497/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen
betreffend Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Piercen und
Tätowieren
(Nr. 465/J)
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu Frage 1:
Wie Frau Bundesministerin Lore Hostasch am 23.12.1999 bereits in der
Beantwortung Nr. 7/J ausführlich dargelegt hat, ist das Gesundheitsressort bemüht,
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch entsprechende fachliche
Hilfestellungen eine gesundheitspolitische vertretbare Regelung des Piercens und
Tätowierens zu ermöglichen.
Zu den Fragen 2 und 3:
Wie Sie in Ihrer Anfrage richtig ausführen, hat eine Arbeitsgruppe des Obersten
Sanitätsrates ein Konzept erarbeitet, das die zur Vermeidung eines lnfektionsrisikos
notwendigen Aus - und Fortbildungsinhalte darstellt, die im Rahmen einer
gewerberechtlichen Regelung des Tätowierens und Piercens zu beachten wären.
Dieses Konzept wurde, wie Sie richtig festhalten, noch von Frau Bundesministerin
Lore Hostasch an Herrn Bundesminister Dr. Farnleitner weitergeleitet.
Es ist nicht vorgesehen, in dieser Angelegenheit von der von Frau Bundesministerin
Lore Hostasch vertretenen Position abzurücken.