506/AB XXI.GP
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 499/J - NR/2000, betreffend
Summerauer Bahn, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am
14. März 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten;
Zu den Fragen 1 und 2:
Im Masterplan zum österreichischen Bundesverkehrswegeplan ist der
abschnittsweise zweigleisige Ausbau der Summerauer Bahn zur Beseitigung
bestehender Kapazitätsengpässe und zur Schaffung einer leistungsfähigen
Verbindung in den oberösterreichischen Zentralraum enthalten.
Die Strecke Linz - Staatsgrenze bei Summerau wurde mit der 4. Hochleistungs -
strecken - Verordnung der Bundesregierung (BGBl. Nr.273/1997 vom 19. September
1997) zur Hochleistungsstrecke erklärt.
Mit der 6. ÖBB - Übertragungsverordnung (BGBl. II Nr. 48/1999 vom 11. Februar
1999) wurde den Österreichischen Bundesbahnen die Rahmenplanung für den
Ausbau der Summerauer Bahn übertragen. Zielsetzung dieser Planung ist es, die
jeweiligen Ausbauerfordernisse für die Strecke Linz - Staatsgrenze bei Summerau zu
untersuchen und einen Zeit - bzw. Kostenrahmen
für die Realisierung der einzelnen
Ausbaumaßnahmen festzulegen, wobei auch die Vorstellungen des Landes
Oberösterreich hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des Personennahverkehrs zu
berücksichtigen sind.
Darüberhinaus wird in Kürze auf Grundlage der gemeinsam mit dem
Verkehrsministerium der Tschechischen Republik im Jahr 1999 fertig gestellten
Machbarkeitsstudie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen Linz -
Summerau / Horni - Dvoriste - Prag eine österreichisch - tschechische Arbeitsgruppe zur
Umsetzung der Ergebnisse dieser Studie die Arbeit aufnehmen. Zu den Aufgaben
dieser Arbeitsgruppe zählt unter anderem auch die Erstellung und Abstimmung
entsprechender Zeit - und Finanzpläne für die zu realisierenden Ausbaumaßnahmen
sowohl auf österreichischem als auch auf tschechischem Staatsgebiet.
Zu Frage 3:
Im Rahmen der laufenden Korridoruntersuchung B 125/310 werden Untersuchungen
des Modalsplit angestellt.
Zu Frage 4:
Das österreichisch - tschechische Abkommen über die „Zusammenarbeit bei der weiteren
Entwicklung des Eisenbahnwesens“ wurde am 7. Juni 1995 unterzeichnet. Gemäß
Artikel 3 dieses Abkommens tritt die „gemeinsame Arbeitsgruppe" jährlich zusammen
und behandelt infrastrukturrelevante Fragen, aber auch allgemeine organisatorische
und rechtliche Fragen von bilateralem Interesse.
Für den Ausbau des Eisenbahnkorridors Berlin - Prag - Wien wurde bereits im Herbst
1991 von den 3 Verkehrsministern eine gemeinsame deutsch - tschechisch -
österreichische Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Empfehlungen in eine deutsch -
tschechisch - österreichische Ministervereinbarung vom 7. Juni 1995 über den Ausbau
des Eisenbahnkorridors Berlin - Prag - Wien eingeflossen sind.