524/AB XXI.GP

 

Beantwortung

der Anfrage der Abgeordneten Petrovic, Lunacek, Freundinnen und Freunde betref -

fend Rechtsnachfolge der Frauenministerin

(480/J)

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu A:

Zu Frage 1:

 

Ja, ich bin die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Frauenministerin in sämtlichen

Frauenangelegenheiten.

 

Gemäß der Entschließung des Herrn Bundespräsidenten, BGBl. Nr 62/1997, ausge -

geben am 4. März 1997, umfasste der Kompetenzbereich der ehemaligen Frauenmi -

nisterin die sachliche Leitung der damals zum Wirkungsbereich des Bundeskanzler -

amts gehörenden Angelegenheiten der Koordination in Angelegenheiten der Frauen -

politik, die Angelegenheiten der Gleichbehandlungskommission und der Anwältin für

Gleichbehandlungsfragen sowie die Angelegenheiten der Bundes -

Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleich -

behandlungsfragen.

 

Diese Kompetenzen wurden mit der am 1. April 2000 in Kraft getretenen Novelle des

Bundesministeriengesetzes 1986 unverändert dem Bundesministerium für soziale

Sicherheit und Generationen, mit dessen Leitung ich betraut wurde, zugeordnet.

 

Gemäß § 16a BMG gelten weiters Zuständigkeitsvorschriften in besonderen Bun -

desgesetzen als entsprechend geändert, wenn auf Grund von Änderungen dieses

Gesetzes Änderungen im Wirkungsbereich der Bundesministerien vorgesehen sind.

Soweit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz in

Bundesgesetzen eine Zuständigkeit eingeräumt war, ist diese ex lege auf mich über -

gegangen.

 

Zu Frage 2:

 

Ich wurde vom Herrn Bundespräsidenten zur Bundesministerin für soziale Sicherheit

und Generationen ernannt und bin daher korrekt als solche zu bezeichnen.

Es steht aber grundsätzlich außerhalb eines amtlichen Kontextes, z.B. in öffentlichen

Diskussionen über frauenpolitische Anliegen, nichts entgegen, mich bei Wahrneh -

mung der frauenpolitischen Aufgaben als Frauenministerin zu bezeichnen.

Es steht aber grundsätzlich außerhalb eines amtlichen Kontextes, z.B. in öffentlichen

Diskussionen über frauenpolitische Anliegen, nichts entgegen, mich bei Wahrneh -

mung der frauenpolitischen Aufgaben als Frauenministerin zu bezeichnen

 

Zu Frage 3a:

 

Für mich bedeutet dieser Ansatz, dass Frauenpolitik nicht nur im Rahmen des von

mir geleiteten Bundesministeriums, sondern ressortübergreifend von allen Ministe -

rinnen und Ministern wahrzunehmen ist.

 

Als ersten Schritt zur Umsetzung dieses als Gender Mainstreaming bezeichneten

Ansatzes plane ich die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe. Diese soll

den Prozess des Gender - Mainstreaming in den Ressorts unterstützen, begleiten und

koordinieren. Die Arbeitsgruppe soll weiters dem Informationsaustausch dienen, Bei -

spiele von Initiativen zur Umsetzung des Konzepts in den Ressorts erörtern und da -

mit das Bewusstsein für die Berücksichtigung frauenspezifischer Lebenszusammen -

hänge in den Maßnahmen der Ressorts stärken.

 

In die interministerielle Arbeitsgruppe für Chancengleichheit (Gender - Mainstreaming)

soll jedes Ressort eine Ressortbeauftragte bzw. einen Ressortbeauftragten entsen -

den. Die Tätigkeit der Ressortbeauftragten soll insbesondere darin bestehen, frauen -

spezifische Gesichtspunkte in den Maßnahmen der Ressorts zu berücksichtigen,

Kriterien für die Umsetzung durch gezielte Aktionen und strukturelle Änderungen zu

erarbeiten, bestehende Projekte und Initiativen aufzulisten, gesetzliche Vorhaben auf

die Gleichstellungsperspektive zu durchleuchten und damit einen kontinuierlichen

Prozess der Umsetzung des Gender - Mainstreamings einzuleiten.

 

Ich werde demnächst die Einrichtung dieser interministeriellen Arbeitsgruppe für

Gender - Mainstreaming (IMAG Gender - Mainstreaming) unter meinem Vorsitz zur Be -

schlussfassung in den Ministerrat einbringen.

 

Zu Frage 3b:

 

Selbstverständlich werde ich im Rahmen meiner Koordinationskompetenz in frauen -

politischen Angelegenheiten meine Vorstellungen in die Regierungsarbeit einbringen

und, soweit es mir erforderlich erscheint, frauenpolitische Maßnahmen auch in ande -

ren Ressorts einfordern.

 

Darüber hinaus werde ich den Vorsitz in der geplanten interministeriellen Arbeits -

gruppe für Gleichstellung innehaben, sodass eine unmittelbare Information über al -

lenfalls nötige Maßnahmen gewährleistet ist.

 

Es erscheint mir jedoch sinnvoll, in die Entwicklung konkreter Maßnahmen die zu -

künftigen in die Arbeitsgruppe nominierten Ressortbeauftragten einzubinden, da die -

se auf Grund ihrer Aufgabenstellung und der Zugehörigkeit zum jeweiligen Ressort

wertvolle Impulse für gezielte ressortspezifische Maßnahmen, die zur tatsächlichen

Gleichstellung der Geschlechter durch strukturelle Änderungen beitragen, geben

können.

 

Zu B:

Zu Frage 4a:

 

Im Jahr 2000 stehen an Budgetmittel für Frauenangelegenheiten insgesamt

S 69.232.000,-- zur Verfügung.

 

Zu Frage 4b:

 

Dieser Betrag ist größer als jene Beträge der Vorjahre, welche die ehemalige Bun -

desministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz in den letzten 3

Jahren laut entsprechender Bundesvoranschläge zur Verfügung hatte.

 

Zu Frage 4c:

 

Der Betrag ist für das Jahr 2000 um S 10.195.000,- größer als jener Betrag, der für

1999 veranschlagt wurde.

 

Zu Frage 4d:

 

Der überwiegende Teil der Mittel wird, wie bisher auch, für Förderungen aufgewen -

det. Der Rest geht für Studien, bewusstseinsbildende Maßnahmen, Informationsma -

terialien und Veranstaltungen auf.

 

Zu Fragen 5a, 5b, 5c, 5d, 5e, 5f, 5g sowie 5h:

 

Hinsichtlich der Förderpraxis des laufenden Jahres ist davon auszugehen, dass die

bisherigen Schwerpunkte der Fördervergabe beibehalten werden und selbstver -

ständlich sämtliche bestehenden vertraglichen Vereinbarungen, die bereits die ehe -

malige Bundesministerin Mag. Prammer unterzeichnet hat, von mir auch weiterhin

erfüllt werden.

 

Darüber hinaus werden sämtliche Projekte, Vereine und Initiativen, die bereits seit

mehreren Jahren vom Bundeskanzleramt subventioniert wurden, unter Einhaltung

der für das Förderwesen geltenden Grundsätze der „Allgemeinen Rahmenrichtlinien“

des Bundesministeriums für Finanzen auch im Jahr 2000 wieder Fördergelder in

gleicher Höhe wie im Vorjahr erhalten. Die Beratungsstelle „Sprungbrett“, der „Notruf

Graz“‘ die Beratungsstelle ,‚LEFÖ“, das Mädchenzentrum „AmaZone“ in Bregenz, der

Verein „Frauensolidarität“ und die „Informationsstelle gegen Gewalt“ des Vereins

autonome österreichische Frauenhäuser sind dabei inkludiert.

 

Die Vertreterinnen von langjährig geförderten Einrichtungen und Projekten wurden

von mir bereits Anfang März zu einem ausführlichen persönlichen Gespräch für den

19. April 2000 eingeladen. Darüber hinaus wurden alle Antragstellerinnen aus dem

oben angeführten Kreis auch schriftlich über die vorgesehene Handhabung der För -

dermittel informiert und schließlich stehen auch die Mitarbeiterinnen meiner Frauen -

sektion für alle Anfragen der einzelnen Förderwerberinnen jederzeit zur Verfügung.

 

Zu C:

Zu Frage 6a und 6c:

 

Die Installierung einer Gleichbehandlungsanwaltschaft in Klagenfurt und Graz wird so

bald wie möglich erfolgen, damit wird erstmals für beruflich benachteiligte Personen

im Süden Österreichs ein Beratungs - und Unterstützungsangebot geschaffen.

 

Weiters plane ich eine Gleichbehandlungsanwaltschaft für den Bereich Oberöster -

reich und Salzburg.

 

Nach den bisherigen Erfahrungen mit der Installierung der Regionalanwaltschaft für

Westösterreich ist mit einer gewissen Vorlaufzeit zu rechnen, wobei ich vorhandene

Organisationsstrukturen nützen möchte.

 

Zu Frage 6b:

 

Die Kosten für die Installierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft wird aus den

Budgetmittel des Bundesministeriums für soziale Sicherheit und Generationen getra -

gen.

 

Zu Frage 6d und 6e:

 

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Wien wird ihre Aufgabe, die berufliche Gleich -

behandlung der Geschlechter in der Privatwirtschaft ungeachtet der Transferierung in

ein anderes Ressort mit personell gleich bleibenden Ressourcen auch weiterhin mit

voller Kraft ausüben können.

 

Durch die Ausweitung der Gleichbehandlungsanwaltschaft auf ein flächendeckendes

Angebot in Österreich, ist ein Ausbau der personellen Ressourcen der Gleichbe -

handlungsanwaltschaft in Wien nicht vordringlich.

 

Zu D:

Zu Frage 7a:

 

Zunächst möchte ich ganz klar festhalten, dass ich in die vor meinem Amtsantritt be -

stehende personelle und organisatorische Struktur der für Frauenangelegenheiten

zuständigen Sektion nicht eingegriffen habe und auch nicht beabsichtige, diesbezüg -

lich verschlechternde Änderungen vorzunehmen.

Das bedeutet, dass nun die Frauensektion, die bisher gemeinsam mit dem Konsu -

mentenschutz als Sektion VII des Bundeskanzleramtes geführt wurde, jetzt als Sek -

tion III, ohne den Konsumentenschutz, in mein Ressort eingegliedert ist. Die Frauen -

sektion im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen nimmt die

bisher wahrgenommenen Agenden weiter unverändert wahr. Auch das zuständige

Personal ist unverändert.

Die Frauensektion, Sektion III, besteht aus 5 Abteilungen und 4 Referaten.

 

Insgesamt sind derzeit in der Frauensektion - ohne Berücksichtigung karenzierter

Personen - 28 Mitarbeiterinnen, davon 2 mit 20 Wochenstunden, mit der Erledigung

frauenpolitischer Aufgaben beschäftigt.

 

Im Ministerbüro sind 2 Mitarbeiterinnen für Frauen zuständig: Frau Hahn (Frauen und

Seniorinnen) und Frau Ziegler (Internationales).

 

Frauenpolitische Aufgaben werden auch, wie bisher im ehemaligen Bundesministeri -

um für Arbeit, Gesundheit und Soziales, von der Abteilung D/14 in der Präsidialsekti -

on (Gleichstellungspolitik) wahrgenommen. In dieser Abteilung sind 6 Personen tätig,

davon sind zwei Personen mit 20 Stunden pro Woche beschäfligt, eine Person ist

gleichzeitig auch der Abteilung 12 und eine weiter auch der Abteilung 13 zugeteilt.

 

Zu Frage 7b

 

Auch die Aufgabenbereiche der Mitarbeiterinnen der Frauensektion haben sich nicht

verändert.

 

Die Aufgabenbereiche der Mitarbeiterinnen der Abteilung III/1 und der in dieser Ab -

teilung angesiedelten zwei Referate umfassen die Wahrnehmung der Grundsatz -

und Rechtsangelegenheiten, der Angelegenheiten der frauenspezifischen Legistik

und der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Dieser Aufgabenbereich umfasst insbesondere folgende Kompetenzen:

•  Grundsatzangelegenheiten und Koordination der Frauenpolitik

•  Ausarbeitung und Aufbereitung von Entscheidungsgrundlagen

•  Koordinierung der Angelegenheiten des Gender Mainstreamings

•  legistische Angelegenheiten betreffend Frauenfragen

•  allgemeine Zivilrechtsangelegenheiten

•  Beantwortung von parlamentarischen Anfragen in Angelegenheiten der Abteilung

   und Koordination innerhalb der Sektion

•  Durchführung von Studien, Erhebungen und Analysen zu frauenrelevanten The -

   men

•  Koordination und Erstellung nationaler Berichte, Mitwirkung an der Erstellung in -

   ternationaler Berichte

•  Betreuung der langfristigen und grundsätzlichen Öffentlichkeitsarbeit in Frauenfra -

   gen

•  Angelegenheiten der Frauenforschung und der frauenspezifischen Bereiche der

   Wissenschaft

•  Vorbereitung und Mitwirkung bei der Erstellung, fachliche Betreuung der Schriften -

   reihe zur Frauenforschung sowie von Informationsbroschüren

•  Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

•  frauenspezifische Generationsfragen

•  Angelegenheiten der Gewalt gegen Frauen und Kinder

•  Mitwirkung in Fragen der schulischen Ausbildung und der beruflichen Fortbildung

•  Mitwirkung an der Umsetzung der internationalen Frauenangelegenheiten im in -

   nerstaatlichen Bereich

•  Geschäftsführung der Interministeriellen Arbeitsgruppen zur Behandlung frauen -

   spezifischer Angelegenheiten im Bereich des Unterrichtswesens, in Kunst und

   Kultur und im Bereich Justiz

In dieser Abteilung sind 8 Personen tätig.

 

Die Mitarbeiterinnen der Abteilung III/2, zuständig für Gleichbehandlung und institu -

tionelle Frauenförderung, in der ebenfalls zwei Referate angesiedelt sind, nehmen

folgende Aufgaben wahr:

 

•  Zentrale Verwaltung und Koordination von Angelegenheiten der Frauenförderung

•  Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission nach dem Gleichbehand -

   lungsgesetz 1979

•  Geschäftsführung der Gleichbehandlungskommission des Bundes (Bundesgleich -

   behandlungsgesetz 1993)

•  Geschäftsführung der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfra -

   gen, der ministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen, und des Frau -

   enprojektebeirats

•  Konzeption, Planung und Koordination der Förderung von frauenspezifischen Ein -

   richtungen, Projekten und Initiativen, sowie wissenschaftlichen Arbeiten

•  Aufarbeitung und Fortentwicklung struktureller Maßnahmen zur Absicherung be -

   stehender Einrichtungen für Frauen

•  Betreuung und Institutionalisierung frauenspezifischer Modellprojekte, Interventi -

   onsstellen gegen Gewalt an Frauen und Kindern, Frauenservicestellen

•  Koordination der Förderungsvergabe mit anderen Bundesdienststellen und

   Rechtsträgern

•  Information und Koordination der Gleichbehandlungsbeauftragten und Kontakt -

   frauen betreffend grundsätzliche und ressortübergreifende Angelegenheiten der

   Frauenförderungen

•  Erstellung des Regierungsberichts zum Stand der Verwirklichung der Gleichbe -

   handlung gemäß § 53 B - GBG

•  Mitarbeit an einschlägigen Berichten

•  fachliche Behandlung von parlamentarischen Angelegenheiten im Aufgabengebiet

   der Abteilung

•  Beratung und Hilfestellung in allen Angelegenheiten der Abteilung

•  Beirat für wissenschaftliche Forschungsprojekte in frauenspezifischen Fragen

In diesen Bereichen sind insgesamt 10 Personen tätig.

 

Die Abteilung III/3 ist für die Angelegenheiten der Gleichstellung und Chancengleich -

heit zuständig. Diese Angelegenheiten beinhalten

•  Wahrnehmung aktueller Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern

•  Aufarbeitung und Fortentwicklung struktureller und weiterführender Maßnahmen

   im Bereich der mittelbaren und unmittelbaren Diskriminierung von Frauen

•  Angelegenheiten der sexuellen Belästigung

•  frauenspezifische Fragen im Bereich Mobbing am Arbeitsplatz

•  fachliche Vertretung in den mit aktuellen Gleichstellungsangelegenheiten befass -

   ten Gremien und Institutionen

•  Begleitung und Betreuung von Modellprojekten im Bereich der Gleichstellungspo -

   litik

•  Mitarbeit bei gesetzlichen Regelungen zur Umsetzung der Gleichbehandlung

•  Mitwirkung an frauenspezifischen Verwaltungsentwicklungsprojekten mit ressort -

   übergreifender Wirkung

•  Sprachanalyse und Fragen der Verwendung der Sprache unter frauenspezifischen

   Gesichtspunkten

•  fachliche Mitwirkung an Projekten im Bereich des Entrepreneurship

•  zusammenfassende Dokumentation einschlägiger Materialien und Erstellung von

   Berichten und Stellungnahmen

•  Koordination von Fragen der Gleichstellungspolitik mit Ländern und Gemeinden

•  Wahrnehmung der Angelegenheiten betreffend die Gewährung von Zuschüssen

   aus Bundesmitteln gemäß § 22 Abs. 1 Z3 FAG 1997 für die Schaffung von zusätz -

   lichen Kinderbetreuungsplätzen;

Dieser Abteilung gehören 4 Mitarbeiterinnen an, die jedoch auch der Abteilung 2 zu -

geteilt sind.

 

Die Abteilung III/4, die Abteilung für europäische und internationale Frauenpolitik,

nimmt folgende Agenden wahr:

•  koordinierende Wahrnehmung aller Frauenangelegenheiten im internationalen

   Bereich und der Angelegenheiten internationaler Organisationen in Bezug auf die

   Förderung der Stellung der Frau

•  Kontakte zu internationalen Organisationen bzw. zwischenstaatlichen Einrichtun -

   gen (insbesondere Vereinte Nationen, Europarat, EU, OECD, OSZE)

•  Wahrnehmung der Kontakte zu frauenspezifischen UN - Sekretariatseinheiten im

   Hinblick auf die Umsetzung auf nationaler Ebene

•  koordinierende Wahrnehmung der allgemeinen und grundsätzlichen Angelegen -

   heiten der Europäischen Integration in frauenpolitischen Angelegenheiten

•  Vertretung der frauenpolitischen Angelegenheiten im Rahmen der nationalen EU -

   Koordination

•  Vertretung in EU - Ausschüssen

•  Wahrnehmung von in den Zuständigkeitsbereich fallenden Interessen im Rahmen

   der Europäischen Zusammenarbeit bei den Bundesdienststellen und anderen na -

   tionalen und internationalen Institutionen

•  Vorbereitung und ressortübergreifende Koordinierung von internationalen und EU -

   Veranstaltungen

•  Wahrnehmung der Kontakte zu Frauen - und Gleichstellungsinitiativen im bilatera -

   len Bereich

•  Menschenrechtskoordination für den Bereich Frauenangelegenheiten

•  Vorbereitung und Betreuung von Auslandsdienstreisen der Bundesministerin so -

   wie Betreuung ausländischer Frauendelegationen;

Diese Aufgaben erledigen 4 Mitarbeiterinnen.

Die Abteilung III/5 ist mit administrativen Aufgaben befasst. Zu diesen zählen die

•  Erarbeitung von Massnahmen gegen sexistische Werbung

•  Zusammenarbeit mit dem österreichischen Werberat

•  Angelegenheiten der Bundeskindergärten

•  Bestellung und Versand von Druckwerken und sonstigen Informationsmaterialien

•  Information - und Werbemittelevidenz.

In ihr sind 3 Mitarbeiterinnen tätig.

 

Neben diesen Abteilungen stehen mir die Leiterin der Sektion III und ihre 2 Mitarbei -

terinnen zur Umsetzung der frauenpolitischen Aufgaben zur Verfügung.

 

Zu Frage 8:

 

Gemäß dem Gleichbehandlungsgesetz ist dem Nationalrat alle fünf Jahre ein Bericht

über Zustand und Entwicklung der Gleichbehandlung in Österreich zu erstatten. der

gegenständlich Berichtszeitraum endet im Juni 2000. Auf Grund der kompetenzver -

schiebungen wird es ein gemeinsamer Bericht des Bundesministers für Wirtschaft

und Arbeit und der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen.

 

Nach Erstellung des Gesamtberichtes, voraussichtlich Ende 2000, wird dieser

selbstverständlich unverzüglich dem Nationalrat übermittelt.

 

Zu Frage 9.:

 

Eine wesentliche Dienstleistungsfunktion im Frauenbereich wird auch weiterhin die

Information an interessierte und Rat suchende Frauen und Männer sein. Bezüglich

des Broschürenversandes kam es lediglich zu einer kurzen Verzögerung beim Ver -

sand, der durch den Wechsel des zuständigen Regierungsmitgliedes bedingt war, da

ein neues Vowort gedruckt wurde und dieses nun den Broschüren beigelegt wird.

 

Zu Frage 10:

 

Speziell die Expertinnen der Frauensektion bringen ihr spezifisches Fachwissen bei

der Wahrnehmung der frauenpolitischen Interessen im Bereich der Gesetzgebung

ein.

 

In der Grundsatz - und Rechtsabteilung der Frauensektion ist ein Referat mit zwei

Mitarbeiterinnen für Angelegenheiten der frauenspezifischen Legistik eingerichtet.

Zu ihren Hauptaufgaben zählen die Begutachtung und die Erarbeitung zusammen -

fassender fachlicher Stellungnahmen zu Gesetzes - und Verordnungsentwürfen an -

derer Ressorts und der Länder; die Vertretung der frauenpolitischen Interessen im

Gesetzwerdungsprozess; die Vorbereitung legistischer Maßnahmen im innerstaatli -

chen Bereich; die Einrichtung und Koordination von sowie Teilnahme an Arbeits -

gruppen zur zusammenfassenden Behandlung und Planung von rechtlichen Vorha -

ben.

Darüber hinaus vertreten auch andere Mitarbeiterinnen der Frauensektion frauenpo -

litische Interessen bei Verhandlungen über Gesetzesentwürfe auf Beamtenebene.

Die mit der Umsetzung des Gender - Mainstreaming - Ansatzes befassten Personen

im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen sind darüber hinaus

in verschiedenen Gremien und Arbeitsgruppen vertreten, um frauenpolitische Anlie -

gen bereits im Stadium der Vorbereitung von legistischen, planerischen und organi -

satorischen Vorhaben einbringen zu können.

 

Als Ressortleiterin werde ich auch dafür Sorge tragen, dass alle Legistinnen und Le -

gisten im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen in ihren jeweili -

gen Bereichen bei allen legistischen Vorhaben frauenspezifische Aspekte berück -

sichtigen.

 

Zu Frage 11:

 

Mit Inkrafttreten der Bundesministeriengesetz - Novelle 2000 gehören die „Koordinati -

on in Angelegenheiten der Frauenpolitik“ und die „Angelegenheiten der Gleichbe -

handlungskommission und der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen; Angelegen -

heiten der Bundes - Gleichbehandlungskommission und der Interministeriellen Ar -

beitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen“ zum Bundesministerium für soziale Si -

cherheit und Generationen.

 

Selbstverständlich nehme ich hinsichtlich der Gleichbehandlungsberichte meine Ko -

ordinierungsfunktion wahr. Die Fachsektion hat bereits mit den Vorarbeiten begon -

nen und ich werde den Bericht im Herbst 2000 der Bundesregierung vorlegen.

 

Als Bericht der Bundesregierung wird er dann dem Nationalrat zugeleitet werden.

 

 

Zu Frage 12:

 

Ich bekenne mich natürlich zum Ziel des Bundes - Gleichbehandlungsgesetzes, näm -

lich der Verankerung des Grundsatzes des Gleichbehandlungsgebotes sowie der

besonderer Förderungsmaßnahmen für Frauen im Bereich des öffentlichen Dienstes.

 

Die Wendung im Gesetz „nicht geringer geeignet als der bestgeeignete Mitbewerber“

weist darauf hin, dass ein Wertungsvergleich vorzunehmen ist, der die persönliche

und fachliche Eignung der Bewerberinnen und Bewerber umfasst. Damit ist ja aus -

geschlossen, dass etwaigen Mängel an fachlicher Qualifikation durch Berufung auf

die Geschlechtszugehörigkeit ausgeglichen werden sollen.

 

Zu E:

Zu Frage 13a:

 

Die Schwerpunkte meiner frauenpolitischen Arbeit sind, weil Frauenpolitik ein breiter

politischer Gestaltungsauftrag ist, auch jene der gesamten Bundesregierung.

Im Einzelnen sind das:

 

Die Gleichberechtigung und Partnerschaft von Frau und Mann, das inkludiert ein

partnerschaftliches Lebensmodell, die möglichst eigenständige Entscheidungsfreiheit

der Frau auf allen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Ebenen, d.h. gleicher Lohn

für gleichwertige Arbeit, bessere Absicherung der Frauen im Alter und eine höhere

Repräsentanz von Frauen in Führungsebenen und in politischen Gremien sowie eine

bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

 

Aus - und Weiterbildung als die beste Frauenförderung, das bedeutet spezifische

Fördermaßnahmen für Frauen und Mädchen in allen Bildungsbereichen, Förderung

der Berufsorientierung und Bildungsberatung sowie der Berufswegplanung für Mäd -

chen und Frauen, insbesondere für nicht - traditionelle Ausbildungen und Studien,

Entwicklung von Mentoringprogrammen und Netzwerken, Ausbau von Frauenförder -

planen an Universitäten und Fachhochschulen sowie spezifische Fördermaßnahmen

für Frauen während der Familienphase und für Wiedereinsteigerinnen

 

Gegen Gewalt an Frauen und Kindern, das heißt Maßnahmen zum Ausbau und

Weiterentwicklung des Opferschutzes, Ausbau der Interventionsstellen gegen Gewalt

in der Familie, Einrichtung der Prozessbegleitung für sexuell missbrauchte Kinder

und Jugendliche und verstärkter internationale Zusammenarbeit gegen Frauenhan -

del.

 

Zu Frage 13b:

 

Diese Frage ist bereits unter 5a bis 5h beantwortet.

 

Zu Frage 14:

 

Eine Broschüre zum Thema „Gender Mainstreaming“ ist bereits im Entstehen, um

einen genauen Plan über die Erstellung von Broschüren vorzulegen, ist es noch zu

früh. Informationsmaterial wird vor allem bei aktuellem Informationsbedarf bereitge -

stellt.

 

Zu Frage 15:

 

Frauenpolitik stellt eine Querschnittmaterie dar, die in sämtlichen Politikbereichen,

auch im Gesetzgebungsprozess, die frauenspezifischen Aspekte wahrzunehmen hat.

Dementsprechend kommt mir im Bereich der Frauenangelegenheiten die Koordinati -

onskompetenz zu.

 

Die im Begutachtungsverfahren versendeten Gesetzes - und Verordnungsentwürfe

werden der Frauensektion meines Ressorts zur Prüfung und Stellungnahme aus

frauenspezifischer Sicht übermittelt, die frauenspezifische Anliegen kompetent ein -

bringt.

 

Selbstverständlich werde aber auch ich aus frauenpolitischer Sicht erforderliche legi -

stische Maßnahmen aufzeigen, anregen und in Angriff nehmen, gegebenenfalls

durch entsprechende Grundlagenarbeit vorbereiten und durch Gespräche mit meinen

zuständigen Regierungskolleginnen und - kollegen initiieren. Wie beispielsweise die

pensionsbegründenden Anrechnung der Kindererziehungszeiten und das Kinderbe -

treuungsgeid.

 

Gemeinsam mit dem zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit werde ich

die Novellierung des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlung von Frau und

Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz) angehen.

 

Zu Frage 16:

 

Im Regierungsübereinkommen ist dezidiert festgeschrieben, dass Väterkarenz stär -

ker zu bewerben ist. Bewusstseinsbildende Maßnahmen, die ein Umdenken der Ge -

sellschaft und der UnternehmerInnen zum Ziel haben, halte ich für besonders wich -

tig. Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Aktivitäten werden sich direkt an Väter

richten, damit diese verstärkt in Karenz gehen.

 

Zu Frage 17:

Parallel zu der geplanten Anhebung des Pensionsantrittsalters werden flankierende

beschäftigungspolitische Maßnahmen gesetzt werden. Dabei unterstütze ich ent -

sprechende Schwerpunktsetzungen für Frauen, insbesondere für ältere arbeitslose

Frauen sowie Stabilisierungsmaßnahmen für ältere Arbeitnehmerinnen.

 

Eine Verbesserung vor allem für Frauen stellt die Anrechnung der Kindererziehungs -

zeiten in der aktuellen Pensionsreform dar, die nun für alle pensionsbegründende

Beitragszeiten darstellen werden.

 

Zu Frage 18:

 

Die konkreten Neuregelungen im Gesundheitsbereich befinden sich erst in Ausar -

beitung Es wird darauf Bedacht genommen, dass es keinerlei Maßnahmen geben

wird, die sich speziell zu Lasten von Frauen auswirken.

 

Sozial Schwache werden von den Neuregelungen weniger getroffen, wie dies auch

bei den geltenden Regelungen der Fall ist. Beispielsweise wird die Befreiung von der

Rezeptgebühr bestehen bleiben, welche Frauen mit geringen Pensionen in Anspruch

nehmen können. Weiters wird es einen jährlichen Maximalbetrag geben, welcher für

ambulante Spitalsbehandlungen zu bezahlen sein wird. Auch bezüglich des Selbst -

behaltes für Spitalsbehandlungen wird es weiterhin einen jährlichen Deckelbetrag

geben.

 

Für Frauen, welche eine Spitalsbehandlung im Zuge der Mutterschaft oder Geburt

des Kindes in Anspruch nehmen, sieht das Krankenanstaltengesetz bereits jetzt eine

Befreiung vom Selbstbehalt vor.

In jedem Fall werde ich mich persönlich dafür einsetzen und ist es mir ein Anliegen,

dass die Neuregelungen für Frauen nicht belastend oder benachteiligend wirken.

 

Zu Frage 19:

 

Wie Sie richtig feststellen, liegt der Gleichbehandlungsbericht des Jahres 1998 be -

reits seit längerer Zeit dem Nationalrat vor. Selbstverständlich werde ich im Gleich -

behandlungsausschuss Bericht erstatten.

 

Zu Frage 20 und 21.:

 

Das Kinderbetreuungsgeld ist künftig eine erwerbsunabhängige Leistung. Es besteht

jedoch eine höhere Zuverdienstgrenze als bisher. Die Zuverdienstgrenze beim Kin -

derbetreuungsgeld soll deutlich über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, wobei die

exakte Höhe derzeit von Experten eruiert wird.

 

Schon durch die Anhebung der Zuverdienstgrenze wird es künftig verstärkt möglich

sein, Kontakt mit dem Unternehmen zu haben, auch ein praktisch vollständiger Aus -

stieg aus dem Erwerbsleben ist künftig nicht mehr notwendig.

 

Es wird auch für vor der Karenz Erwerbstätige keine Benachteiligungen durch das

Kinderbetreuungsgeld, das von einer Erwerbstätigkeit vor der Geburt entkoppelt ist,

geben. Auch Wiedereinstiegsmaßnahmen werden gesetzt.

 

Zu Frage 22:

 

Das von Bundesminister Dr. Bartenstein entwickelte Programm "Integra" mit den

Schwerpunkten Arbeitstraining und Reintegration Lanzeitarbeitsloser wurde bereits

der Öffentlichkeit vorgestellt und steht kurz vor der Umsetzung. Bezüglich näherer

Inhalte dieses Programmes verweise ich auf meinen Regierungskollegen.

 

Es besteht allerdings durch diese Maßnahme keinerlei Gefahr der Verdrängung von

Frauen, welche im Gesundheits - und Pflegebereich tätig sind, aus ihren Arbeitsplät -

zen.

 

Zum einen kommt die Maßnahme auch sehr vielen Frauen, welche an dieser teil -

nehmen können, zugute. Zum anderen ist die Zahl der Personen, welche für die

Teilnahme an diesem Programm in Frage kommen, von vornherein zu gering um

eine Gefährdung für andere ArbeitnehmerInnen darzustellen. Weiters können qualifi -

zierte und erfahrene Pflegerinnen nicht durch Personen, welche diese Qualifikatio -

nen erst erwerben müssen, ersetzt werden.

 

Sollte es dennoch zu entsprechenden Problemen kommen, werde ich mich selbst -

verständlich für den Erhalt der Arbeitsplätze von Frauen, welche ja in erster Linie die

wertvollen Pflegedienste leisten, einsetzen.

 

Zu Frage 23:

Die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern ist

eines der Ziele, welche Österreich im Rahmen der neuen Initiativen des Nationalen

Aktionsplans für Beschäftigung 2000 verfolgen wird. Konkret soll es Beratungsange -

bote für Betriebe in allen Bundesländern geben, um die betriebliche Qualifizierung

von Frauen zu fördern, und eine Informationskampagne zu diesem Thema zum

Zwecke der Sensiblisierung von Betrieben, der Öffentlichkeit und den Frauen selbst

gestartet werden. Ich werde entsprechende Maßnahmen initiieren und Gespräche

mit der Wirtschaft aufnehmen.

 

Ich bekenne mich zum Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit und

werde mich bemühen, weitere effiziente Maßnahmen zur Bekämpfung der Benach -

teiligungen von Frauen in diesem Bereich zu entwickeln.

 

Zu Frage 24 und 25:

 

Zunächst möchte ich festhalten, dass erstmals eine Frau zur Vizekanzlerin bestellt

wurde und darauf hinweisen, dass diese derselben Partei angehört wie ich. Ich ver -

trete die Auffassung, dass nicht nur die Anzahl der weiblichen Nationalratsabgeord -

neten ein Indikator ist, ob Frauen in einer politischen Partei gefördert werden, son -

dern auch ihre Betrauung mit wichtigen Regierungsaufgaben.

 

Dennoch halte ich eine Erhöhung des Frauenanteils in der Politik für wichtig. Im Re -

gierungsübereinkommen wurde auch festgelegt, dass wir uns das Ziel setzen, die

gesellschaftliche Anerkennung des politischen Engagements von Frauen zu verbes -

sern und politische Strukturen frauen - und familienfreundlicher zu gestalten, damit

Frauen ermutigt werden, sich politisch zu engagieren.

Ich halte jedoch die Bindung eines Teils der Parteienförderung an Frauenquoten als

Anreiz zur parteiinternen Frauenförderung nicht für zielführend. Sanktionen und ge -

setzliche Regelungen haben unbestritten einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung

der Frauen geleistet, und sind in vielen Bereichen nach wie vor unumgänglich.

 

Ich glaube jedoch, dass nunmehr verstärkt auf der Ebene der Bewusstseinsarbeit

angesetzt werden muss, um Frauen zu wirklicher Gleichstellung zu verhelfen.

Gleichzeitig müssen strukturelle Veränderungen stattfinden, um mehr Frauen in die

Politik zu bringen. Quoten tragen z. B. nichts zur besseren Vereinbarkeit einer politi -

schen Tätigkeit mit familiären Verpflichtungen bei, was sicher einer größeren Reprä -

sentanz von Frauen in der Politik entgegensteht. Ich werde daher intensiv Bewusst -

seinsbildung betreiben und mich für die Schaffung von Bedingungen einsetzen, die

Frauen signalisieren, dass ihr Beitrag zur Gestaltung unserer Gesellschaft einerseits

wertvoll und damit unverzichtbar, andererseits mit ihren anderen Bedürfnissen und

Verpflichtungen vereinbar ist. Für den Fall, dass diese Massnahmen nicht ausrei -

chen, den Frauenanteil bei den Nationalratsabgeordneten zu erhöhen, möchte ich

aber finanzielle Anreize zur parteiinternen Frauenförderung nicht ausschließen.

 

Zu Frage 26 und 27:

Ein mir wichtiges Anliegen ist, dass die faktische Benachteiligung von Frauen in un -

serer Gesellschaft endlich überwunden wird. So ist im Regierungsübereinkommen

dargelegt, dass sich diese Bundesregierung zum Ziel setzt, die gesellschaftliche An -

erkennung des politischen Engagements von Frauen zu verbessern.

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass gesellschaftliche und politische

Strukturen frauen - und familienfreundlicher gestaltet werden. Frauen sollen auch er -

mutigt werden sich politisch zu engagieren.

In diesem Sinne unterstütze ich das grundsätzliche Ansinnen des Frauenvolksbegeh -

rens, Diskriminierungen der Frauen im politischen und öffentlichen Leben zu beseiti -

gen.

 

Ich weise darauf hin, dass in knapp 3 Monaten, in denen diese Regierung arbeitet

bereits einige Aspekte des Frauenvolksbegehrens in Angriff genommen wurden.

 

Geschlechtsspezifische Statistiken zu den Themen Beruf und Bildung durch die Bun -

desregierung sind in einer schnelllebigen Zeit wie heute eine notwendige Basis für

die Regierungsarbeit. Auf Grund aktueller Statistiken und Datenmaterialien kann sich

die Politik an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren.

Ich habe bereits eine Forschungskoordinatorin in meinem Büro eingerichtet und

beauftragt, bei allen Studien, frauenspezifische Analysen vornehmen zu lassen.

Im Rahmen der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes wird die Forderung des

Frauenvolksbegehrens auf Erweiterung der Karenzzeit für Alleinerzieherinnen erfüllt.

 

Weiters ist die pensionsbegründende Anrechnung von Kindererziehungszeiten

bereits vorgesehen. Die eigenständige Altersversorgung der Frauen ist ein zentrales

Thema, gemeinsam mit Experten wird an Vorschlägen gearbeitet.

 

Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist mir ein besonderes Anliegen und

ein Schwerpunkt für diese Regierung. In engem Zusammenhang damit steht die Fra -

ge der Kinderbetreuung. Ich setzt mich für eine qualitative hochwertige Kinderbe -

treuung zum Wohl der Kinder ein. Damit sind nicht nur öffentliche Kinderbetreuungs -

einrichtungen angesprochen, sondern liegen mir auch individuelle Formen der Kin -

derbetreuung am Herzen, hier insbesondere die Betreuung der Kinder in einer famili -

enähnlichen Struktur durch Tagesmütter bzw. Tagesväter.

 

Zu Frage 28:

 

Die derzeit bestehenden Regelungen, die die Karenz betreffen, werden auch weiter -

hin in Geltung bleiben. Zu Detailfragen tagt derzeit eine Arbeitsgruppe von Fachex -

perten.

 

Zu Frage 29:

 

Bei arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die mit dem Kinderbetreuungsgeld bzw. mit

der Karenz in Zusammenhang stehen, wird es keine Verschlechterungen geben.

 

Zu Frage 30:

Grundsätzlich unterstütze ich Maßnahmen, die der Beseitigung von Benachteiligun -

gen von Frauen dienen. Die Lösung des Problems ist in einem gesellschaftlichen

Gesamtzusammenhang zu gehen, wo partnerschaftlich und durch positive Anreize

motiviert Frauen und Männer an der Gleichstellung der Geschlechter arbeiten.

 

Daher bedarf es verstärkt einer Bewusstseinsbildung in unserer Gesellschaft und

nicht einer einseitigen gesetzlichen Regulierung, die nur geringe Akzeptanz findet.

 

Unterstützende Maßnahmen und Aktionen müssen auf Grund der derzeitigen bud -

getären Lage und des damit verbundenen Einsparungsziels der Bundesregierung,

wie alle anderen Maßnahmen auch, budgetverträglich sein.