520/AB XXI.GP
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. PILZ, Freundinnen und Freunde haben am
14. März 2000 unter der Nr.495 /J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche par -
lamentarische Anfrage betreffend „Böhmdorfer / Stapo" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich aufgrund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Bundespräsident Dr. KLESTIL ersuchte am 29.02.2000 Vormittag den Generaldirektor für
die öffentliche Sicherheit, Dr. BUXBAUM, um Mitteilung, ob im Bundesministerium für In -
neres Tatsachen bekannt sind, die im Zusammenhang mit der Ernennung des designierten
Justizministers Dr. BÖHMDORFER von negativer - Bedeutung sein könnten.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die entsprechende Überprüfung wurde über Ersuchen des Generaldirektors für die öffentliche
Sicherheit von der Gruppe C, Staatspolizeilicher Dienst, durchgeführt.
Zu Frage 4:
Es ist dem Herrn Bundespräsidenten keine staatspolizeiliche Information überlassen worden.
Rechtsgrundlage für die Überprüfung ist Artikel 22 B - VG (Amtshilfe).
Zu Frage 5:
Der Bundespräsident wurde noch am Vormittag des 29. Februar 2000 vom Generaldirektor
für die öffentliche Sicherheit über das Überprüfungsergebnis informiert.
Zu Frage 6:
Der Generaldirektor für die öffentliche Sicherheit hat mich am 29.02.2000 fernmündlich in -
formiert.
Zu Frage 7:
Eine Information meinerseits an den Herrn Bundesminister für Justiz gab es nicht.
Zu den Fragen 8 und 9:
Mir sind keine weiteren Überprüfungen bekannt.
Zu den Fragen 10 bis 15:
Eine diesbezügliche Auskunft ist mir nicht möglich, da schon durch die Bekanntgabe bloß
einer Zahl eventuell spekulative Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten und
damit Amtsverschwiegenheit und Datenschutz nicht voll gewährleistet wären.