526/AB XXI.GP

 

Beantwortung

 

der Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm u.a.

betreffend Förderung von Frauengesundheitszentren

 

 

Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:

 

Zu Fragen 1 und 2:

 

Einleitend möchte ich grundsätzlich darauf hinweisen, daß die Regelungen des

„Gesetzlichen Budgetprovisoriums“ erst seit 1. April 2000 gelten.

Wie bereits mehrmals angekündigt, werden sämtliche Projekte, Vereine und Initiati -

ven, die bereits seit mehreren Jahren vom Bundeskanzleramt/Frauenministerin sub -

ventioniert wurden, unter Einhaltung der für das Förderwesen geltenden Grundsätze

der „Allgemeinen Rahmenrichtlinien“ des Bundesministeriums für Finanzen auch im

Jahr 2000 wieder Fördergelder in gleicher Höhe wie im Vorjahr erhalten.

 

Im Vorjahr wurden österreichweit fünf Frauengesundheitszentren gefördert, u.a.

auch das Frauengesundheitszentrum Tirol. Mit der Abwicklung der notwendigen

Schritte der Förderverfahren für bereits vorliegende Subventionsanträge dieser

Frauengesundheitszentren wurde bereits begonnen. Die entsprechenden Anweisun-

gen werden dann nach Vorliegen der notwendigen Unterlagen und unter Einhaltung

der für das Förderwesen geltenden Grundsätze der „Allgemeinen Rahmenrichtlinien“

des Bundesministeriums für Finanzen zügig ausgezahlt werden.

 

Zu Frage 3:

 

Für den Bereich der Frauenabteilung der ehemaligen Sektion Arbeitsmarktpolitik des

früheren Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales waren laut Bun -

desvoranschlag 1999 finanzielle Mittel für ,,Subventionen von Frauenprojekten“, ver -

anschlagt. Diese Mittel wurden im Jahr 2000 in das Kapitel 63, Bundesministerium

für Wirtschaft und Arbeit, übertragen. Seitens des Bundesministeriums für soziale

Sicherheit und Generationen können daher nun ausschließlich Subventionsmittel

gewährt werden, welche durch die Übertragung des Bereiches der Frauenangele-

genheiten aus Kapitel 10, Bundeskanzleramt, in Kapitel 15, Soziale Sicherheit und

Generationen, übernommen wurden.