506/AB XXI.GP

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 499/J - NR/2000, betreffend

Summerauer Bahn, die die Abgeordneten Moser, Freundinnen und Freunde am

14. März 2000 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten;

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Im Masterplan zum österreichischen Bundesverkehrswegeplan ist der

abschnittsweise zweigleisige Ausbau der Summerauer Bahn zur Beseitigung

bestehender Kapazitätsengpässe und zur Schaffung einer leistungsfähigen

Verbindung in den oberösterreichischen Zentralraum enthalten.

 

Die Strecke Linz - Staatsgrenze bei Summerau wurde mit der 4. Hochleistungs -

strecken - Verordnung der Bundesregierung (BGBl. Nr.273/1997 vom 19. September

1997) zur Hochleistungsstrecke erklärt.

 

Mit der 6. ÖBB - Übertragungsverordnung (BGBl. II Nr. 48/1999 vom 11. Februar

1999) wurde den Österreichischen Bundesbahnen die Rahmenplanung für den

Ausbau der Summerauer Bahn übertragen. Zielsetzung dieser Planung ist es, die

jeweiligen Ausbauerfordernisse für die Strecke Linz - Staatsgrenze bei Summerau zu

untersuchen und einen Zeit - bzw. Kostenrahmen für die Realisierung der einzelnen

Ausbaumaßnahmen festzulegen, wobei auch die Vorstellungen des Landes

Oberösterreich hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung des Personennahverkehrs zu

berücksichtigen sind.

 

Darüberhinaus wird in Kürze auf Grundlage der gemeinsam mit dem

Verkehrsministerium der Tschechischen Republik im Jahr 1999 fertig gestellten

Machbarkeitsstudie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen Linz -

Summerau / Horni - Dvoriste - Prag eine österreichisch - tschechische Arbeitsgruppe zur

Umsetzung der Ergebnisse dieser Studie die Arbeit aufnehmen. Zu den Aufgaben

dieser Arbeitsgruppe zählt unter anderem auch die Erstellung und Abstimmung

entsprechender Zeit - und Finanzpläne für die zu realisierenden Ausbaumaßnahmen

sowohl auf österreichischem als auch auf tschechischem Staatsgebiet.

 

Zu Frage 3:

Im Rahmen der laufenden Korridoruntersuchung B 125/310 werden Untersuchungen

des Modalsplit angestellt.

 

Zu Frage 4:

Das österreichisch - tschechische Abkommen über die „Zusammenarbeit bei der weiteren

Entwicklung des Eisenbahnwesens“ wurde am 7. Juni 1995 unterzeichnet. Gemäß

Artikel 3 dieses Abkommens tritt die „gemeinsame Arbeitsgruppe" jährlich zusammen

und behandelt infrastrukturrelevante Fragen, aber auch allgemeine organisatorische

und rechtliche Fragen von bilateralem Interesse.

 

Für den Ausbau des Eisenbahnkorridors Berlin - Prag - Wien wurde bereits im Herbst

1991 von den 3 Verkehrsministern eine gemeinsame deutsch - tschechisch -

österreichische Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Empfehlungen in eine deutsch -

tschechisch - österreichische Ministervereinbarung vom 7. Juni 1995 über den Ausbau

des Eisenbahnkorridors Berlin - Prag - Wien eingeflossen sind.