495/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz und Genossen haben am 21. März 2000

unter der Nr. 546/J an den Herrn Bundeskanzler eine schriftliche

Parlamentarische Anfrage betreffend "World Sports Award of the Century“

gerichtet. Im Zuge der Kompetenzänderung durch die Bundesministeriengesetz -

Novelle 2000 ist für die Beantwortung nunmehr die Bundesministerin für

öffentliche Leistung und Sport zuständig.

 

Der "World Sports Awards of the Century“ liegt ausschließlich im

Verantwortungsbereich des damaligen Bundeskanzlers Mag. Viktor Klima und

seines Staatssekretärs Dr. Peter Wittmann.

 

Nachstehend gebe ich folgende Informationen der zuständigen Fachabteilung

weiter:

 

1. Lag beim Ministerrat am 9. Februar 1999 ein schriftliches Förderansuchen

    vor?

a) Wenn ja, wer war der Förderungswerber?

b) Wenn nein, wer hat das Förderansuchen eingebracht?

c) Ist es üblich, im Ministerrat Förderbeträge in Millionenhöhe ohne Vorlage

    schriftlicher Unterlagen zu beschließen?

 

Zu Frage 1:

    Es lag kein schriftliches Förderansuchen vor. Der Ministerrat hat am 9. Februar

    1999 deshalb auch diesbezüglich keinen Beschluss gefasst, sondern einen

    Bericht des damaligen Bundeskanzlers zur Kenntnis genommen. Darin wird

    festgestellt, dass die Bundesregierung die Absicht hat, ein solches Event zu

    unterstützen, wobei davon ausgegangen wurde, dass eine konkrete Förderzusage

    erst nach Vorliegen und Überprüfung entsprechender Unterlagen erfolgen könne.

 

 

2. Sofern das Förderansuchen beim Ministerrat am 9. Februar 1999 vom

    damaligen Generalsekretär Hubert Neuper eingebracht worden ist:

 

    Ist es laut Statut der „Österreichischen Sporthilfe“ möglich, dass der

    Generalsekretär vor der Beschlussfassung des Vorstandes im Namen der

    „Österreichischen Sporthilfe“ ein Projekt in dieser Größenordnung zwecks

    Förderung einreicht?

 

a) Wenn nein, welche dienstrechtlichen Schritte hat der Präsident bzw. der

    Vorstand hinsichtlich dieser Kompetenzüberschreitung unternommen?

b) Sollten keine Schritte unternommen worden sein, warum nicht?

 

Zu Frage 2:

    Ergibt sich aus der Beantwortung zu Frage 1.

3. Sofern das Förderansuchen beim Ministerrat am 9. Februar 1999 vom

    damaligen Bundeskanzler und Sporthilfepräsidenten Mag. Viktor Klima

    eingebracht worden ist:

 

    Ist es laut Statut der Sporthilfe möglich, dass der Präsident vor der

    Beschlussfassung des Vorstands im Namen der „Österreichischen Sport -

    hilfe“ ein Projekt in dieser Größenordnung zwecks Förderung einreicht?

 

a) Wenn nein, welche Schritte hat der Vorstand hinsichtlich dieser Kompe -

     tenzüberschreitung unternommen?

b) Sollten keine Schritte unternommen worden sein, warum nicht?

 

 

Zu Frage 3:

    Der Ministerrat hat, wie schon bei Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, die

    Absicht zur Unterstützung dieses Events zur Kenntnis genommen. Die

    entsprechenden Projektunterlagen waren in jeder Hinsicht noch zu erarbeiten, die

    Trägerschaft festzulegen, die Höhe des notwendigen Finanzbedarfes festzustellen

    sowie die Finanzierung sicherzustellen. Diese Schritte wurden in der Folge auch

    gesetzt, ehe die konkrete Förderungsentscheidung erfolgte.

 

 

4. Ist es laut Statut der Sporthilfe möglich, dass der Generalsekretär über sein

    Privatunternehmen ein solches Projekt durchführt, ohne vom Vorstand

    vorher formell ermächtigt worden zu sein?

 

a) Wenn nein, welche Schritte hat der Vorstand hinsichtlich der erfolgten

    Kompetenzüberschreitung unternommen?

b) Sollten keine Schritte unternommen worden sein, warum nicht?

Zu Frage 4:

    Wie mir die zuständigen Beamten des BMöLS mitteilten, waren

    Vorstandsmitglieder der Österreichischen Sporthilfe in die Gespräche

    miteingebunden. Der Vorstand hat laut Mitteilung der Österreichischen Sporthilfe

    am 23. Juni 1999 dem Projekt und der Vorgangsweise zugestimmt.

 

 

5. Als der Vorstand Herrn Neuper formell ermächtigt hat, dieses Projekt über

    sein Privatunternehmen selbstständig durchzuführen hätte klar sein

    müssen, dass dieser Beschluss massive Auswirkungen auf die zeitlichen

    Kapazitäten des Generalsekretärs hinsichtlich der Ausübung seiner

    Funktion haben musste.

 

a) Gab es eine Vereinbarung mit dem Generalsekretär über eine (teilweise)

    Dienstfreistellung?

b) Wenn nein, wie hat der Vorstand seine Auffassung begründet, dass die

    Ausübung der Funktion neben der Organisation dieses Megaevents ohne

    Einschränkungen möglich wäre?

 

Zu Frage 5:

    Wie mir die zuständigen Beamten des BMöLS mitteilten, wurde das Projekt vom

    damaligen Vorstand der Österreichischen Sporthilfe als im Interesse der Sporthilfe

    angesehen. Weiters wurde mir berichtet, dass der Generalsekretär dem Vorstand

    darstellen konnte, dass die laufende Tätigkeit der Österreichischen Sporthilfe

    sichergestellt sei und deshalb die Genehmigung für das Vorhaben in der

    durchgeführten Form erfolgte.

6. Laut Anfragebeantwortung wurde vom Bund kein Fixbetrag zugesagt.

    Dennoch hat die „Neuper Team Ges.m.b.H.“ in ihrem Förderantrag an die

    Gemeinde Wien angegeben, dass seitens des Bundes ein Fixum von 16,5

    Millionen Schilling beschlossen wurde.

 

a) Wie beurteilen Sie diese Fehlinformation, die möglicherweise auch Einfluss

    auf die Entscheidung hatte, bei der Antragstellung an die Stadt Wien?

 

Zu Frage 6:

    Jedes Förderungsansuchen hat die erwarteten Förderungsmittel anderer öffent -

    licher Einrichtungen sowie die Gesamtfinanzierung zu enthalten. Wie mir die

    zuständigen Beamten des BMöLS mitteilten, gab es zwischen dem

    Ministerratsvortrag vom 9. Februar 1999 und dem Erstellen des

    Förderungsansuchens an die Stadt Wien eine Reihe von Gesprächen der Bezug

    habenden Ministerien sowie der Stadt Wien. Da die Voraussetzungen für die

    Gewährung der Förderung in der Höhe von S 16,5 Mio. durch den Bund festgelegt

    waren, konnte die Neuper & Team Ges.m.b.H. bei Vorliegen dieser

    Voraussetzungen von einem Beitrag des Bundes in der Höhe von S 16,5 Mio. (im

    Ministerratsvortrag vom 9. Februar 1999 wurde noch von einem Betrag von S 25

    Mio. gesprochen) ausgehen.