494/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz, Freundinnen und Freunde haben am

14. März 2000 unter der Nr. 518/J an den Herrn Bundeskanzler eine schriftliche

Parlamentarische Anfrage betreffend „World Sports Award of the Century III“

gestellt. Im Zuge der Kompetenzänderung durch die Bundesministeriengesetz -

Novelle 2000 ist für die Beantwortung nunmehr die Bundesministerin für

öffentliche Leistung und Sport zuständig.

 

Der ,.World Sports Award of the Century“ liegt ausschließlich im

Verantwortungsbereich des damaligen Bundeskanzlers Mag. Viktor Klima und

seines Staatssekretärs Dr. Peter Wittmann.

 

Nachstehend gebe ich folgende Informationen der zuständigen Fachabteilung

weiter:

 

 

Nennen Sie zu den folgenden Budgetposten bitte jeweils die Kosten laut

Endabrechnung und die Differenz zum tatsächlich eingereichten Budget.




 

 





Zu Frage 9:

Gab es in der Endabrechnung weitere Budgetposten, die im Ansatz nicht

enthalten waren?

                In der Endabrechnung gibt es keine weiteren Budgetposten.

 

                a) Wenn ja, welche und mit welchem Betrag scheinen die jeweiligen

                Posten in der Endabrechnung auf?

 

 

Zu Frage 10:

                Laut Anfragebeantwortung gab es eine Vereinbarung, wie sich höhere

                Einnahmen bzw. geringere Kosten auf den Förderungsbetrag auswirken

                würden.

                a) Wie genau lautete diese Vereinbarung?

 

                Punkt 2.4. des Vertrages:

                Bei der vom Förderungsgeber gewährten Förderung handelt es sich um einen

                Höchstbetrag, der sich weder durch eine Überschreitung der obgenannten

                Kosten, noch durch dazukommende Finanzierungskosten und

                Mehrwertsteuer, noch durch irgend einen sonstigen Umstand erhöht und auch

                keinerlei Wertsicherung unterliegt.

 

                Punkt 2.5. des Vertrages:

                Im Falle der Reduktion der Gesamtkosten des Projektes unter einen Betrag

                von S 33,000.000,-- (Schilling dreiunddreißig Millionen) vermindert sich der

                Beitrag des Bundes im aliquoten Ausmaß.

               

                b) Wird sie nach Vorlage der Endabrechnung zur Anwendung kommen?

                siehe Beantwortung zu Frage 10.a)

Zu Frage 11:

                Laut Anfragebeantwortung hat die „Österreichische Sporthilfe“ einen

                Nutzen von mindestens S 320.000, -- aus der Veranstaltung gezogen.

                a) Handelt es sich dabei um eine Zahlung der „Neuper Team

                Ges.m.b.H.“ an die Sporthilfe?

                Es handelt sich dabei um eine Zahlung der Neuper Team Ges.m.b.H. an die

                Österreichische Sporthilfe.

 

                b) Wenn nein, wer sonst hat diese Summe an die Sporthilfe

                überwiesen?

 

                c) Sollte es sich um keine Überweisung gehandelt haben, in welcher

                Form hat die Sporthilfe diesen Nutzen lukriert?

 

                d) Wovon ist es abhängig, ob sich der Nutzen von mindestens

                S 320.000,-- noch erhöht?

                Es wird keinerlei Erhöhung geben. Es handelt sich dabei um den Lizenz -

                betrag für die Benutzung der Marke „Österreichische Sporthilfe“.

 

ZuFrage12:

                Laut Anfragebeantwortung wurden die Marketing - und Werbeeffekte im

                Rahmen einer Studie untersucht, die offenbar bereits vorliegen dürfte.

                a) Wer hat diese Studie in Auftrag gegeben?

                Die Studie wurde von Neuper & Team Ges.m.b.H. in Auftrag gegeben.

 

                b) Welche Kosten hat sie verursacht?

                    Keine Kosten, die Mediahaus Austria hat diese Studie kostenfrei erstellt.

                c) Ist diese Studie für die Öffentlichkeit zugänglich? Wenn ja, wie?

                Teile dieser Studie wurden bereits im Rahmen einer Pressekonferenz der Öf -

                fentlichkeit vorgestellt. Die komplette Studie kann jederzeit bei der Neuper &

                Team Ges.m.b.H. angefordert werden.

 

                d) Wie wurden die Marketing - bzw. Werbeeffekte berechnet?

                Im Zusammenhang mit der Berechnung der erwähnten Effekte können Rück -

                fragen direkt an das Mediahaus Austria, Herrn Franz Alexander Späth, unter

                der Wiener Telefonnummer 01/71630/500 gerichtet werden.

 

                e) Welche Daten lagen der Studie hinsichtlich der über Österreich

                    hinaus erfolgten Berichterstellung zugrunde?

                Soweit wie möglich lagen dieser Studie ausländische Medienanalysen zu -

                grunde, wobei auch hier diesbezügliche Rückfragen bitte direkt an das Media -

                haus Austria gerichtet werden können.

 

 

Zu Frage 13:

                Bei der Anfragebeantwortung blieb die Frage, wann die Beiträge in den

                jeweiligen Fernsehanstalten ausgestrahlt wurden, unbeantwortet. Da

                auch die Angaben hinsichtlich der österreichischen Daten kaum nach -

                vollziehbar sind (laut Anfragebeantwortung 5.410.000 ZuseherInnen,

                wogegen laut TV - Media nur 1.090.000 ZuseherInnen gab) stellen wir die

                Frage nochmals.

                a) Zu welchen Uhrzeiten wurden die jeweiligen Berichte ausgestrahlt?

                siehe Beilage 5)

 

                b) Bitte gliedern Sie die Angaben über die Übertragungszeit der Sender

                nach den einzelnen Berichten auf.

                siehe Beilage 5)

 

                Die Beilagen 1 bis 5 konnten nicht gescannt werden!!