526/AB XXI.GP
der Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm u.a.
betreffend Förderung von Frauengesundheitszentren
Zur vorliegenden Anfrage führe ich Folgendes aus:
Zu Fragen 1 und 2:
Einleitend möchte ich grundsätzlich darauf hinweisen, daß die Regelungen des
„Gesetzlichen Budgetprovisoriums“ erst seit 1. April 2000 gelten.
Wie bereits mehrmals angekündigt, werden sämtliche Projekte, Vereine und Initiati -
ven, die bereits seit mehreren Jahren vom Bundeskanzleramt/Frauenministerin sub -
ventioniert wurden, unter Einhaltung der für das Förderwesen geltenden Grundsätze
der „Allgemeinen Rahmenrichtlinien“ des Bundesministeriums für Finanzen auch im
Jahr 2000 wieder Fördergelder in gleicher Höhe wie im Vorjahr erhalten.
Im Vorjahr wurden österreichweit fünf Frauengesundheitszentren gefördert, u.a.
auch das Frauengesundheitszentrum Tirol. Mit der Abwicklung der notwendigen
Schritte der Förderverfahren für
bereits vorliegende Subventionsanträge dieser
Frauengesundheitszentren wurde bereits begonnen. Die entsprechenden Anweisun-
gen werden dann nach Vorliegen der notwendigen Unterlagen und unter Einhaltung
der für das Förderwesen geltenden Grundsätze der „Allgemeinen Rahmenrichtlinien“
des Bundesministeriums für Finanzen zügig ausgezahlt werden.
Zu Frage 3:
Für den Bereich der Frauenabteilung der ehemaligen Sektion Arbeitsmarktpolitik des
früheren Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales waren laut Bun -
desvoranschlag 1999 finanzielle Mittel für ,,Subventionen von Frauenprojekten“, ver -
anschlagt. Diese Mittel wurden im Jahr 2000 in das Kapitel 63, Bundesministerium
für Wirtschaft und Arbeit, übertragen. Seitens des Bundesministeriums für soziale
Sicherheit und Generationen können daher nun ausschließlich Subventionsmittel
gewährt werden, welche durch die Übertragung des Bereiches der Frauenangele-
genheiten aus Kapitel 10, Bundeskanzleramt, in Kapitel 15, Soziale Sicherheit und
Generationen, übernommen wurden.