519/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER, Freundinnen und Freunde haben am 14.
März 2000 unter der Nr. 492/J - NR/2000 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Abhören des Handy - Funkverkehrs" gerichtet, die ich aufgrund der mir
vorliegenden Informationen wie folgt beantworte:
Zu Frage 1:
Vom Bundesministerium für Inneres wurde lediglich ein Gerät zum Abhören des Handy -
Funkverkehrs angekauft und der „Sondereinheit für Observation" zur Verfügung gestellt.
Zu Frage 2:
Seit Mitte des Jahres 1999 steht dem Bundesministerium für Inneres ein Handy - Abhörgerät
zur Verfügung. Eine Bewilligung der Fernmeldebehörde liegt vor.
Zu Frage 3:
Das in Frage 2 angeführte Handy - Abhörgerät wurde Mitte 1999 bezahlt.
Zu Frage 4 und 5:
Wie in der Beantwortung zu Frage 1 bereits dargestellt, wurde seitens des
Bundesministeriums für Inneres nur ein Handy - Abhörgerät bestellt und bezahlt. Es gibt daher
auch keine Untersuchung nach „verschwundenen“ Geräten.