51/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann und Genossen haben am

18. November 1999 unter der Zl. 74/J - NR/1999 an mich eine schriftliche Anfrage

betreffend ,,Vergangenheitsbewältigung“ in Slowenien gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 2: Ja. Die mit der Vergangenheitsbewältigung verbundenen Fragen

betreffen vor allem die Slowenen selbst, sodaß eine offizielle Österreichische Reaktion

oder Stellungnahme zu den Berichten nicht angezeigt erscheint. Ich habe aber bei

wiederholten Gesprächen meinen slowenischen Gesprächspartnern gegenüber

festgestellt, dass die nach 1945 erfolgten Vertreibungen, Morde und Enteignungen, die

das kommunistische Regime zu verantworten hat, Verbrechen waren und bleiben, die

aufgeklärt und gerichtlich verfolgt werden müssen. in Slowenien besteht ein gesetzlicher

Rahmen für die Rehabilitierung der Opfer des kommunistischen Regimes und für

Wiedergutmachungsmaßnahmen, auch wenn es bei der Durchführung dieser

Maßnahmen immer wieder zu Problemen kommt und bei manchen slowenischen

Politikern der Wille zur Aufarbeitung der Vergangenheit fehlt.

 

Zu Frage 3: Der Avis der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1997 hat festgestellt,

daß Slowenien über die Merkmale einer Demokratie mit stabilen Institutionen verfügt,

welche die rechtsstaatliche Ordnung, die Menschenrechte und die Achtung von

Minderheiten sowie deren Schutz gewährleisten. Auf Grund der insgesamt positiven

Stellungnahme der Kommission beschloß der Rat der EU einhellig die Aufnahme von

Beitrittsverhandlungen mit der Republik Slowenien. Die Österreichische Haltung stand

diesbezüglich im Einklang mit der Beurteilung durch alle Mitgliedstaaten und die

Europäische Kommission.

 

Zu Frage 4: Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist keine

Europäische Konferenz bekannt, worin Slowenien aufgefordert würde, seine Verbrechen

der Nachkriegszeit aufzuarbeiten und wiedergutzumachen.