51/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gerhard Kurzmann und Genossen haben am
18. November 1999 unter der Zl. 74/J - NR/1999 an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend ,,Vergangenheitsbewältigung“ in Slowenien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 und 2: Ja. Die mit der Vergangenheitsbewältigung verbundenen Fragen
betreffen vor allem die Slowenen selbst, sodaß eine offizielle Österreichische Reaktion
oder Stellungnahme zu den Berichten nicht angezeigt erscheint. Ich habe aber bei
wiederholten Gesprächen meinen slowenischen Gesprächspartnern gegenüber
festgestellt, dass die nach 1945 erfolgten Vertreibungen, Morde und Enteignungen, die
das kommunistische Regime zu verantworten hat, Verbrechen waren und bleiben, die
aufgeklärt und gerichtlich verfolgt werden müssen. in Slowenien besteht ein gesetzlicher
Rahmen für die Rehabilitierung der Opfer des kommunistischen Regimes und für
Wiedergutmachungsmaßnahmen, auch wenn es bei der Durchführung dieser
Maßnahmen immer wieder zu Problemen kommt und bei manchen slowenischen
Politikern der Wille zur Aufarbeitung der Vergangenheit fehlt.
Zu Frage 3: Der Avis der Europäischen Kommission aus dem Jahr 1997 hat festgestellt,
daß Slowenien über die Merkmale einer Demokratie mit stabilen Institutionen verfügt,
welche die rechtsstaatliche Ordnung, die
Menschenrechte und die Achtung von
Minderheiten sowie deren Schutz gewährleisten. Auf Grund der insgesamt positiven
Stellungnahme der Kommission beschloß der Rat der EU einhellig die Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen mit der Republik Slowenien. Die Österreichische Haltung stand
diesbezüglich im Einklang mit der Beurteilung durch alle Mitgliedstaaten und die
Europäische Kommission.
Zu Frage 4: Dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten ist keine
Europäische Konferenz bekannt, worin Slowenien aufgefordert würde, seine Verbrechen
der Nachkriegszeit aufzuarbeiten und wiedergutzumachen.