503/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 497/J - NR/2000, betreffend 4. Linzer
Donaubrücke, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 14. März
2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1 und 2:
Meinem Ressort liegt noch kein konkretes Projekt vor, jedoch ist unter dem
Gesichtspunkt der Verbesserung der städtischen Umwelt die 4. Linzer Donaubrücke
und die Tunnellösung Richtung Westbrücke grundsätzlich positiv zu beurteilen. Dies
bedeutet jedoch keine Prioritätensetzung im Vergleich zu anderen Verkehrsprojekten
im Oberösterreichischen Zentralraum.
Bei Umfahrungsprojekten - insbesondere bei solchen in der Größenordnung der
Tunnellösung im Westen von Linz und der 4. Donaubrücke - ist jedenfalls
sicherzustellen, dass die angestrebten Entlastungswirkungen durch
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in den entlasteten Straßen nachhaltig wirksam sind.
Zu den Fragen 3, 4:
Seriöse Kostenangaben können zum gegenwärtigen Zeitpunkt mangels Vorliegens
eines konkreten Projektes nicht gemacht
werden.
Zu Frage 5:
Die Detailplanung des Gesamtprojektes bleibt abzuwarten.
Allein für eine 4. Donaubrücke bei St. Margarethen ist eine Finanzierungsmöglichkeit
durch die Bundesstraßenverwaltung gegeben (für weitere Abschnitte des
"Verkehrsringes" ist die Frage der Finanzierung durch den Bund noch nicht geklärt).
Zu Frage 6:
Hiezu erfolgte zuletzt über Wunsch des Amtes der OÖ Landesregierung ein informelles
Gespräch auf Beamtenebene hinsichtlich der Vorgangsweise zur Evaluierung des
(soweit bekannt) von der Stadt Linz besonders forcierten Vorhabens.
Zu Frage 7:
Gemäß Bedarfsfeststellung 1999 (Stand 1. September 1999) sind frühestens ab dem
Jahr 2004 Finanzmittel für die 4. Donaubrücke bzw. frühestens ab 2008 für die
ursprünglich geplante Westtangente vorgesehen. Für den "Verkehrsring" als
Teilabschnitt im Bereich Urfahr kann diese Frage jedoch gegenwärtig nicht beantwortet
werden.
Zu Frage 8:
Ein UVP - Verfahren besitzt gegenwärtig keine Aktualität; Voraussetzung hiefür wäre ein
genehmigtes Einreichprojekt, welches jedoch noch nicht absehbar ist.
Zu Frage 9:
Maßnahmen im Bereich der Autobahnen (so auch A 7, Abschnitt Bindermichl) werden
in Verantwortlichkeit der ASFINAG, abhängig von deren Einnahmensituation, getroffen.
Somit kann auch kein Interessensabtausch, etwa mit Maßnahmen bei Bundesstraßen
B erfolgen.