497/AB XXI.GP

 

Beantwortung

 

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und Genossen

betreffend Rechtsfragen und gesundheitliche Bedenken beim Piercen und

Tätowieren

(Nr. 465/J)

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Frage 1:

 

Wie Frau Bundesministerin Lore Hostasch am 23.12.1999 bereits in der

Beantwortung Nr. 7/J ausführlich dargelegt hat, ist das Gesundheitsressort bemüht,

dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch entsprechende fachliche

Hilfestellungen eine gesundheitspolitische vertretbare Regelung des Piercens und

Tätowierens zu ermöglichen.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

 

Wie Sie in Ihrer Anfrage richtig ausführen, hat eine Arbeitsgruppe des Obersten

Sanitätsrates ein Konzept erarbeitet, das die zur Vermeidung eines lnfektionsrisikos

notwendigen Aus - und Fortbildungsinhalte darstellt, die im Rahmen einer

gewerberechtlichen Regelung des Tätowierens und Piercens zu beachten wären.

Dieses Konzept wurde, wie Sie richtig festhalten, noch von Frau Bundesministerin

Lore Hostasch an Herrn Bundesminister Dr. Farnleitner weitergeleitet.

 

Es ist nicht vorgesehen, in dieser Angelegenheit von der von Frau Bundesministerin

Lore Hostasch vertretenen Position abzurücken.