517/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat, Mag. Johann Maier und Genossen haben am 13.3.2000
an mich unter der Nr. 461/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend
„Österreichische Polizei - Zeitung (ÖPOL) und andere sog. ,,Exekutivzeitungen“ -
Maßnahmen des BMI“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu den Fragen 2 und 6:
Zunächst darf ich darauf hinweisen, dass Meinungen oder Ansichten keine Angelegenheiten
der Vollziehung im Sinne des Artikels 52 Abs. 1 B - VG darstellen. Ganz allgemein möchte ich
aber betonen, dass selbstverständlich gegen alle Medien, die sich etwa bei der
Kundenwerbung krimineller Vorgangsweisen bedienen, seitens der Sicherheitsbehörden die in
der Rechtsordnung vorgesehenen Maßnahmen gesetzt werden.
Zu Frage 3:
Unterstützungen der „Österreichischen Polizeizeitung" für die Österreichische Exekutive sind
mir derzeit nicht bekannt. Ich habe jedoch Auftrag gegeben, diesen Umstand weiter zu prüfen.
Zu Frage 4:
Im Impressum des Monatsheftes Januar - Februar 2000 der Österreichischen Polizeizeitung
scheinen folgende Verantwortliche auf:
Herausgeber und Medieninhaber: ÖPOL Verlagsanstalt, Industriestraße 105a, Postfach 551,
Fürstentum Liechtenstein, FL - 9491 Ruggell
Chefredakteur: Robert Harnischmacher, Bökenförder - Strasse 137,
D
- 59557 Lippstadt
Zu den Fragen 5 und 7:
Wie man mir berichtet, ist beabsichtigt, in einer der nächsten Ausgaben des Magazins des
Innenministeriums, „Öffentliche Sicherheit", eine entsprechende Information über Vorfälle
bei der Kundenwerbung durch sogenannte Exekutivzeitungen abzudrucken. Damit sollte
sowohl die Information aller Mitarbeiter meines Ressorts als auch der interessierten
Öffentlichkeit gewährleistet werden können. Die Herausgabe einer generellen Weisung des
BMI in dieser Angelegenheit wird derzeit nicht in Aussicht genommen.
Zu Frage 8:
Eine rechtliche Grundlage für die Herausgabe einer solchen Liste ist nicht ersichtlich. Darüber
hinaus ist eine objektiven Kriterien folgende Feststellung der ,,Seriosität" von Publikationen
nur schwer und in der Regel erst ex post möglich.
Zu Frage 9:
Ja. Erste Überlegungen in diese Richtung werden derzeit angestellt.