505/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 498/J - NR/2000, betreffend City - S - Bahn
für Linz, die die Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde am 14. März 2000
an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Zum Motiventeil:
In den Gesamtverkehrskonzepten des Landes Oberösterreich 1991 und 1998 wird
die Verkehrssituation im Großraum Linz als besonderer Problembereich erkannt
Dem öffentlichen Verkehr wird daher eine vorrangige Rolle bei der Lösung der
Verkehrsprobleme und der Gestaltung des künftigen Verkehrssystems des Landes
Oberösterreich eingeräumt.
In einer Reihe von Studien werden die Erfordernisse für einen zukunftsfähigen
öffentlichen Verkehr präzisiert und bis zu Detailmaßnahmen konkretisiert. Die
Summe der Maßnahmen wird als „Nahverkehrsprogramm Großraum Linz“
bezeichnet.
Ein Bestandteil dieses Nahverkehrsprogrammes ist die Errichtung der City - S - Bahn
als leistungsfähige Nahverkehrsverbindung zwischen der bestehenden Strecke Linz
Urfahr - Aigen - Schlägl (Mühlkreisbahn) und dem Linzer Hauptbahnhof, wobei aus
Gründen der Akzeptanz bei der ansässigen Bevölkerung eine elektrische Traktion
vorzusehen ist und daraus resultierend aus
betriebstechnischen und
betriebswirtschaftlichen Gründen eine Elektrifizierung der Mühlkreisbahn bis in den
Bahnhof Neufelden als zweckmäßig anzusehen wäre.
Zu Frage 1:
Grundsätzlich kann ich mich den Vorstellungen des Landes Oberösterreich
anschließen, dass die Errichtung der City - S - Bahn als Nahverkehrsverbindung
zwischen der Mühlkreisbahn und dem Linzer Hauptbahnhof als ein wichtiger
Bestandteil des Gesamtprojektes „Nahverkehrsprogramm Großraum Linz“
anzusehen ist, wodurch gleichzeitig auch eine Erschließungsfunktion für bestimmte
Teile des Linzer Stadtgebietes gegeben ist.
Zu Frage 2:
Die Schaffung einer adäquaten Straßenbahnverbindung von Ottensheim in die
östlichen Teile der Stadt Linz bei gleichzeitiger Führung durch Linz Urfahr und
Einbindung in den Linzer Hauptbahnhof ist vor allem aus systembedingten Gründen
nicht sinnvoll. Unterschiede zwischen dem „System ÖBB“ und dem „System Linzer
Straßenbahn“ bestehen in erster Linie in der Spurweite (ÖBB 1435 mm, Linzer
Straßenbahn 900 mm), im Stromsystem (ÖBB 15.000 V Wechselstrom, Linzer
Straßenbahn 750 V Gleichstrom), in den unterschiedlichen Signal - und
Zugsicherungssystemen und in den bau - und fahrzeugtechnischen Anforderungen.
Zu Frage 3:
Die City - S - Bahn zwischen Linz Urfahr und dem Linzer Hauptbahnhof einschließlich
der als sinnvoll anzusehenden Elektrifizierung der Mühlkreisbahn bis in den Bahnhof
Neufelden könnte unter Zugrundelegung optimaler Planungs -, Verfahrens - und
Bauabläufe frühestens im Jahr 2010 zur Verfügung stehen, wobei jedoch die Frage
der Finanzierung derzeit nicht geklärt ist.
Zur Bekanntgabe eines möglichen Zeithorizontes für die Realisierung der
angesprochenen „Straßenbahnlösung“ darf ich festhalten, dass diesfalls erst
grundsätzliche Entscheidungen zum System,
zur Streckenführung sowie zu den
fahrzeug - bzw. bautechnischen Erfordernissen zu treffen wären und in weiterer Folge
auch die Frage der Finanzierung geklärt werden müsste.
Zu Fragen 4 und 5:
Der Ausbau einer bedarfsorientierten Verkehrsinfrastruktur, die den Anforderungen
der Raumordnung, des Umweltschutzes sowie eines effizienten Einsatzes
öffentlicher Mittel gerecht werden soll, bedarf der engen Zusammenarbeit zwischen
den Gebietskörperschaften und den Verkehrsunternehmen.
Zwischen der Republik Österreich und dem Land Oberösterreich wurden bereits
unter Beiziehung von Vertretern der Österreichischen Bundesbahnen diesbezügliche
Gespräche geführt und ein Übereinkommen über die Infrastrukturplanung
„Regionaler Schienenverkehr im Großraum Linz“ abgeschlossen.
Dieses Übereinkommen sieht die Erstellung und die Finanzierung ausgereifter
Konzepte für die Realisierung verschiedener Projekte im Rahmen des
nahverkehrsgerechten Ausbaues der Eisenbahninfrastruktur im Zentralraum Linz vor.
Die voraussichtlichen Projektierungskosten betragen insgesamt 300 Mio ATS, für die
Planung der City - S - Bahn einschließlich der Elektrifizierung der Mühlkreisbahn bis in
den Bahnhof Neufelden werden Kosten in der Höhe von ca. 85 Mio ATS
ausgewiesen. Das Übereinkommen sieht weiters vor, dass nach Fertigstellung der
jeweiligen Konzepte Verträge über die Realisierung und Finanzierung der einzelnen
Vorhaben abzuschließen sind.