
siehe
Beantwortung zu Frage 10.a)
Zu Frage 11:
Laut Anfragebeantwortung hat die „Österreichische Sporthilfe“ einen
Nutzen von mindestens S 320.000, -- aus der Veranstaltung gezogen.
a) Handelt es sich dabei um eine Zahlung der „Neuper Team
Ges.m.b.H.“ an die Sporthilfe?
Es handelt sich dabei um eine Zahlung der Neuper Team Ges.m.b.H. an die
Österreichische Sporthilfe.
b) Wenn nein, wer sonst hat diese Summe an die Sporthilfe
überwiesen?
c) Sollte es sich um keine Überweisung gehandelt haben, in welcher
Form hat die Sporthilfe diesen Nutzen lukriert?
d) Wovon ist es abhängig, ob sich der Nutzen von mindestens
S 320.000,-- noch erhöht?
Es wird keinerlei Erhöhung geben. Es handelt sich dabei um den Lizenz -
betrag für die Benutzung der Marke „Österreichische Sporthilfe“.
ZuFrage12:
Laut Anfragebeantwortung wurden die Marketing - und Werbeeffekte im
Rahmen einer Studie untersucht, die offenbar bereits vorliegen dürfte.
a) Wer hat diese Studie in Auftrag gegeben?
Die Studie wurde von Neuper & Team Ges.m.b.H. in Auftrag gegeben.
b) Welche Kosten hat sie verursacht?
Keine Kosten, die Mediahaus Austria hat diese Studie kostenfrei erstellt.
c) Ist diese Studie für die Öffentlichkeit zugänglich? Wenn ja, wie?
Teile dieser Studie wurden bereits im Rahmen einer Pressekonferenz der Öf -
fentlichkeit vorgestellt. Die komplette Studie kann jederzeit bei der Neuper &
Team Ges.m.b.H. angefordert werden.
d) Wie wurden die Marketing - bzw. Werbeeffekte berechnet?
Im Zusammenhang mit der Berechnung der erwähnten Effekte können Rück -
fragen direkt an das Mediahaus Austria, Herrn Franz Alexander Späth, unter
der Wiener Telefonnummer 01/71630/500 gerichtet werden.
e) Welche Daten lagen der Studie hinsichtlich der über Österreich
hinaus erfolgten Berichterstellung zugrunde?
Soweit wie möglich lagen dieser Studie ausländische Medienanalysen zu -
grunde, wobei auch hier diesbezügliche Rückfragen bitte direkt an das Media -
haus Austria gerichtet werden können.
Zu Frage 13:
Bei der Anfragebeantwortung blieb die Frage, wann die Beiträge in den
jeweiligen Fernsehanstalten ausgestrahlt wurden, unbeantwortet. Da
auch die Angaben hinsichtlich der österreichischen Daten kaum nach -
vollziehbar sind (laut Anfragebeantwortung 5.410.000 ZuseherInnen,
wogegen laut TV - Media nur 1.090.000 ZuseherInnen gab) stellen wir die
Frage nochmals.
a) Zu welchen Uhrzeiten wurden die jeweiligen Berichte ausgestrahlt?
siehe Beilage 5)
b) Bitte gliedern Sie die Angaben über die Übertragungszeit der Sender
nach den einzelnen Berichten auf.
siehe Beilage 5)
Die Beilagen 1 bis 5 konnten nicht gescannt werden!!