504/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 490/J - NR/2000, betreffend Flugverkehr in

Österreich, die die Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde am 14. März 2000 an

mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Einleitend darf auf die Beantwortung der Anfragen vom 15. Dezember 1992, 3949/J - NR/92,

vom 28. Jänner 1993, 4215/J - NR/93, vom 22. Juni 1995, 1350/J - NR/95, sowie vom 12. Juli

1996, 1116/J - NR/96, hingewiesen werden, in denen wiederholt ausgeführt worden ist, dass

eine Beschränkung von Überflügen aus völkerrechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Weiters

ist auf die sehr ausführliche Beantwortung der Anfragen vom 8. Juli 1997, 2663/J - NR/97, und

vom 20. April 1999, 6084/J - NR/1999, hinzuweisen, die mit der vorliegenden Anfrage nahezu

ident sind.

Es wird nochmals festgestellt, dass Österreich gemäß dem Abkommen über die Internationale

Zivilluftfahrt sowie gemäß der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen

Luftverkehr verpflichtet ist, Überflüge von Verkehrsflugzeugen aus den Mitgliedsstaaten der

Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zu dulden. Eine Beschränkung der Anzahl

der Überflüge ist nur aus Sicherheitsgründen möglich.

Wie auch bei früheren Anfragebeantwortungen darf darauf hingewiesen werden, dass nach

den luftfahrtgesetzlichen Bestimmungen die Zivilflugplätze in Flughäfen und Flugfelder

unterteilt werden, eine Kategorie „nationale Flughäfen" kennt das Luftfahrtgesetz nicht.

 

Zu Frage 1:

 

Die globalen Umweltauswirkungen des Flugverkehrs werden im diesbezüglichen IPCC -

Report dargestellt, der derzeit in den zuständigen wissenschaftlichen UN - Gremien diskutiert

wird. In der vorliegenden Fassung läßt der Report erkennen, dass die Zivilluftfahrt einen nicht

zu vernachlässigenden Beitrag zum Treibhauseffekt sowohl durch die Emission von CO2 als

auch anderer Gase beisteuert. Dieser Bericht sollte die Grundlage für alle künftigen klima -

politischen Maßnahmen der gesamten Staatengemeinschaft sein, worauf Österreich im

Rahmen seiner geringen Möglichkeiten seiner Mitgliedschaft in internationalen

Organisationen hinwirken wird.

 

Zu Frage 2:

 

In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist kein Verkehrsträger so rasch gewachsen wie der

Flugverkehr. Durch stark gesunkene Preise ist er zum Massentransportmittel und Bestandteil

nicht nur des Geschäftslebens sondern auch der Freizeitgestaltung eines guten Teils auch der

österreichischen Bevölkerung geworden.

Gleichzeitig wachsen mit den zunehmenden Flugreisen aber die Bedenken gegenüber seinen

Auswirkungen auf Ozonschicht und Klima. Vor diesem Hintergrund befindet sich der

Luftverkehr heute in einem Spannungsfeld zwischen Ökonomie, Ökologie und sozialer

Akzeptanz. Genau diese Kriterien sind die Eckpfeiler der weltweit geführten Nachhaltigkeits -

debatte, die es auszugleichen gilt.

Trotz der gewaltigen Anstrengungen und Erfolge im technischen Bereich weist der inter -

nationale Luftverkehr nun steigende Emissionen auf. Im Hinblick auf die beiden

Nachhaltigkeitskriterien „sozial“ und „ökonomisch effizient“ ist zweifelsohne anzumerken,

dass der Flugverkehr Beachtliches geleistet hat. Es gilt nun, im Luftverkehr einen Ausgleich

der Interessen zwischen dem wirtschaftlich begründeten Wunsch nach Wachstum und dem

ökologisch begründeten Bedürfnis nach Umweltverträglichkeit sicher zu stellen. Ob

technologische Verbesserungen alleine ausreichen werden, dieses Ziel zu erreichen oder ob es

zu einer Beschränkung des Wachstums des Flugverkehrs mittels ökonomischer Instrumente

(Abgaben, Emissionszertifikate) kommen soll, ist derzeit Gegenstand einer weltweit

geführten Diskussion.

 

Zu Frage 3:

 

Eine Möglichkeit zur Wachstumsdämpfung im nationalen Bereich stellt die Einführung

eines emissionsabhängigen Zuschlages zu den Landetarifen auf den Flughäfen dar. Im

internationalen Bereich wäre die Einführung emissionsabhängiger Flugstreckengebühren

zielführend.

Zu Frage 4:

 

Österreich unterstützt seit langem alle EU - Initiativen, welche die rechtlichen Voraus -

setzungen für emissionsbezogene Luftfahrtgebühren zum Ziele haben.

Die diesbezügliche Politik der EU - Kommission wird als sehr konstruktiv beurteilt und dem -

entsprechend sowohl in den RATs - Gremien als auch in den mit Luftfahrt - und Umweltfragen

befassten internationalen UN - Organisationen ICAO und UNFCCC durchgehend unterstützt.

 

Zu Frage 5:

 

Die Flughafen - Landetarife dienen zur Abdeckung von Flughafen - Infrastrukturkosten, wie sie

von den Luftfahrzeughaltern im Ausmaß des jeweiligen Luftfahrzeug - Gewichtes in Anspruch

genommen werden. Derzeit gibt es in Schweden und in der Schweiz Initiativen, bei der

Umlegung dieser Infrastrukturkosten auch die wahrend der Start - und Landebewegung vom

jeweiligen Luftfahrzeug ausgestoßnen Emissionen als Bemessungsgrundlage heranzuziehen.

Diese Versuche werden von Österreich mit Interesse verfolgt. Als aus verschiedenen Gründen

bestgeeignetstes ökonomisches Instrument - anstelle der Mineralölbesteuerung von Flugtreib -

stoffen - wird von Österreich jedoch ein auf möglichst weiter internationaler Ebene

beschlossener emissionsabhängiger Zuschlag zu den Flugsicherungsstreckengebühren

erachtet.

 

Zu Frage 6:

 

Bezüglich der Flughäfen wie Anfragebeantwortung 1999 (siehe Beilage).

Die Flugbewegungen auf den Flugfeldern im Jahr 1998 sind aus der Beilage zu ersehen

(Auszug aus der Publikation „Zivilluftfahrt in Österreich“ des Statistischen Zentralamtes in

Wien).

Zu Frage 7:

Daten für die Jahre 1990 bis 1998 wie Anfragebeantwortung 1999 (siehe Beilage), im Jahr

1999 haben 728.554 (-1,85%) Überflüge stattgefunden.

 

Zu Frage 8:

 

Die Austro Control GmbH. teilte zu dieser Frage mit, dass ihr aufgrund einer Software -

umstellung keine Daten vor 1997 zur Verfügung stehen. Da die Flugstrecken teilweise

mehrmals jährlich geändert werden, lassen sich keine schlüssigen Zahlen ermitteln.

Eine Ermittlung von Daten aus allen über Österreich führenden Strecken würde sich mit den

vorhandenen Mitteln derzeit nur unter erheblichem Zeit - und Personalaufwand

bewerkstelligen lassen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass im Jahr 1999 die

meistfrequentierten Strecken mit geringfügigen Veränderungen dieselben sind wie die des

Jahres 1998 (siehe Anfragebeantwortung 1999). Im Jahr 2000 wird es durch die Wieder -

verfügbarkeit des jugoslawischen Luftraumes zu einer Reorientierung der Flugstrecken

von Ost/Südost nach Nord/Süd kommen. Aussagekräftige Daten liegen derzeit noch nicht

vor.

 

Zu Frage 9:

 

Da Flugsicherung in Sektoren betrieben wird, ist eine Einteilung nach Bundesländern nicht

vorgesehen. Es können daher keine diesbezüglichen Zahlen geliefert werden, sondern nur die

auf die einzelnen Sektoren bezüglichen statistischen Daten. Die Sektorstatistiken 1997 bis

2000 sowie eine Karte, aus der die geografische Beschaffenheit der jeweiligen Sektoren

ersichtlich ist, liegen bei.

 

Zu den Fragen 10 und 12:

 

Generelle Anmerkung: Höhenbeschränkungen sind im Luftfahrtgesetz sowie in den in der

Form einer Verordnung erlassenen Luftverkehrsregeln festgelegt, werden entsprechend

eingehalten und insbesondere auf den Flughäfen durch die Flugsicherungsstellen überwacht

(auf den Flughäfen Linz, Salzburg und Wien steht dafür auch eine automatische Flugspurauf -

zeichnungsanlage FANOMOS zur Verfügung).

 

a) F l u g h ä f e n

 

Betriebszeiten:

 

Die derzeit für die österreichischen Flughäfen geltenden und unter besonderen Umständen

verlängerbaren Betriebszeiten (UTC) sind in der luftfahrtüblichen Weise im österreichischen

Luftfahrthandbuch MP - Austria international verlautbart und lauten:

 

                Graz:                       5.00 - 22.30 Uhr

                Innsbruck:            5.30 - 19.00 Uhr

                Klagenfurt:           5.00 - 22.30 Uhr

                Linz:                       4.30 - 22.00 Uhr (Samstag u. Sonntag 5.00 - 22.00 Uhr)

                Salzburg:               4.00 - 22.00 Uhr

                Wien:                     0:00 - 24.00 Uhr

 

Während der gesetzlichen Sommerzeit ist eine entsprechende Korrektur anzubringen.

 

Demgemäß steht nur der Flughafen Wien für einen durchgehenden Nachtflugbetrieb zur

Verfügung. Die durchschnittliche Verkehrsdichte während der Nacht auf dem Flughafen

Wien entspricht allerdings nur etwa der Zahl der Ausnahmen, die auf vergleichbaren

westeuropäischen Flughäfen mit Nachtflugverbot gewährt werden.

 

Betriebsbeschränkungen:

Gemäß den Bestimmungen der Zivilluftfahrzeug - Lärmzulässigkeitsverordnung ZLZV - 1993

dürfen auf dem Flughafen Wien bei Nacht zwischen 22.30 und 06.00 Uhr Ortszeit und auf

den österreichischen Bundesländerflughafen nur mehr die sogenannten Kapitel - 3 - Jets, das ist

die derzeit leiseste Kategorie von Strahlverkehrsflugzeugen, eingesetzt werden.

 

Ausnahmen:

Es sind seit dem 1. Mai 1997 keine Ausnahmebewilligungen von der vorgenannten Regelung

mehr zulässig.

 

b) F l u g f e l d e r

 

-              Auf den österreichischen Flugfeldern ist mit Ausnahme des Flugfeldes Wiener

                Neustadt Ost - auf diesem ist Nacht - Sichtflugbetrieb bis höchstens 22.00 Uhr Ortszeit

                möglich - nur Flugbetrieb bei Tag zulässig;

-              Auf Hubschrauberlandeplätzen der Krankenhäuser kann auch Nacht - Sichtflugbetrieb

                durchgeführt werden. Am für Hubschrauber des Bundesministeriums für Inneres

                bestimmten Flugplatz Wien Meidling können dringende, ungeplante Einsatz -

                und/oder Rettungsflüge nach vorheriger Genehmigung durch das Bundesministerium

                für Inneres in der Zeit zwischen 22.00 Uhr Ortszeit und 06.30 Uhr Ortszeit

                durchgeführt werden.

-              Grundschulungsflüge im Platzrundenbereich von Zivilflugplätzen sowie

                Schleppflüge (das sind die besonders störenden Flugarten) dürfen gemäß den

                Bestimmungen der ZLZV - 1993 nur mit Luftfahrzeugen durchgeführt werden, die

                hinsichtlich ihrer Lärmentwicklung besonders niedrigen Grenzwerten entsprechen;

-              Ferner sieht diese Verordnung noch zusätzliche Beschränkungen für Kunstflüge unter

                der Mindestflughöhe sowie zeitliche Beschränkungen für den Flugbetrieb auf

                Flugfeldern mit mehr als 20.000 Flugbewegungen pro Jahr vor;

-              Für einige private Flugfelder wurde die Anzahl der Flugbewegungen beschränkt bzw.

                sind lärmmindernde An - und Abflugverfahren einzuhalten;

-              Die meisten Flugplatzhalter haben sich freiwillig an Sonn - und Feiertagen

                Mittagspausen bzw. sonstige zusätzliche Beschränkungen auferlegt und dies in die

                vom jeweiligen Landeshauptmann als für Flugfelder zuständige Luftfahrtbehörde

                genehmigten Zivilflugplatz - Benützungsbedingungen aufgenommen;

-              Für die Flugfelder Vöslau, Wiener Neustadt Ost, Wels, Zell am See, Hohenems und

                St.Johann/Tirol wurden lärmmindernde Flugverfahren festgelegt, die international

                verlautbart und verbindlich einzuhalten sind.

 

Ausnahmen:

Der Landeshauptmann von Oberösterreich hat gemeldet, dass im Jahr 1999 dem Halter des

Flugfeldes Gmunden - Laakirchen - auf diesem sind Flugbewegungen von Luftfahrzeugen bis

zu einer maximalen Abflugmasse von 2000 kg zulässig - die Landung eines Luftfahrzeuges

mit einem Gesamtabfluggewicht von 5700 kg bewilligt worden ist.

 

Zu Frage 11:

 

Die Erweiterungen der Betriebszeiten erfolgten durch die Flugplatzhalter auf der Basis der

geltenden luftfahrtrechtlichen Vorschriften. In diesem Zusammenhang wurden die ein -

schlägigen Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Der Landeshauptmann von Oberösterreich hat gemeldet, dass im Zeitraum 1990 bis 2000 ein

Mal - durch die Landung eines Hubschraubers mit 5700 kg Gesamtabfluggewicht - die für

das Flugfeld Ried - Kirchheim festgelegte Tonnagebeschränkung von 2000 kg verletzt worden

ist. Weitere Verletzungen der genannten Beschränkungen wurden von den Landeshauptleuten

nicht gemeldet.

 

Zu den Fragen 13 und 14:

 

Zu dem Problem „fuel dumping" wurde bereits in einer Reihe von Parlamentarischen

Anfragen (Nr. 1746/J - NR/91, Nr. 3949/J - NR/92, Nr. 1356/J - NR/96, Nr. 1473/J - NR/96,

Nr. 6084/J - NR/1999) sehr ausführlich Stellung genommen. Eine Aufstellung der

abgelassenen Treibstoffmengen liegt bei.

 

Zu Frage 15:

 

Wie Anfragebeantwortung 1999 (siehe Beilage).

 

Zu Frage 16:

 

Daten für die Jahre 1990 bis 1998 wie Anfragebeantwortung 1999 (siehe Beilage).

Im Jahr 1999 wurden auf den österreichischen Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz

und Salzburg insgesamt 718 Betriebszeitenverlängerungen gemäß § 5 Abs. 1 ZFBO

durchgeführt.

Für das Jahr 2000 wurden keine derartigen Betriebszeitenverlängerungen gemeldet.

 

Zu Frage 17:

 

1999 kam es zu keinen Betriebszeitenverlängerungen, die nicht durch § 5 ZFBO gedeckt

waren.

 

Zu Frage 18:

 

Über den Luftraum im nordwestlichen Mühlviertel verlaufen die Luftstraßen G1, UL 850 und

W 75.

Die erhobenenen Zahlen für den Stichtag 19. März ergaben die folgenden Vergleichszahlen:

1998 - 142 Flüge, 1999 - 149 Flüge, 2000 - 143 Flüge. Ungefahr 25% der Flüge führen

Richtung Ost/Südost, die verbleibenden 75% Richtung Nordwest. Die Nordwestflüge haben

mit dem Beginn der Jugoslawien - Krise zugenommen, weil die ursprüngliche Route über

Kärnten/Südbayern nicht mehr verfügbar war. Mit einer unbeschränkten Wiederverfügbarkeit

des jugoslawischen Luftraumes sollte die Zahl der Nordwestflüge wieder abnehmen.

 

Zu Frage 19:

 

Der Flughafen Linz ist wie oben angeführt - ein Militärflugplatz mit ziviler Mitbenützung.

Bezüglich der Beantwortung dieser Frage verweise ich daher auf die Zuständigkeit des

Bundesministers für Landesverteidigung.

 

Beilage konnte nicht gescannt werden!!