50/AB XXI.GP
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und
Genossen vom 18. November 1999, Nr. 55/J, betreffend Kofinanzierung der EU - Milliarden für
Österreichs ländlichen Raum, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Der Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft und der Bundesminister für Finanzen
haben mit den Landesfinanzreferenten vereinbart, dass Bund und Länder für den Zeitraum
von 1999 bis 2002 zur Finanzierung der nationalen sowie EU - kofinanzierten Agrar -
förderungen einen Betrag von insgesamt 40 Mrd. S zur Verfügung stellen werden, wobei die
Finanzierung zwischen Bund und Ländern im Verhältnis von 60:40 geteilt wird. Innerhalb
dieses Finanzrahmens ist neben den rein national finanzierten Agrarförderungen auch die
Kofinanzierung der Gemeinschaftsmitteln für den ländlichen Raum zu bedecken.
Zu 2. und 3.
Die Europäische Kommission hat Österreich mit der Entscheidung K(1999) 2843 vom
8. September 1999 einen Anteil von 9,7 % an den für die Förderung der Entwicklung des
ländlichen Raumes für die Jahre 2000 bis 2006 zur Verfügung stehenden Gemeinschafts -
mitteln zugewiesen. Österreich kann demzufolge jährlich rd. 5,8 Mrd. S an ELJ - Mitteln für die
Maßnahmen der ländlichen Entwicklung erwarten. Auf Basis der entsprechenden
EU - Verordnungen müssen die Mitgliedstaaten diesen Gemeinschaftsmitteln einen
mindestens gleich hohen Betrag zur
Kofinanzierung gegenüberstellen.
Im Ministerrat am 21. September1999 wurde anlässlich des Berichtes über die wirtschaft -
liche Lage der Landwirtschaft im Jahre 1998 u.a. festgestellt, dass „in Bezug auf die von der
EU kofinanzierten Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung davon auszugehen ist, dass die
Finanzierung dieser Maßnahmen innerhalb des 40 Mrd. S - Paketes möglich ist“.