505/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 498/J - NR/2000, betreffend City - S - Bahn

für Linz, die die Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde am 14. März 2000

an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

Zum Motiventeil:

In den Gesamtverkehrskonzepten des Landes Oberösterreich 1991 und 1998 wird

die Verkehrssituation im Großraum Linz als besonderer Problembereich erkannt

Dem öffentlichen Verkehr wird daher eine vorrangige Rolle bei der Lösung der

Verkehrsprobleme und der Gestaltung des künftigen Verkehrssystems des Landes

Oberösterreich eingeräumt.

 

In einer Reihe von Studien werden die Erfordernisse für einen zukunftsfähigen

öffentlichen Verkehr präzisiert und bis zu Detailmaßnahmen konkretisiert. Die

Summe der Maßnahmen wird als „Nahverkehrsprogramm Großraum Linz“

bezeichnet.

 

Ein Bestandteil dieses Nahverkehrsprogrammes ist die Errichtung der City - S - Bahn

als leistungsfähige Nahverkehrsverbindung zwischen der bestehenden Strecke Linz

Urfahr - Aigen - Schlägl (Mühlkreisbahn) und dem Linzer Hauptbahnhof, wobei aus

Gründen der Akzeptanz bei der ansässigen Bevölkerung eine elektrische Traktion

vorzusehen ist und daraus resultierend aus betriebstechnischen und

betriebswirtschaftlichen Gründen eine Elektrifizierung der Mühlkreisbahn bis in den

Bahnhof Neufelden als zweckmäßig anzusehen wäre.

 

 

Zu Frage 1:

Grundsätzlich kann ich mich den Vorstellungen des Landes Oberösterreich

anschließen, dass die Errichtung der City - S - Bahn als Nahverkehrsverbindung

zwischen der Mühlkreisbahn und dem Linzer Hauptbahnhof als ein wichtiger

Bestandteil des Gesamtprojektes „Nahverkehrsprogramm Großraum Linz“

anzusehen ist, wodurch gleichzeitig auch eine Erschließungsfunktion für bestimmte

Teile des Linzer Stadtgebietes gegeben ist.

 

 

Zu Frage 2:

Die Schaffung einer adäquaten Straßenbahnverbindung von Ottensheim in die

östlichen Teile der Stadt Linz bei gleichzeitiger Führung durch Linz Urfahr und

Einbindung in den Linzer Hauptbahnhof ist vor allem aus systembedingten Gründen

nicht sinnvoll. Unterschiede zwischen dem „System ÖBB“ und dem „System Linzer

Straßenbahn“ bestehen in erster Linie in der Spurweite (ÖBB 1435 mm, Linzer

Straßenbahn 900 mm), im Stromsystem (ÖBB 15.000 V Wechselstrom, Linzer

Straßenbahn 750 V Gleichstrom), in den unterschiedlichen Signal - und

Zugsicherungssystemen und in den bau - und fahrzeugtechnischen Anforderungen.

 

 

Zu Frage 3:

Die City - S - Bahn zwischen Linz Urfahr und dem Linzer Hauptbahnhof einschließlich

der als sinnvoll anzusehenden Elektrifizierung der Mühlkreisbahn bis in den Bahnhof

Neufelden könnte unter Zugrundelegung optimaler Planungs -, Verfahrens - und

Bauabläufe frühestens im Jahr 2010 zur Verfügung stehen, wobei jedoch die Frage

der Finanzierung derzeit nicht geklärt ist.

 

 

Zur Bekanntgabe eines möglichen Zeithorizontes für die Realisierung der

angesprochenen „Straßenbahnlösung“ darf ich festhalten, dass diesfalls erst

grundsätzliche Entscheidungen zum System, zur Streckenführung sowie zu den

fahrzeug - bzw. bautechnischen Erfordernissen zu treffen wären und in weiterer Folge

auch die Frage der Finanzierung geklärt werden müsste.

 

 

Zu Fragen 4 und 5:

Der Ausbau einer bedarfsorientierten Verkehrsinfrastruktur, die den Anforderungen

der Raumordnung, des Umweltschutzes sowie eines effizienten Einsatzes

öffentlicher Mittel gerecht werden soll, bedarf der engen Zusammenarbeit zwischen

den Gebietskörperschaften und den Verkehrsunternehmen.

 

 

Zwischen der Republik Österreich und dem Land Oberösterreich wurden bereits

unter Beiziehung von Vertretern der Österreichischen Bundesbahnen diesbezügliche

Gespräche geführt und ein Übereinkommen über die Infrastrukturplanung

„Regionaler Schienenverkehr im Großraum Linz“ abgeschlossen.

 

 

Dieses Übereinkommen sieht die Erstellung und die Finanzierung ausgereifter

Konzepte für die Realisierung verschiedener Projekte im Rahmen des

nahverkehrsgerechten Ausbaues der Eisenbahninfrastruktur im Zentralraum Linz vor.

Die voraussichtlichen Projektierungskosten betragen insgesamt 300 Mio ATS, für die

Planung der City - S - Bahn einschließlich der Elektrifizierung der Mühlkreisbahn bis in

den Bahnhof Neufelden werden Kosten in der Höhe von ca. 85 Mio ATS

ausgewiesen. Das Übereinkommen sieht weiters vor, dass nach Fertigstellung der

jeweiligen Konzepte Verträge über die Realisierung und Finanzierung der einzelnen

Vorhaben abzuschließen sind.