495/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Brosz und Genossen haben am 21. März 2000
unter der Nr. 546/J an den Herrn Bundeskanzler eine schriftliche
Parlamentarische Anfrage betreffend "World Sports Award of the Century“
gerichtet. Im Zuge der Kompetenzänderung durch die Bundesministeriengesetz -
Novelle 2000 ist für die Beantwortung nunmehr die Bundesministerin für
öffentliche Leistung und Sport zuständig.
Der "World Sports Awards of the Century“ liegt ausschließlich im
Verantwortungsbereich des damaligen Bundeskanzlers Mag. Viktor Klima und
seines Staatssekretärs Dr. Peter Wittmann.
Nachstehend gebe ich folgende Informationen der zuständigen Fachabteilung
weiter:
1. Lag beim Ministerrat am 9. Februar 1999 ein schriftliches Förderansuchen
vor?
a) Wenn ja, wer war der Förderungswerber?
b) Wenn nein, wer hat das Förderansuchen eingebracht?
c) Ist es üblich, im Ministerrat Förderbeträge in Millionenhöhe ohne Vorlage
schriftlicher Unterlagen zu beschließen?
Zu Frage 1:
Es lag kein schriftliches Förderansuchen vor. Der Ministerrat hat am 9. Februar
1999 deshalb auch diesbezüglich keinen Beschluss gefasst, sondern einen
Bericht des damaligen Bundeskanzlers zur Kenntnis genommen. Darin wird
festgestellt, dass die Bundesregierung die Absicht hat, ein solches Event zu
unterstützen, wobei davon ausgegangen wurde, dass eine konkrete Förderzusage
erst nach Vorliegen und Überprüfung entsprechender Unterlagen erfolgen könne.
2. Sofern das Förderansuchen beim Ministerrat am 9. Februar 1999 vom
damaligen Generalsekretär Hubert Neuper eingebracht worden ist:
Ist es laut Statut der „Österreichischen Sporthilfe“ möglich, dass der
Generalsekretär vor der Beschlussfassung des Vorstandes im Namen der
„Österreichischen Sporthilfe“ ein Projekt in dieser Größenordnung zwecks
Förderung einreicht?
a) Wenn nein, welche dienstrechtlichen Schritte hat der Präsident bzw. der
Vorstand hinsichtlich dieser Kompetenzüberschreitung unternommen?
b) Sollten keine Schritte unternommen worden sein, warum nicht?
Zu Frage 2:
Ergibt sich aus der
Beantwortung zu Frage 1.
3. Sofern das Förderansuchen beim Ministerrat am 9. Februar 1999 vom
damaligen Bundeskanzler und Sporthilfepräsidenten Mag. Viktor Klima
eingebracht worden ist:
Ist es laut Statut der Sporthilfe möglich, dass der Präsident vor der
Beschlussfassung des Vorstands im Namen der „Österreichischen Sport -
hilfe“ ein Projekt in dieser Größenordnung zwecks Förderung einreicht?
a) Wenn nein, welche Schritte hat der Vorstand hinsichtlich dieser Kompe -
tenzüberschreitung unternommen?
b) Sollten keine Schritte unternommen worden sein, warum nicht?
Zu Frage 3:
Der Ministerrat hat, wie schon bei Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, die
Absicht zur Unterstützung dieses Events zur Kenntnis genommen. Die
entsprechenden Projektunterlagen waren in jeder Hinsicht noch zu erarbeiten, die
Trägerschaft festzulegen, die Höhe des notwendigen Finanzbedarfes festzustellen
sowie die Finanzierung sicherzustellen. Diese Schritte wurden in der Folge auch
gesetzt, ehe die konkrete Förderungsentscheidung erfolgte.
4. Ist es laut Statut der Sporthilfe möglich, dass der Generalsekretär über sein
Privatunternehmen ein solches Projekt durchführt, ohne vom Vorstand
vorher formell ermächtigt worden zu sein?
a) Wenn nein, welche Schritte hat der Vorstand hinsichtlich der erfolgten
Kompetenzüberschreitung unternommen?
b) Sollten keine Schritte unternommen
worden sein, warum nicht?
Zu Frage 4:
Wie mir die zuständigen Beamten des BMöLS mitteilten, waren
Vorstandsmitglieder der Österreichischen Sporthilfe in die Gespräche
miteingebunden. Der Vorstand hat laut Mitteilung der Österreichischen Sporthilfe
am 23. Juni 1999 dem Projekt und der Vorgangsweise zugestimmt.
5. Als der Vorstand Herrn Neuper formell ermächtigt hat, dieses Projekt über
sein Privatunternehmen selbstständig durchzuführen hätte klar sein
müssen, dass dieser Beschluss massive Auswirkungen auf die zeitlichen
Kapazitäten des Generalsekretärs hinsichtlich der Ausübung seiner
Funktion haben musste.
a) Gab es eine Vereinbarung mit dem Generalsekretär über eine (teilweise)
Dienstfreistellung?
b) Wenn nein, wie hat der Vorstand seine Auffassung begründet, dass die
Ausübung der Funktion neben der Organisation dieses Megaevents ohne
Einschränkungen möglich wäre?
Zu Frage 5:
Wie mir die zuständigen Beamten des BMöLS mitteilten, wurde das Projekt vom
damaligen Vorstand der Österreichischen Sporthilfe als im Interesse der Sporthilfe
angesehen. Weiters wurde mir berichtet, dass der Generalsekretär dem Vorstand
darstellen konnte, dass die laufende Tätigkeit der Österreichischen Sporthilfe
sichergestellt sei und deshalb die Genehmigung für das Vorhaben in der
durchgeführten Form
erfolgte.
6. Laut Anfragebeantwortung wurde vom Bund kein Fixbetrag zugesagt.
Dennoch hat die „Neuper Team Ges.m.b.H.“ in ihrem Förderantrag an die
Gemeinde Wien angegeben, dass seitens des Bundes ein Fixum von 16,5
Millionen Schilling beschlossen wurde.
a) Wie beurteilen Sie diese Fehlinformation, die möglicherweise auch Einfluss
auf die Entscheidung hatte, bei der Antragstellung an die Stadt Wien?
Zu Frage 6:
Jedes Förderungsansuchen hat die erwarteten Förderungsmittel anderer öffent -
licher Einrichtungen sowie die Gesamtfinanzierung zu enthalten. Wie mir die
zuständigen Beamten des BMöLS mitteilten, gab es zwischen dem
Ministerratsvortrag vom 9. Februar 1999 und dem Erstellen des
Förderungsansuchens an die Stadt Wien eine Reihe von Gesprächen der Bezug
habenden Ministerien sowie der Stadt Wien. Da die Voraussetzungen für die
Gewährung der Förderung in der Höhe von S 16,5 Mio. durch den Bund festgelegt
waren, konnte die Neuper & Team Ges.m.b.H. bei Vorliegen dieser
Voraussetzungen von einem Beitrag des Bundes in der Höhe von S 16,5 Mio. (im
Ministerratsvortrag vom 9. Februar 1999 wurde noch von einem Betrag von S 25
Mio. gesprochen) ausgehen.