50/AB XXI.GP

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und

Genossen vom 18. November 1999, Nr. 55/J, betreffend Kofinanzierung der EU - Milliarden für

Österreichs ländlichen Raum, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

 

Der Bundesminister für Land -  und Forstwirtschaft und der Bundesminister für Finanzen

haben mit den Landesfinanzreferenten vereinbart, dass Bund und Länder für den Zeitraum

von 1999 bis 2002 zur Finanzierung der nationalen sowie EU - kofinanzierten Agrar -

förderungen einen Betrag von insgesamt 40 Mrd. S zur Verfügung stellen werden, wobei die

Finanzierung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis von 60:40 geteilt wird. Innerhalb

dieses Finanzrahmens ist neben den rein national finanzierten Agrarförderungen auch die

Kofinanzierung der Gemeinschaftsmitteln für den ländlichen Raum zu bedecken.

 

Zu 2. und 3.

 

Die Europäische Kommission hat Österreich mit der Entscheidung K(1999) 2843 vom

8. September 1999 einen Anteil von 9,7 % an den für die Förderung der Entwicklung des

ländlichen Raumes für die Jahre 2000 bis 2006 zur Verfügung stehenden Gemeinschafts -

mitteln zugewiesen. Österreich kann demzufolge jährlich rd. 5,8 Mrd. S an ELJ - Mitteln für die

Maßnahmen der ländlichen Entwicklung erwarten. Auf Basis der entsprechenden

EU - Verordnungen müssen die Mitgliedstaaten diesen Gemeinschaftsmitteln einen

mindestens gleich hohen Betrag zur Kofinanzierung gegenüberstellen.

Im Ministerrat am 21. September1999 wurde anlässlich des Berichtes über die wirtschaft -

liche Lage der Landwirtschaft im Jahre 1998 u.a. festgestellt, dass „in Bezug auf die von der

EU kofinanzierten Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung davon auszugehen ist, dass die

Finanzierung dieser Maßnahmen innerhalb des 40 Mrd. S - Paketes möglich ist“.