519/AB XXI.GP

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am 14.

März 2000 unter der Nr. 492/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage

betreffend „Abhören des Handy - Funkverkehrs" gerichtet, die ich aufgrund der mir

vorliegenden Informationen wie folgt beantworte:

 

 

Zu Frage 1:

 

Vom Bundesministerium für Inneres wurde lediglich ein Gerät zum Abhören des Handy -

Funkverkehrs angekauft und der „Sondereinheit für Observation" zur Verfügung gestellt.

 

 

Zu Frage 2:

 

Seit Mitte des Jahres 1999 steht dem Bundesministerium für Inneres ein Handy - Abhörgerät

zur Verfügung. Eine Bewilligung der Fernmeldebehörde liegt vor.

 

 

Zu Frage 3:

 

Das in Frage 2 angeführte Handy - Abhörgerät wurde Mitte 1999 bezahlt.

 

 

Zu Frage 4 und 5:

 

Wie in der Beantwortung zu Frage 1 bereits dargestellt, wurde seitens des

Bundesministeriums für Inneres nur ein Handy - Abhörgerät bestellt und bezahlt. Es gibt daher

auch keine Untersuchung nach „verschwundenen“ Geräten.